Rechtsfrage vom 04.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Familien ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Meine Mutter, 84 Jahre, Pflegestufe 4, befindet sich derzeit in einem Altenheim (Kurzzeitpflege). Nun will sie ihr Haus, das noch mit 65000 € belastet ist (Grundschuldeintragung) einem Enkel übetragen (geschätzter Wert des Hauses + Grund 150000) und die Kinder sollen für das Pflegeheim bzw. Pfleger bezahlen. Können die bis jetzt freiwillig bezahlenden Kinder dazu vom Sozialamt verpflichtet werden, sofern der Enkel das Haus veräußert, weiter belastet oder das Geld z.B. in der Spielbank verschleudert hat?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Maik RudelSehr geehrter Mandant,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Mein Name ist Maik Rudel. Ich betreibe seit über zwanzig Jahren eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Fürstenzell, Griuesbacher Straße 5.
Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit beschäftige ich mich mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen, werde regelmäßig vom Betreuungsgericht Passau in Fällen wie Ihren beauftragt, gegebenenfalls bestehende Ansprüche zu prüfen und nötigenfalls auch durchzusetzen. Auch habe ich seit dieser Zeit fortwährende Erfahrung mit den Sozialleistungsträgern, gerade in Fragen von Schenkungsrückforderungen, Elternunterhalt, vertragliche Verpflichtungen aus Übergabeverträgen usw.
In Ihrem Fall wäre es notwendig, genauere Angaben über die Familien- und die Vermögensverhältnisse zu erhalten und auch, wie der Vertrag zwischen Ihrer Mutter und deren Enkel gestaltet werden soll. Hier gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die dann - gerade unter Berücksichtigung einer möglichen Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger - berücksichtigt werden könnten.
Über eine Mandantserteilung würde ich mich freuen. Gerne können Sie mit meiner Kanzei unter den unten angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rudel Rechtsanwalt
Griesbacher Straße 5 94081 Fürstenzell Tel.: 08502 / 3543 Fax: 08502 / 3542 www.rudel-stiess.de |