Rechtsfrage vom 10.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Forderungen aus geleisteten AufträgenIch habe folgenden Rechtsfall Ich habe in 2013 für eine Firma gearbeitet , die wiederum einen eigenen Unternehmer beauftragt hatten, von dem ich jedoch meine Arbeitsleistung nicht vergütet bekommen habe, obwohl er von der Hauptfirma dafür bezahlt worden ist. Ist kann meine Arbeitsleistung entsprechend nachweisen und möchte daher wissen, ob ich irgendwelche Chancen habe dieses Geld noch zu bekommen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenDa würde ich mal tätig werden. Ende 2016 verjähren diese Ansprüche spätestens. Es gibt aber die Möglichkeit, dass eine vertragliche/tarifliche Ausschlussfrist abgelaufen ist. In dem Fall: schlechte Karten, es sei denn das Nichtzahlen wäre eine Straftat, zB Betrug. |
Rechtsfrage vom 11.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Beschuldigter (Totschlag) im Fall der SOKO "Kneipe" wg EntschädigungIch habe folgenden Rechtsfall Guten Tag, ich suche für einen Freund in C., beruflich selbst momentan ausserstande, einen RA in F., der einen ehem. Beschuldigten im Fall der S., d. h. dem Tötungsdelikt S.H vor einigen Jahren in Freiburg vertreten kann. Beschwerde gg. einen Beschluss des AG ist eingereicht.
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenSehr geehrter Herr Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Mandic.
Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem die Strafverteidigung. In Ergänzung meiner langjährigen Praxis auf diesem Gebiet stehe ich kurz vor der Verleihung des Fachanwaltstitels für Strafrecht.
Gerne stünde ich zur Vorbereitung dieser Sache zu einem Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dubravko Mandic Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 02.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Wohnungskauf Verzug seit 31 4Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall
mein Bauträger ist im Verzug und möchte keine Kosten übernehmen Antwortet auch nicht auf schriftliche so wie mündliche Anfragen. Soll ich das Geld einfach einbehalten? Ist es wirtschaftlich dafür einen Anwalt hinzuzuziehen?
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt.Jan Estorff. Ich bin zugelassen seit.1983 an Landgericht Freiburg. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem.das diesen Fall betreffende Immobilienkaufrecht Der beschriebene Fall ist keinesfalls von Ihnen allein lösbar und ich empfehle dringend die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Sollten Sie Interesse an meiner Rechtsvertretung haben, bitte ich Sie einen Besprechungstermin mit meinem Büro unter 0761-2025300 zu vereinbaren.
Mit freundlichem Gruss
Jan Estorff Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 28.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht und DatenschutzIch habe folgenden Rechtsfall: Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich meinen letzten Lohn auszuzahlen und hat dazu noch meine Krankmeldung (wegen Bandscheibenvorfall) an meinen neuen Arbeitgeber gesendet. Dieser wollte mich daraufhin erst nicht mehr haben und ich musste viel Überzeugungskraft leisten um den Job nun zu behalten. Mit dem Gehalt ist er daraufhin aber leider runtergegangen.
Ich würde gerne meinen ehemaligen Chef wegen der Weiterleitung meiner Krankmeldung anzeigen und meinen Lohn einfordern.
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenSehr geehrter Herr Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Knapp.
Ich habe Ihre Sache mit meiner Arbeitsrechtsfachanwältin besprochen. Sie ist sowohl im Hinblick auf Schadensersatz, wie auch auf Auszahlung rückständigen Lohns aussichtsreich.
Falls Sie Interesse an einer Vertretung durch uns wünschen kontaktieren Sie:
0761 701444 oder ra.knapp@raeknapp.de
mfg
Knapp, RA
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Rechtsfrage vom 01.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: KündigungIch habe folgenden Rechtsfall : Bei meinem Mann hat sich der Firmeninhaber zum 01.07.2014 geändert. Vorab gab es ein Schreiben dass alle bestehenden Verträge ein Jahr weiter bestehen bleiben. Heute hat mein Mann nun die Kündigung mit sofortiger Freistellung zum 31.03.2015 bekommen, ohne Vorwarnung. Ist das rechtens?
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Knapp. Ich bin zugelassen seit 1989. Meine Kollegin Böhm ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. grundsätzlich ist die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten. Firmengröße, Betriebszugehörigkeit, Kündigungsgründe spielen eine Rolle. Jedenfalls läuft die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage (3 Wochen ab Erhalt der Kündigung). Gerne können Sie zwecke telefonischer Erstabklärung einen Anruf wagen und sich einen Termin bei Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Böhm geben lassen.
Freiburg, 701444
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Knapp
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Rechtsfrage vom 30.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Online Buchung Falsche AbrechnungBuchung eines Flugtickets über eine Internetplattform. Preis für Ticket und Service in Euro ausgewiesen. Abgerechnet wurde für das Ticket von der Airline in Schweizer Franken und zu einem höheren Eurobetrag. Zusätzliche Gebühren bei der Kreditkarte für Währungskonvertierung. Mehrkosten 11,75€. Reklamation beim Anbieter wurde bedauernd abgelehnt. Ist das Betrug? Möglicherweise Methode? Verletzung von Wettbewerbsrecht? Habe E-Mail Korrespondenz mit dem Anbieter und Buchungsprotokolle. Habe eine Rechtsschutzversicherung.
Macht es Sinn dieses Thema Rechtlich weiter zu verfolgen (Kosten Nutzen)?
Bitte um Rückmeldung
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Andre Knapp. Ich bin zugelassen seit 1989. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Verkehrs- und Familienrecht.
Mal kurz nachgedacht:
Schaden 11,75 €
Anlegen einer Akte 50 € (betriebswirtschaftlich gesehen)
Ihre Zeit unbezahlbar.
Fazit: Warum sich mit sowas rumschlagen, wenn es kein Hobby ist?
Rat: auf Konto Lebenserfahrung buchen.
mfg
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Rechtsfrage vom 18.12.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte bei einer Anfrage ein Zwischenzeugnis zu erhaltenIch habe bei meinem Arbeitgeber kurzfristig (innerhalb von 10 Tagen) ein Zwischenzeugnis angefragt, da ich eventuell die Möglichkeit habe, mich finanziell und beruflich zu verbessern.
Derzeit arbeite ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Dieses wurde seitens des Arbeitgebers abgelehnt, da er es prinzipiell nicht mache und auch nicht ausstellen müsse. Er meinte, er werde mir das Zwischenzeugnis nur mit einer Aufhebungsvereinbarung ausstellen. Diese Aufhebungsvereinbarung könne auch über einen längeren Zeitraum laufen.
Habe ich hier ein Recht auf zeitnahe Ausstellung eines Zwischenzeugnisses? Welche (kürzeste) Frist kann ich hier setzen bis wann ich es haben möchte?
Über eine Information hierzu wäre ich sehr dankbar.
Stellungnahme der Kanzlei Andre M. Knapp - Bürogemeinschaft von RechtsanwältenSehr geehrte Mandantin,
die Aussage Ihres Arbeitgebers ist nicht korrekt. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch / in einem persönlichen Email-Kontakt Ihre Rechte.
Bitte wenden Sie sich hierzu an mein Sekretariat unter 0761-701445 (Terminvereinbarung) oder aber schreiben Sie eine Email an ra.boehm@raeknapp.de.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Böhm Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
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