Rechtsfrage vom 16.01.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Welche Chance habe ich auf eine Abfindung?
Fall:
7 Jahre in Firma A angestellt, Firma A übergibt Material und Personal einer Abteilung an Firma B, Firma B vergibt neue Arbeitsverträge- in diesen werden die Firmenzugehörigkeit von Firma A anerkannt, nach einem Jahr, wird Vertragsaufhebung oder neuer Arbeitsvertrag für neue Arbeitstelle in anderen Abteilung/ anderer Ort angeboten (alte Abteilung noch vorhanden).
Angebot wurde abgelehnt.
Folge: Ordentliche Kündigung, betriebsbedingt
8 Jahre Betriebszugehörigkeit = Abfindung?
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenDie Chancen auf eine Abfindung sind sehr hoch! Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit mind. 1/2 Monatsgehalt.
Besteht eine Arbeitsrechtschutzversicherung? |
Rechtsfrage vom 20.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte als MieterIch habe folgenden Rechtsfall: Wir sind Im August 2013 aus der letzten Wohnung ausgezogen, bis jetzt noch keine Endabrechnung und Kaution erhalten.
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenSehr geehrte Mandantin,
Vielen Dank für Ihre Anfrage über Anwaltsverzeichnis.de. In der Kanzlei Hofbeck, Buchner & Collegen bin ich unter anderem auf Mietrecht spezialisiert. Ihre Anfrage handelt ein Standardthema, bei dem ich Ihnen sehr gerne helfen kann. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution abzurechnen. Um Ihren Fall individuell und konkret beurteilen zu können, würde ich Sie bitten, einen Termin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
Schmuda von Trzebiatowski Rechtsanwältin
|
Rechtsfrage vom 27.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtWir haben ueber den Sommer eine Wohnung in Nuernberg gemietet. Seitdem wir ausgezogen sind, will uns die Vermieterin die ca. 1800 EURO Kaution nicht zurueckbezahlen. Was koennen wir tun?
Danke
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenSehr geehrter Mandant,
um die Rechtslage genau überprüfen zu können, würde ich genauere Informationen und Unterlagen benötigen. Daher können Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren. Ich bin neben Verkehrsrecht auch auf Immobilien-und Mietrecht spezialisiert und beschäftige mich häufig mit Kautionsrückzahlungsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen, Schmuda von Trzebiatowski Rechtsanwältin
|
Rechtsfrage vom 12.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtMein Ehemann hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag von 10,40 Arbeitsstunden pro Woche. Man teilte ihn immer weniger ein. Er bekam vor 4 Wochen den Vorschlag von 300 Euro Abfindung und das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen beiderseits aufzuhören. Man zahlte meinen Ehemann aber nur die geleisteten immer wenigeren eingeteilten Stunden aus. Nicht die im Arbeitsvertrag von durchschnittlich 41,60 Stunden. Sie sagten ihm, er wird freigestellt. Ich habe der Firma Phönix schon geschrieben. Die rühren sich nicht. Wie soll ich mich verhalten.
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenSehr geehrte Mandantin,
solange Ihr Ehemann seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbietet, muss der Arbeitgeber den Lohn für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenanzahl zahlen, auch wenn der Arbeitgeber ihn in geringerem Umfang zur Arbeitsleistung einteilt.
Wenn der Arbeitgeber diesen Lohn nicht ordnungsgemäß zahlt, muss zur Durchsetzung des Anspruchs beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden.
Zwingend sollte vorher jedoch noch geprüft werden, ob möglicherweise tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Besonderheiten einschlägig sind, die bei der Geltendmachung dieser oder darüber hinaus bestehender zusätzlicher Ansprüche zu beachten sind.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört es zu meinen zentralen Tätigkeitsschwerpunkten, Mandanten vor dem Arbeitsgericht in derartigen Angelegenheiten zu vertreten.
Gerne können Sie telefonisch mit mir aufnehmen oder direkt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dornberger |
Rechtsfrage vom 01.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtHallo ich habe Mitte August mein Scheidungstermin, ich selbst bin Antragsteller. Jetzt hat habe ich kurzfristig erfahren dass mein Anwalt im Urlaub ist in der zeit. Kann der Scheidungstermin trotzdem stattfinden?
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenSehr geehrte Frau Mandantin,
der Scheidungstermin kann stattfinden, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Zur Vertretung in diesem Termin können Sie auch einen anderen Rechtsanwalt beauftragen.
|
Rechtsfrage vom 03.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Verkauf Garage2008 habe ich für 3500 Euro eine Garage von meinem Mehrfamilienhaus verkauft. Möchte jetzt mein Mehrfamilienhaus verkaufen samt Garagen, die sollen von dem neuen Besitzer abgerissen werden. Der Käufer meiner Garage will jetzt aber 6000 Euro von mir dafür.
Der Kaufvertrag ist nicht notariell beglaubigt und er hat kein Wegerecht zu der Garage. Im Kaufvertrag steht jedoch, dass wir ihn 2011 notariell beglaubigen lassen (davor hatte der Testamentsvollstrecker die Hand darauf, hätte 2008 die Garage nicht verkaufen dürfen) und dass der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Es wurde aber bis heute nicht nach einem Notartermin gefragt.
Ist der Kaufvertrag denn überhaupt gültig? Muss ich ihm 6000 Euro für die Garage zurückzahlen?
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenSehr geehrte Mandantin,
wir werden Sie in diesem Fall gerne vertreten. In unserer Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Schmuda auf Immobilienrecht spezialisiert.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Hofbeck, Buchner & Collegen Spittlertorgraben 13 90429 Nürnberg Tel. 0911 / 92 990-0
|
Rechtsfrage vom 11.03.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht: GehaltszahlungSehr geehrte Rechtsanwälte. Ich habe folgenden Rechtsfall:
ich bin seit dem April 2012 bei meiner Firma angestellt. Aktuell bin ich in der zweiten Woche arbeitsunfähig. Ich habe meine Gehaltszahlung immer so um den 07. jedes Monats bekommen. Aktuell ist der 12. und es ist noch immer kein Gehaltseingang auf meinem Konto festzustellen. Eine vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag besteht nicht. Ich denke dass mein Arbeitgeber absichtlich meine Gehaltszahlung herausprovoziert, da ich nicht arbeitsfähig bin. Wie ist die Rechtslage?
Stellungnahme der Kanzlei hbc hofbeck buchner collegenSehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind Sie bei mir insoweit richtig. Selbstverständlich muss Ihr Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Wochen Ihren Lohn zahlen.
Für weitere Auskünfte vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin unter: 0911/ 92 99 00.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es mir ohne konkrete Mandatserteilung nicht möglich ist eine weitergehende Beratung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwalt von Mammen
|