Rechtsfrage vom 02.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgende Frage: Ich habe laut Vertrag 6 Monate Kündigungsfrist, hätte aber die Möglichkeit zu sofort, bis spätestens zum 1.6. eine neue Arbeit zu bekommen. Mein jetziger Chef lässt mich nur früher gehen, wenn er bis dahin Ersatz hat. Ich finde das alles sehr vage und es macht mir Sorge, dass ich dadurch den Job nicht bekomme und anschließend arbeitslos bin.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael SteinVielen Dank, dass Sie sich über diesen Weg mit uns in Verbindung gesetzt haben. Bitte nehmen Sie telefonisch oder persönlich Kontakt mit unserem Büro auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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Rechtsfrage vom 04.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Arbeitsrecht. Ich bin Angestellter (Büro- und Fahrertätigkeit) in einem Dienstleistungsunternehmen. Nach fünfmonatiger Krankheit, bin ich wieder gesund geschrieben. Leider ist mir aus Krankheitsgründen verordnet worden, keine Personenbeförderung durchzuführen. Im Arbeitsvertrag ist das auch nicht ausdrücklich aufgeführt. Nun möchte die Geschäftsleitung, dass ich mich arbeitslos oder wieder krank melde, da ich nicht mehr Personen befördern darf. Eine Kündigung käme nicht in Frage. Ich bin über 10 Jahre in diesem Unternehmen tätig.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael SteinVielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Gern werden wir für Sie tätig.
Bitte rufen Sie uns zu unseren üblichen Bürozeiten - montags bis donnerstags 8:30 - 17:00 Uhr und freitags 8:30 - 12:00 Uhr - an, damit wir persönlich mit Ihnen einen Besprechungstermin für Ihre Angelegenheit vereinbaren können. Unsere Telefonnummer lautet 05132-82650.
Bitte setzen Sie sich unbedingt kurzfristig telefonisch mit uns in Verbindung, da es im Arbeitsrecht zahlreiche Fristen gibt, deren Nichtbeachtung zu Nachteilen führen kann. Darüber hinaus würden wir Sie u. a. gern über die Unterlagen informieren, die für die Beratung wichtig sind.
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass Termine ausschließlich in unserer Kanzlei in Lehrte stattfinden können. |
Rechtsfrage vom 18.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht ElternzeilzeitIch befinde mich noch bis 04/2018 in Elternzeit. Bei meinem Antrag auf Elternzeit habe ich angegeben, dass ich vorhabe in dieser Zeit in Teilzeit zu arbeiten. Mein Chef gab mir schriftlich, dass wir zur gegebener Zeit sprechen. Wir haben uns geeinigt, dass ich mir bevorzugt in meinem Wohnort eine Stelle suche. Dies hat nun aber nicht geklappt. im September hab ich ihm dies mitgeteilt und geschildert, dass ich gerne zum 01.11. oder 01.12. wieder beginnen möchte. Nun beruht er sich darauf, dass meinerseits noch keine Antrag innerhalb von 7 Wochen eingegangen ist, was ich ja noch nachholen kann und er keine Verwendung für mich hat, da meine neue Besetzung nicht in Teilzeit arbeiten möchte.
Kommt er damit einfach so durch?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael SteinSehr geehrter Mandant,
gern beraten wir Sie in Ihrer Angelegenheit persönlich. Bitte nehmen Sie hierzu telefonisch oder persönlich Kontakt mit uns auf.
Mit freundlichen Grüßen
Stein et Stein |
Rechtsfrage vom 10.10.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIn wie weit darf der Chef die Arbeitsplatzgestaltung im Büro vorschreiben, wenn es um die Sitzgestaltung und die Bildschirmanordnung geht?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael SteinSehr geehrter Mandant,
gern beraten wir Sie in Ihrer Angelegenheit persönlich. Bitte nehmen Sie hierzu telefonisch oder persönlich Kontakt mit uns auf.
Mit freundlichen Grüßen
Stein et Stein
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