Rechtsfrage vom 12.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich wurde nach über 20 Jahren im öffentlichen Dienst 2017 wegen angebl. Pflichtverletzungen fristlos gekündigt. Kurz vorher habe ich meinem damaligen Arbeitgeber aufgesucht und mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Krankheit/GdB 50 , meinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann. Es wurden massive Vorwürfe von Arbeitszeitbetrug bis hin zum Diebstahl erhoben. Ich war so eingeschüchtert, dass ich einer sozialverträglichen Kündigung zugestimmt habe. Ich suche einen kompetenten Anwalt, der post mortem dieses Verfahren überprüft.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland EnglerSehr geehrter Mandant,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und bitte darum, mit meinem Büro fernmündlichen Kontakt zwecks eventueller Vereinbarung eines Besprechungstermins aufzunehmen.
Grundsätzlich bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht bereit, mich Ihres Falles anzunehmen. Zu der Besprechung bitte ich darum, sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung, insbesondere auch Ihren damaligen Arbeitsvertrag sowie das Kündigungsschreiben selbst mitzubringen. Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind bitte ich um Angabe des Namens sowie der Versicherungsnummer. Ansonsten darf ich darum bitten, zu der Besprechung einen angemessenen Kostenvorschuss in Höhe von 200,00€ mitzubringen. |
Rechtsfrage vom 15.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung ArbeitsverhältnisIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Arbeitgeber hat mir fristlos gekündigt. Zur Begründung wurde Diebstahl und Krankmeldung ohne Krankheit angegeben. Für den Diebstahl gibt es keinerlei Beweise, da ich ihn nicht begangen habe. Es gibt lediglich eine Aussage des Sohnes meines AG vor, die inhaltlich vollkommen falsch ist. Die Krankmeldung erfolgte auf Grund von psychischer Belastung, die mein Arbeitgeber auf mich ausübte. Zudem war kurze Zeit vorher mein Bruder verstorben.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland EnglerSehr geehrter Mandant,
ich habe Ihre Anfrage erhalten und bitte um kurzfristige fernmündliche Rücksprache zwecks Vereinbarung eines Besprechungstermins.
Des weiteren wird darum gebeten, uns Ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Engler |
Rechtsfrage vom 26.01.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Lebensversicherung bei ScheidungIch habe folgenden Rechtsfall Meine Frau und Ich lassen uns scheiden,hat meine Frau Anrecht auf meine Lebensversicherung .Ich habe die Versicherung vor der Hochzeit abgeschlossen.Wir wohnten aber schon 8 Jahre zusammen(vor der Hochzeit)
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland EnglerSehr geehrter Mandant,
Ihre Anfrage kann so ohne Einsicht in die Unterlagen leider nicht beantwortet werden. Für den Fall, dass Sie eine Überprüfung der Unterlagen durch mich wünschen bitte ich darum, mit meinem Büro fernmündlich einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Zu der Besprechung (oder besser noch vorab) bitte ich darum, mir die erforderlichen Unterlagen (Police nebst Nachträge sowie Allgemeine Versicherungsbedingungen) zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Albers Rechtsanwalt und Notar Roland Engler |
Rechtsfrage vom 23.01.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: KrankenhaustagegeldIch war drei Monate stationär in einer Klinik in NK. Zuvor war ich ca. sieben Wochen stationär in HL im Krankenhaus. Von meinen Ärzten in HL, sowie NK, wurde mir bescheinigt, dass mein stationärer Aufenthalt in NK aufgrund meines Krankheitsbilds medizinisch notwendig war. Meine private Zusatzversicherung weigert sich mir das Tagegeld für den Aufenthalt in NK auszuzahlen. Die Begründung der Versicherung lautet, dass sie in einem stationären Aufenthalt keine medizinische Notwendigkeit sieht. Nun habe ich diese Begründung mit den Schreiben meiner Ärzte widerlegen können. Wie sehen meine Chancen aus, dass Tagegeld dennoch einfordern zu können?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland EnglerSehr geehrte Mandantin,
durch das Anwaltsverzeichnis wurde mir Ihr Fall betreffend Krankenhaustagegeld zur Kenntnis gebracht.
Ich bin seit Jahren Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Sitz in Meppen, Schullendamm 13, Tel.: 05931 90404.
Aufgrund meiner Qualifizierung und regelmäßigen Tätigkeit im Versicherungsrecht bin ich durchaus in der Lage, Ihnen bei Ihrem Problem weiterzuhelfen. Sollten Sie hieran Interesse besitzen bitte ich darum, mit meinem Büro einen Besprechungstermin zu vereinbaren und zu diesem Termin Ihre Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung, die bislang gewechselte Korrespondenz sowie eine etwaige Rechtsschutzversicherung mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Engler
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