Rechtsfrage vom 13.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Finanzlagenklärung wegen ScheidungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Mein Mann ist am 26.12.2016 ausgzogen und ich habe eine Bürgschaft für ihn übernommen. Ich weiß nun nicht wie es finanziell weitergeht und mein Anwalt für Familienrecht hilft mir da auch nicht weiter. Mein Mann hat eine Baufirma, die er nun ganz langsam herrunter fährt und ich möchte ungerne nun alle Schulden selber bezahlen. Was soll ich tun?
Stellungnahme der Kanzlei Alina MiethlingSehr geehrter Mandant,
da Sie bereits offensichtlich in der Scheidungsangelegenheit anwaltlich vertreten sind, kann ich Ihnen dazu leider keine Mitteilung geben. Eine Beratung in meiner Kanzlei wäre jedoch jederzeit möglich. (Kosten: ca. 190,00€ netto für eine Erstberatung). Allerdings sollte man diese Dinge eigentlich im Rahmen des Scheidungsverfahrens als Gesamtkonzept klären, da hier ggf. Zugewinnausgleichs- oder Unterhaltsansprüche zu prüfen sind.
Gern können Sie mich kontaktieren und einen Beratungstermin vereinbaren.
Alina Miethling (Rechtsanwältin & Mediatorin) Kanzlei Am Markt 1 14656 Brieselang Tel.: 033232/39945 post@kanzlei-miethling.de |
Rechtsfrage vom 03.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Familienrecht VertragsabsicherungIch habe folgenden Rechtsfall: Ich bin seit 2 Jahren verheiratet, meine Ehefrau ist Vietnamesin, wir haben keinen Ehevertrag. Ich möchte meiner Frau aus eigenen Mitteln eine größere Summe zweckgebunden für ein Projekt in Vietnam (Grundstückskauf; Ausländer können in VN kein Eigentum erwerben) übertragen. Dies möchte ich gern rechtlich absichern. Hierzu benötige ich eine anwaltliche Rechtsberatung.
Stellungnahme der Kanzlei Alina MiethlingSehr geehrter Mandant, vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an meiner Beratungstätigkeit. Gern können wir einen Termin für ein Erstberatungsgespräch vereinbaren. Dieses kostet 190 € netto. Eine Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine haben, wird diese Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen. Leider befinde ich mich vom 06.04.-22.04.2017 im Urlaub und kann erst danach wieder Termine vergeben. Sie können mich gern während unserer Sprechzeiten Mo-Do zwischen 9 Uhr und 14 Uhr anrufen unter 033232/39945 und einen Termin vereinbaren.
Alina Miethling |
Rechtsfrage vom 25.06.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Berechnung des Beitrages zum StraßenneubauIch möchte einen Einspruch gegen den Gebührenbescheid der Stadt zum Straßenneubau prüfen lassen.
Stellungnahme der Kanzlei Alina MiethlingSehr geehrter Ratsuchender,
leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, da dies nicht die von mir vertretenden Rechtsgebiete betrifft. Ich verweise daher auf einen Kollegen.
A. Miethling |