Rechtsfrage vom 26.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe 2015 ein Haus gekauft. Sohn des Verkäufers wohnt in einer Wohnung im Haus. Habe ihn quasi übernommen. 2 Jahre lief die Miete regelmäßig. Dann hat er geheiratet und ein Kind kam. Von Januar bis Mai 2018 kam die Miete immer verspätet. Habe ich abgemahnt. Seit Mai keine Mietzahlung mehr. Ende Juli habe ich fristlos gekündigt. Wurde dann mit Versprechungen hingehalten. Nach Familienstreit ist mein Mieter der Wohnung verwiesen worden.24.10.(Polizeilich) Frau und Kind wohnen noch in der Wohnung. Wohngeld beantragt. Mietschulden : rd. 3.000.- € Was tun?
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte Drees & RüterSehr geehrter Ratsuchender, wir vertreten seit Jahren unsere Mandanten in allen Fragen des Mietrechts. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage kommt es insbesondere auf die Frage an, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam gewesen ist, vor allem allen formalen Anforderungen entsprach. Sollte dies der Fall sein, wäre zu prüfen, ob eine Räumungsklage Aussicht auf Erfolg bietet. Für eine umfassende Beratung stehen wir Ihnen gerne nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Rechtsanwälte Drees & Rüter |
Rechtsfrage vom 20.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht EigenbedarfSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgende Fragen: Ich bin im Begriff mir eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese ist seit mehreren Jahren vermietet. Ich brauche diese Wohnung selbst für mich. Ich habe selbst ein großes Haus, was ich verkaufen werde. Meine Frage ist: Ist es einfach, den Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen? Wenn die Mieter vor Wut randalieren, weil sie ausziehen müssen, bin ich für sowas versichert?
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte Drees & RüterEigenbedarfskündigungen sind ein gesetzlich normierter Fall der ordentlichen Kündigung. Gründe für den Eigenbedarf dürfen nicht vorgeschoben sein. Die Kündigungsfrist ist abhängig von der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses. Für Einzelheiten bedarf es jedoch einer genaueren Prüfung des Sachverhalts in einem zu vereinbarenden Besprechungstermin mit unserem Mietrechtsexperten. Vandalismus kann grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein. Auch hier bedarf es jedoch einer Einzelfallprüfung. Zu beachten ist, dass ggü. den randalierenden Personen ein Schadensersatzanspruch besteht. |
Rechtsfrage vom 12.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Probleme mit dem JobcenterSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe Probleme mit dem Jobcenter und möchte wissen, ob ich als Auszubildene die Möglichkeit habe, mir einen Anwalt nehmen zu können, da ich diesen ja nicht bezahlen kann.
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte Drees & RüterVielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind eine Kanzlei in der Innenstadt von Wiedenbrück, die auch Mandanten im Sozialrecht betreut. Wenn Sie die Kosten für eine Beauftragung nicht selbst aufbringen können, gibt es die Möglichkeit, dass die Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Sie können bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes unter Zugrundelegung Ihrer Einkommensverhältnisse einen Beratungshilfeschein beantragen und diesen zur Besprechung mitbringen. Über die Erteilung des Mandates würden wir uns freuen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten. |
Rechtsfrage vom 21.12.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Meine Tochter ist letzten Monat 18 Jahre alt geworden, ist in der Ausbildung und lebt bei der Mutter. Sie verdient ca. 650 Euro + Kindergeld. Ich bin wieder verheiratet und habe zwei Kinder in dieser Ehe. Ich selber verdiene ca.1900 Euro. Meine Frage ist ob meiner Tochter jetzt noch Unterhalt zusteht. mfg.
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte Drees & RüterSehr geehrter Herr Mandant, mein Name ist Rechtsanwältin Christiane Rüter. Ich arbeite in der Kanzlei Drees & Rüter in Rheda-Wiedenbrück. Unsere Kanzlei beschäftigt sich auch schwerpunktmäßig seit vielen Jahren mit Familienrecht und damit auch mit Unterhaltsfragen. Wir berechnen den Unterhalt mit einem speziellen Unterhaltsprogramm, so dass der Mandant eine konkrete Berechnung nach den uns erteilten Informationen, wie Einkommen etc., erhält. Falls Interesse an einer Unterhaltsberechnung besteht, bitten wir um Vereinbarung eines Termins in unserer Kanzlei, zu dem die letzten 12 Gehaltsabrechnungen mitgebracht werden mögen.
|
Rechtsfrage vom 05.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich wohne seit ca. 6 Jahren in meiner Wohnung vor 3 Jahren habe ich meine Mutter zu mir geholt. Ich habe schon Mietkürzungen gemacht, wegen div. Mängel. Allerdings droht mir nun mein Vermieter mit Eigenbedarfskündigung, weil ich angekündigt habe, eine weitere Mietkürzung vorzunehmen wenn kein Heißwasser bzw. die Heizung nicht geht aufgrund von fehlendem Oel. Was jährlich Fall ist. Die längste Zeit waren 3 Wochen. Nun gibt es wieder kein Heißwasser und die Heizung geht auch nicht. Ich würde mir gern Rechtsbeistand holen nur habe ich Angst die Kündigung zu bekommen, da ich bis heute noch keine passende Erdgeschoss Wohnung gefunden habe, die ich benötige, da meine Mutter keine Treppen steigen kann.
Stellungnahme der Kanzlei Rechtsanwälte Drees & RüterSehr geehrter Mandant, mein Name ist Rechtsanwalt Norbert Drees. Für Ihre Anfrage bedanke ich mich! Ich bin tätig in der Kanzlei Drees & Rüter. Unsere Kanzlei liegt in 33378 Rheda-Wiedenbrück, Lange Str. 58, Parkplätze sind vorhanden. Sie schildern einen Fall aus dem Bereich des Mietrechts. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auch in diesem Rechtsgebiet. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung den Mietvertrag und die Auflistung Ihrer Mietminderungen sowie den dazugehörigen Schriftwechsel. Im Falle der Mandatserteilung sichere ich Ihnen meine volle Unterstützung zu! Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Drees Rechtsanwalt |