Rechtsfrage vom 04.05.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Grundstück sichernSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Wer muss für die Sicherung eines Grundstücks (in unserem Fall Sanierung einer alten Stadtmauer) Sorge tragen, wenn die benachbarten Grundstücke auf unterschiedlichen Ebenen liegen und die Mauer einzustürzen droht?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrter Ratsuchender,
das kommt darauf an, ob die Mauer an der Grenze oder auf der Grenze steht und wer welches Grundstück wann erhoben oder abgetragen hat. Gerne kann ich die Angelegenheit für Sie prüfen. Meine Vergütung beläuft sich auf netto € 210,00/ Stunde zzgl. MwSt., abgerechnet in 5-Minuten-Einheiten. Bei Interesse senden Sie mir am Besten Ihre Kontaktdaten an info@kanzlei-haberland.de, dann rufe ich Sie gerne an um zu besprechen, welche Unterlagen ich für die Prüfung benötige und wir können gerne einen Beratungstermin vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 07.10.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: VorausvermächtnisSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Mit meinen Geschwistern bilde ich eine Erbengemeinschaft. Zu der Erbschaft gehört eine Immobilie, die mir mein Vater in einem testamentarischen Vorausvermächtnis vermacht hat. Meine Frage ist, ob ich noch irgendwelche Ansprüche gegen meine Geschwister geltend machen kann, wenn ich diese Immobilie mit meinen Geschwistern verkaufe. Kann ich also nach dem Verkauf den vermachten Wert in Geld von meinen Geschwistern verlangen? Nach dem Verkauf kann ich von meinen Geschwistern ja nicht mehr die Erfüllung des Vermächtnisses verlangen.
Vielen dank im Voraus für ihre Antwort.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrter Ratsuchender, sehr geehrte Ratsuchende,
diese Frage können wir Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung beantworten. Wir sind eine auf Immobilienrecht spezialierte Kanzlei und bieten solche Beratungen für € 200,00/ Std. zzgl MwSt. an.
Mailen Sie mir bitte an info@kanzlei-haberland.de, wenn Sie Interesse haben.
Mit freundlichen Grüßen
Imke Haberland Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 30.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sanierungsmaßnahmen innerhalb der eigenen MietwohnungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: In meiner Wohnung werden Strangsanierungsarbeiten stattfinden. Die Baumaßnahme wird ca. 4 Wochen innerhalb der Mietwohnung andauern. Dabei entfällt die Küche und das WC komplett! Was für Rechte habe ich ? Reicht eine Mietminderung nur von 40 % aus, wenn man in der Wohnung nicht mal leben kann und die Arbeiter rein und raus gehen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine auf Mietrecht spezialisierte Kanzlei. Gerne können Sie einen Beratungstermin zu dem Thema mit uns vereinbaren. Eine Erstberatung kostet € 190,00 zzgl. 19 % MwSt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht für diese Wohnung haben, können Sie dort um Deckungszusage für eine Beratung bitten.
Bitte mailen Sie uns an info@kanzlei-haberland.de oder rufen an unter 069/ 30038952.
Mit freundlichen Grüßen
Imke Haberland Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 25.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: GrundstückserwerbSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Wir möchten ein Grundstück erwerben, auf welches mehrere Grunddienstbarkeiten lasten. Dieses Grundstück wird uns vom Eigentümer zu einem sehr günstigen Preis übergeben (Schenkung), da es nicht wirklich nutzbar ist. Nun möchten wir prüfen, wie solch eine Übertragung am sinnvollsten vollzogen werden kann. Weiterhin möchten wir über Gefahren und Kosten aufgeklärt werden. Ich danke vielmals für Ihre Hilfe. BG
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrter Ratsuchender,
gerne können wir Sie beraten. Meine Kanzlei ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Die Beratung einschließlich das Sichten und Prüfen der Unterlagen kostet € 200,00/ Stunde, abgerechnet in 5-Minuten-Einheiten.
Wenn Sie Interesse haben, können Sie mich gerne morgen, Mittwoch ab 11.30 Uhr unter 069/ 30038952 anrufen oder am Donnerstag ebenfalls ab ca. 11.30 Uhr. Wenn Sie mich nicht erreichen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an info@kanzlei-haberland.de, ich rufe dann gerne zurück.
