Kanzlei Kanzlei für Familienrecht Hermann Zimmermann

Kanzlei für Familienrecht Hermann Zimmermann
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Herzlich willkommen auf dem Profil von

 

Hermann Zimmermann

Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsanwalt

Experte für einvernehmliche Scheidungen

 

 


Jederzeit direkt erreichbar über das familienrechtliche Notfall-Telefon 01708 17 100

 

Sie suchen einen Anwalt für Ihre Scheidung? Sie wollen schnell, unkompliziert und kostengünstig geschieden werden. Egal ob streitig oder einvernehmlich, Rechtsanwalt Hermann Zimmermann, seit fast 30 Jahren Fachanwalt für Familienrecht, ist für Sie der kompetente Ansprechpartner für ihre Scheidung und alle Fragen, die damit zusammenhängen.

 

Das erste Gespräch ist zunächst ein beiderseitiges Kennenlernen, für beide Seiten unverbindlich und für den Mandanten als Mandatsanbahnung auch noch kostenfrei.

Erst am Ende des Erstgespräches wird entschieden, ob ein Mandatsverhältnis begründet wird und welche Kosten für Sie dabei entstehen werden. Für einvernehmliche Scheidungen kann ein verbindlicher Festpreis vereinbart werden. Das Gesetz lässt die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Stunden (Zeithonorar) zu, und aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit einvernehmlichen Scheidungen (in der Regel Scheidungen mit nur einem Anwalt) können wir den Zeitaufwand bei solcher Scheidungen so genau abschätzen, dass auch ein pauschaler Festpreis mit Ihnen vereinbart werden kann.

 ("vorher wissen, was es nachher kostet").

 

 Scheidung mit nur einem Anwalt?

 In geeigneten Fällen, bei denen sich die Eheleute über alles einig sind und schlicht nur geschieden werden wollen, ist es auch möglich, dass nur eine Seite anwaltlich vertreten wird und man sich die Kosten dieses einen Anwaltes teilt.

 Berechnungsbeispiel: Es wurde ein Festpreis von 1.600 € vereinbart, in diesem Fall zahlt also jeder Ehegatte nur 800 €. Zusammen mit den Gerichtskosten sind es dann für jeden nicht viel mehr als 1000 €.

Einvernehmliche Scheidungen sind oft auch schnelle Scheidungen, insbesondere wenn die Eheleute keine drei Jahre miteinander verheiratet sind oder auf die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleiches - also auf die Teilung der in der Ehezeit entstandenen Anwartschaften für Renten und Pensionen - verzichten. Dieser Verzicht kann für unter 200 € Notargebühren bereits im Vorfeld der Scheidung vereinbart werden.

 Für diesen Fall sparen sich die Eheleute die aufwändigen Ermittlungen über die in der Ehezeit erworbenen Renten-und Pensionanwartschaften, die regelmäßig mit vielen Rückfragen bis zurück in die Schulzeit und mit einer Papierflut für beide Eheleute verbunden sind und das Scheidungsverfahren oft ein Jahr und länger verzögern. Wenn beide Ehepartner damit leben können, dass jeder die Rentenanwartschaften behält, die er sich selbst aufgebaut hat, ist dieser Aufwand nicht nötig und es kann dann in sechs bis maximal zwölf Wochen bereits zum rechtskräftigen Scheidungstermin kommen. Dieser ist dann völlig unkompliziert und dauert in der Regel auch nur noch 5-10 Minuten. Und der Gegenstandswert für die Berechnung der Gerichtskosten wird dadurch noch erheblich verringert. Im Normalfall wird der sogenannte Gegenstandswert für jedes Alters-Anrecht, selbst wenn es eine noch so kleine Riester-Rente ist, um 10 % erhöht. Bei Verzicht auf den Versorgungsausgleich wird der Streitwert entweder gar nicht oder nur um eine geringe Pauschale erhöht.

 

Sie können zu Rechtsanwalt Hermann Zimmermann auf folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:

Telefonisch mit seinem Sekretariat in Marburg Montag bis Donnerstag von 9-12 und von 14 bis 16:00 Uhr, freitags von 9 bis 12:00 Uhr über die Nummer 06421 17 100

Mit ihm jederzeit direkt (vorsorglich mit Mailbox Funktion) 0170 1817 100

 

Per E-Mail:

mail@hermannzimmermann.de

 

Per Telefax

06421 17 10 11

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