Rechtsfrage vom 23.05.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Ich arbeite seit 7,5 Jahren in einer Firma und war noch nie auf Montage für diese Firma. Da ich beim Einstellungsgespräch gezielt danach gefragt habe und mir gesagt wurde, dass Montage in dieser Firma nicht gemacht wird, habe ich dort angefangen. Nun soll ich am Montag Montage machen, würde mich mit Kollegen beim Hin- und Herfahren abwechseln um nicht auswärts zu übernachten. Der Chef lehnt dies ab, da die Montage dort gemacht werden soll.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Schübel & KollegenIhrer Anfrage entnehme ich, dass Sie einer Tätigkeit nachgehen, welche in der Regel Monatageabeiten geschuldet sind.
In Fällen, in welche Montagearbeiten grundsätzlich branchenüblich ist, geht die ständige Rechtsprechung dahin, den Arbeitgeber ein Direktionsrecht zuzubilligen.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einseitig bestimmen darf, ob und wann die Montagearbeiten zu leisten sind.
Eine Weigerung Ihrerseits könnte zu arbeitsrechtilchen Konsequenzen führen, wie z. B. Abmahnung, Kündigung, sogar zu Schadensersatzansprüchen Ihres Arbeitgebers führen.
Inwieweit der Sachverhalt in vorliegendem Fall aufgrund höherrangigen Rechts, z. B. eines schriftlichen Arbeitsvertrages oder einer etwaigen Zusicherung im Rahmen des Einstellungsgeprächs anders gelagert ist, kann von hier aus, ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes, Wortlaut der Zusicherung, wer hat dies gesagt etc. nicht beurteilt werden.
Hier empfehle ich eine tiefe anwaltliche Beratung, die auf alle Nuancen Ihres Sachverhaltes genau eingehen kann.
Selbstverständlich würden wir für eine solche Beratung gern zu Ihrer Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen Jutta Keßelring Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 10.05.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Beschädigung einer Gardine durch Subunternehmer des AuftraggebersMeine Mutter hat an eine Firma einen Auftrag zum Fensterputzen/Gardinenwäsche inkl. Ab- und Aufhängen erteilt. Die Firma hat eine Wäscherei beauftragt mit dem Gardinenwaschen. Kompl. Rechnung erstellt die Firma an meine Mutter wie abgesprochen. Nun wurde eine Gardine mehrfach beschädigt. Die Firma will sich nicht kümmern und hat meiner Mutter gesagt, sie solle sich selbst mit der Wäscherei in Verbindung setzen und hat erstmalig den Namen der Wäscherei mitgeteilt. Ich bin der Meinung, dass die Firma als Auftragnehmer sich um diesen Fall kümmern muss und nicht meine Mutter. Die Firma setzt die Wäscherei als Subauftragnehmer ein. Bitte um kurze Rückmeldung - vielen Dank vorab.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Schübel & KollegenEs ist zwar grundsätzlich richtig, dass sich die beauftragte Firma auch um die Schadenabwicklung kümmern muss, allerdings kann man auch so verfahren, dass man eventuelle Gewährleistungsansprüche aus Werkvertrag an den Geschädigten abtritt und überträgt, damit sich dieser dann direkt mit der schädigenden Firma in Verbindung setzen kann, um auf diese Weise die Schadenabwicklung zu beschleunigen. Wie nun am besten zu verfahren ist, müsste allerdings aufgrund der Gesamtsituatiion nach vollständiger Info des Sachverhaltes entschieden werden. Bei Bedarf vereinbaren Sie daher bitten einen Besprechungstermi mit meinem Büro. |
Rechtsfrage vom 23.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Vermieter will die Kaltmiete um 60,00 Euro erhöhen wenn wir neuen Fußbodenbelag wünschen.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Schübel & KollegenSehr geehrte Frau Mandantin,
Ihre Anfrage kann nicht ohne Weiteres mit ja oder nein beantwortet werden. Ein Vermieter ist u.U. tatsächlich berechtigt, die Miete nach Schönheitsreparaturen zu erhöhen, dies hängt allerdings von verschiedenen Faktoren und Eventualitäten ab.Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung und ggf. weitere Vertretung zur Verfügung. Ich bitte Sie daher, bei Bedarf einen Besprechungstermin mit meinem Büro zu vereinbaren und den gültigen Mietvertrag mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard Schübel Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 26.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: AutounfallEine Mazdafahrerin und ich sind auf einem Privatparkplatz (Kita) zusammen gestoßen. Sie wollte rückwärts ausparken und ich rückwärts einparken.Meine Kinder sassen noch mit im Auto. Meine Versicherung hat gesagt das wir 50% Teilschuld haben. Meine Versicherung hat auch schon alles erledigt. Ihre Vers. habe ich zwei mal angerufen und diese sagten mir immer das noch Unterlagen von ihrer Mandantin fehlen. Ich habe sie (die Unfallgegnerin) angesprochen und gebeten sich endlich mit ihrer Vers. in Verbindung zu setzen. Wo sie dann nur sagte wenn ich mich schuldig bekennen würde, wäre ja für sie alles gut. Das mach ich natürlich nicht! Was kann ich jetzt noch tun?? Würde mich freuen wenn das mal alles zu einem Ende kommt.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Schübel & KollegenSehr geehrte Frau Mandantin,
auf Ihre Anfrage hin teile ich mit, dass in Fällen, bei welchen zwei PKW-Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind und sich die Verursachung nicht eindeutig dem einen oder anderen PKW-Fahrer zuordnen lässt, in der Regel von einer 50 %igen Haftungsverteilung ausgegangen wird. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass man als PKW-Fahrer immer die sogenannte Betriebsgefahr zu tragen hat, welche lediglich dann entfällt, wenn man nachweisen kann, dass man auch alles getan hat, um den Unfall zu vermeiden. Ein derartiger Nachweis wird jedoch nur ausnahmsweise gelingen, beispielsweise dann, wenn man an einer roten Ampel anhält und ein anderer Fahrer aus Unaufmerksamkeit auf das Fahrzeug hinten auffährt. In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfte die Regulierung der Schäden 50:50 richtig sein, was allerdings bedeutet, dass natürlich auch Ihre Unfallgegnerin 50 % Ihres Schadens zu tragen hat, sofern die Unfallgegnerin selbst den Schaden nicht bezahlen will, kann man sich unschwer an deren Haftpflichtversicherung wenden, welche ihrerseits 50 % des Schadens erstatten würde. Sofern Sie Hilfe benötigen, bitte ich um Vereinbarung eines Besprechungstermins und bringen alle Unterlagen dazu mit. Mit freundlichen Grüßen |