Mit freundlichen Grüßen Imke Haberland |
Rechtsfrage vom 21.09.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Nießbrauchgestaltung nach Tod eines von 2 Nießbrauchern2 Nießbraucher, 6 Eigentümer, Mietimmobilie. Im Todesfall 1 Niessbrauchers sind: die Teile der Kinder des gestorbenen Niessbrauchers unbelastet, oder alle 6 Teile mit 50% Niessbrauch belastet? Vertrag: “Jeder der 2 Übergeber überträgt seinen jeweiligen ½ Anteil an seine jeweiligen 3 Kinder, so daß jedes Kind Miteingetümer zu je 1/6 Anteil wird. Die Veräußerer behalten sich den lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauch an dem gesamten Grundbesitz vor. Der Nießbrauch steht beiden Veräußerern an ihrem jeweiligen ½ Miteigentumsanteil zu” Grundbuch: "als Eigentümer zu je 1/6 ideellen Bruchteil eingetragen: 1a) Kind; 1b) Kind; 1c) Kind, 1d) Kind, usw Das Eigentum ist belastet: Nießbrauch für Person 1 und 2 zu je ½, löschbar bei Tod”
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, es scheint gemeint gewesen zu sein, dass der Nießbrauch jeweils an den 3 x 1/6 Bruchteilseigentum begründet werden soll. Eingetragen im Grundbuch ist etwas anderes. Ob falsch eingetragen wurde und das Grundbuch dementsprechend falsch oder das Gewollte in der Form gar nicht eintragungsfähig war, kann ich gerne für Sie prüfen und mit Ihnen erörtern. In einem solchen Fall biete ich an, für eine Vergütung von € 200,00 brutto /Stunde zu arbeiten, abgerechnet in 5-Minuteneinheiten. Bei Interesse melden Sie sich gerne unter info@kanzlei-haberland.de oder 069/ 30038952. |
Rechtsfrage vom 13.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: WohnungseigentumsrechtWir sind Eigentümer einer Wohnung und haben eine WEG was das Allgemeineigentum betrifft (d.h. der Allgemeine Bauabschnitt ist noch kein eingetragenes Eigentum bei allen Wohnungseigentümern). Nun können wir seit 7 Monaten unseren TG Parkplatz nicht mehr nutzen, da dieser einen technischen Defekt hat und hier keine Gewährleistung mehr vorliegt. Es gibt eine Familie die sich trotz Teilungserklärung nicht bereit erklärt die Reparatur mit zu zahlen, so dass keine Beauftragung statt finden kann. Leider wurden wir nun von dem Beirat und der Hausverwaltung im Regen stehen gelassen und dürfen aber das Hausgeld für die TG brav weiterzahlen (was wir jedoch gerne einbehalten würden). Können Sie uns sagen, welche Möglichkeiten wir haben.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrte Mandantin,
ohne Prüfung der Unterlagen ist hier eine abschließende Antwort nicht möglich. Wenn noch keine Beschlussfassung darüber herbeigeführt wurde, müsste dies wohl als erstes geschehen. Wenn dann ein ablehnener Beschluss gefasst wird, muss binnen Monatsfrist eine Beschlussanfechtung beim Amtsgericht eingeleitet werden. Wenn der Verwalter untätig bleibt, muss man eine Strategie entwickeln, diesen zum Handeln zu bewegen, möglicherweise ist je nach konkretrer Fallgestaltung dies auch über eine Klage möglich.
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Rechtsfrage vom 30.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Werkstattschaden Motorschaden nach AUIch habe am 31.03.2014 meinen Ford Mondeo Kombi in die Hessengarage gegeben. Der Werkstattauftrag war neu TÜV/AU & Inspektion. Beim der AU ist bei 4000 Umdrehungen der Motor einfach ausgegangen und nicht mehr angesprungen. Die Steuerkette sei übergesprungen und die Kolben kollidierten mit den Ventilen wodurch ein schwerer Motorschaden entstand. Dafür, dass dieser Schaden nicht mehr reparabel ist, erhalte ich 1 Rg. für die Schadensfeststellung von 230,86 € brutto, die ich bezahlt habe, da mir sonst das Fahrzeug nicht übergeben worden wäre. Ich bringe ein fahrendes & motortechnisch einwandfreies Fahrzeug in die Werkstatt für TÜV/AU & Inspektion und bekomme nach Zahlung von 230,86 € ein Auto mit Motorschaden zurück. Ist das Rechtens?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Imke HaberlandSehr geehrte Frau Mandantin,
in einem solchen Fall ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zur weiteren Vorgehensweise zu konsultieren. Ob ein Schadensersatzanspruch gegen die Werkstatt besteht und durchsetzbar ist, hängt von einigen durchzuführenden rechtlichen Schritten ab und auch davon, worauf der Fehler beruht. Dies ist jedoch eine Einzelfallprüfung, die nur nach entsprechender Beauftragung erfolgen kann. Für eine Vertretung stehe ich gerne zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen Imke Haberland
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