Rechtsfrage vom 24.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Reiserecht TUIfly Ausgleichszahlung SchadensersatzWir sind von den krankheitsbedingten Flugannullierungen bei TUIfly betroffen. Die Reisekosten wurden von dem Reiseveranstalter erstattet. Allerdings haben wir einen Anspruch auf eine Ausglechszahlung sowohl gegenüber dem Reiseveranstalter, als auch gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht. Wir erhalten auf unsere Schreiben (per Einschreiben) keine Stellungnahme. Mittlerweile hatten wir beiden eine Nachfrist gesetzt, die heute verstreicht. Nun werden wir eine letzte Nachfrist setzen. Frage: Wie ist die aktuelle Verfahrensweise von TUIfly in punkto Erstattung von Ausgleichszahlungnen? Ist eine übergabe des Falles an einen Anwalt empfehlenswert?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 24.10.2016 kann ich Ihnen die Mitteilung machen, dass TUIfly offensichtlich nicht auf außergerichtliche Anfragen reagiert, so dass ich empfehle, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich stehe hier gerne zur Verfügung.
Meine sämtlichen Daten können Sie unter meiner Homepage www.anwalt.bi einsehen.
Über eine Beauftragung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schmidt Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 21.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ReiserechtIch habe folgenden Rechtsfall: Eine geführte Busrundreise in den USA wurde aufgrund eines Krankheitsfalles durch eine Vertretung durchgeführt. Ein kompetenter Ersatz war dieses jedoch nicht. Entsprechende Reklamation wurde mit einer Vergütung in Höhe von 100 Euro (Reisepreis 6.285,--) abgetan. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, benötige ich eine Beratung ob die Einschaltung eines Rechtsbeistandes in Erwägung gezogen werden sollte und welche Kosten auf mich zu kämen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtSehr geehrte Mandantin,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21.10.2016 teile ich mit, dass eine Vergütung von 100,00€ schon sehr gering ist. Ich kann mir momentan kein Bild davon machen, welche Mängel die Reise hatte.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine Erstberatung 226,10€ kostet. In diesem Fall würde ich mich in die Sache einarbeiten und Ihnen eine erste Einschätzung des Falles geben. Ich müsste auch noch wissen, wie diese Reise gebucht worden ist. War dies im Rahmen einer Pauschalreise schon mit vorhanden oder wie war die Angelegenheit? Dieses kann ich anhand Ihrer Erstanfrage leider nicht beurteilen.
Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie mich bitte. Meine Kontaktdaten können Sie unter der Rubrik www.anwalt.bi entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schmidt Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 11.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ReiserechtIch habe folgenden Rechtsfall:
Ich war reisen und bin statt um 0.10 Uhr um ca. 10 Uhr beim Paderborner Flughafen angekommen. Der Reiseveranstalter bietet mir und meinem Freund 85 Euro. Ist das ok?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtSehr geehrte Mandantin,
die angebotene Entschädigung ist zu gering, bitte nehmen Sie Kontakt zu unserem Büro auf.
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schmidt Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 19.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ReiserechtSehr geehrte Damen und Herrn, ich habe im November 2015 eine Reise gebucht (Reisezeitraum 10.04 - 23.04.2016). Die Anzahlung von 880 Euro habe ich getätigt. Die Stornierung erfolgte am 04.01.2016. Jetzt wünscht der Veranstalter die Restzahlung der Reise, eine Reiserücktrittversicherung ist nicht vorhanden.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtEs kommt hier auf die AGB`s des Reiseveranstalters an und die Frage, ob er die Reise anderweitig verkaufen kann oder nicht. Genaueres kann ich erst nach Prüfung der Unterlagen sagen.
MfG J. Schmidt |
Rechtsfrage vom 17.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Reiserecht FluggastrechtIch habe folgenden Rechtsfall Also meine Freundin und ich haben eine Pauschalreise gebucht. Der Hinflug nach Sharm el Sheikh mit Sunexpress verspätete sich um 3 Stunden. Dann der Rückflug nach Köln Bonn auch mit Sunexpress verspätete sich um 14 Stunden. Wir haben jetzt schon selbst versucht durch ein schreiben an Sunexpress an eine Entschädigung zu kommen die gesetzlich geregelt ist. Aber haben bis heute keine Antwort bekommen obwohl wir ihnen eine frist gesetzt haben. Wir würden uns gerne jetzt informieren was man noch machen kann und wer trägt die kosten dann für einen Anwalt.
mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtSie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen nach der Fluggastverordung wenn alle Vorausetzungen vorliegen. Wir haben hier schon sehr viele Fälleerfolgreich bearbeitet. Die Gegenseite muss die Kosten tragen, wenn sie sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Wie dieses beweissicher durchgeführt werden kann erkläre ich nach der Mandatserteilung.
Mit freundlichem Gruss
J. Schmidt |
Rechtsfrage vom 27.07.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ReiserücktrittkostenversicherungIch habe folgenden Rechtsfall Meine Mutter ist am 26.5.2014 in das Städtische Krankenhaus B. eingeliefert worden. Diagnose Lendenwirbelbruch. 1. Operation am 30.5.2014. Zu dem Zeitpunkt voraussichtliches Entlaßdatum 13.6.2014. Nach Komplikationen 2. Operation am 16.6.2014. Nach Gespräch mit der Ärztin am 18. 6. 2014 Stornierung unserer Reise am 18.6.2014. Unser Reisebeginn 28.6.2014. Stornokosten 80%. Die Reiserücktrittkostenversicherung erstattet nur 35% weil sie der Meinung ist, wir hätten sofort am 26.5.2014 stornieren sollen. Wäre die erste OP ohne Komplikationen verlaufen, wäre meine Mutter am 13.6.2014 aus dem Krankenhaus gekommen und wir hätten die Reise antreten können. So ist sie am 23.6.2014 verstorben.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtSehr geehrter Mandant,
Meine Kanzlei vertritt Mandanten aus dem Bereich Reiserecht. Unsere Kanzlei zeichnet sich insbesondere aus durch persölichen Einsatzt.
Zunächt erst einmal unser aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihrer Mutter.
Um zu prüfen welche Pflichten Sie hatten ist es notwendig die Versicherungsbedingungen zu prüfen erst dann können verläßliche Aussagen zu dem Problem gegeben werden. Sofern Sie dieses wünschen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter phone 0521 - 85747 .
Mit freundlichen Grüssen
J. Schmidt Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 29.11.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Heirat mit einem AusländerMein Freund und ich möchten heiraten. Ich bin Deutsche, er ist aus Usbekistan. Er hat alle Papiere nach Usbekistan geschickt, damit diese ihn austreten lassen aus dem Land und ihm das benötigte Dokument zusenden, doch es passiert nichts.
Die sagen immer, es kann noch einige Jahre dauern. Die Dokumente haben wir letztes Jahr hin geschickt. Da wir ein Kind erwarten, wollen wir sehr gerne heiraten, um auch den gleichen Namen zu haben.
Er kam als Jugendlicher nach Deutschland und hat hier eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, da sein Vater Deutscher ist.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim SchmidtSehr geehrte Mandantin,
ich würde Ihnen raten, hier einen Termin zu vereinbaren.
Ich würde mich dann um die Angelegenheit unter Hinzuziehung der Ausländeramtes regeln. Auch ist es möglich, dass Sie den gleichen Namen erhalten.
Die Voraussetzungen würde ich Ihnen gerne persönlich erklären. Ich mache sehr viel internationales Familienrecht und Ausländerrecht.
J. Schmidt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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