Rechtsfrage vom 20.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: EinsichtHallo, es geht um Prüfungen als externe Schüler an einer Mittelschule, es gibt meinerseits eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Stellungnahme, bitte um Einsichtnahme der ges. Prüfungen mit Datum des heutigen Tages meinerseits, unterschrieben und erhalten von seilten der Schule, keine Rückmeldung wegen des Termins, heute Verweigerung der Einsicht mit der Begründung das gestern Briefe mit Terminen verschickt wurden, liegt jetzt ein Verfahrensfehler vor? An wen kann ich mich wenden? Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwältin Grit BrodowskyHallo, aus meiner Sicht liegt hier kein Verfahrensfehler vor, soweit die Schule Termine zur Einsicht verschickt hat. Sie sollten den angeblich versandten Brief abwarten. Soweit darin eine Weigerung in die Einsichtnahme enthalten ist, suchen sie bitte einen Anwalt auf, da hier gegebenenfalls gerichtliche Schritte erforderlich werden.Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen auch sachgerecht vertreten werden können. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen eine zügige Bearbeitung zu. |
Rechtsfrage vom 12.07.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Zahlung eines monatlichen BonussesKauf eines Internet Tarifs bei Mediaspar TV. Vertraglicher Bonus.Bedingung: Zusendung der 1. Rechnung innerhalb von 14 Tagen an Mediaspar. Beweisführung erfolgte an GF von Mediaspar, da der pünktliche Abgabetermin vom Kunden Dienst bestritten wird . Trotz Androhung von rechtlichen Schritten keine Reaktion auf meine letzten Mails. Wie soll ich mich verhalten? Können Sie mir helfen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Grit BrodowskySehr geehrter Ratsuchender,
leider sind die von Ihnen gemachten Angaben noch nicht ausreichend, um Ihnen einen Rat geben zu können. Vor allem würde es sich erforderlich machen, den Vertrag einzusehen um zu wissen, um was für einen Bonus es sich handelt.
Ich rate Ihnen an, mit den Vertragsunterlagen sowie dem Schriftverkehr einen Anwalt zur Beratung aufzusuchen, da Ihnen sonst keine korrekte weitere Vorgehensweise angeraten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Grit Brodowsky Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 02.02.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht bei Wohnungskündigung?Ich habe folgenden Rechtsfall: Wir haben die Wohnung gekündigt bekommen wegem einem Mietrückstand von 2013-der aber jetzt bezahlt ist. Für 2014 sind keine Mietschulden aufgelaufen. Unsere Vermieterin beruft sich auf ständig verspätete Mietzahlungen -sie hat aber vor dem Einzug 2012 im Mietvertrag unterschrieben, dass die Miete erst zum 15.ten gezahlt werden kann. Ich beziehe ganz wenig Krankengeld und den Rest bekomme ich auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich (Anfang 60) bin im September operiert worden --habe auch einen sehr schlechten nervlichen Zustand. Haben gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und uns auf die Härtefallregelung berufen. Was jetzt?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Grit BrodowskySehr geehrte Mandantin,
soweit es sich bei der Kündigung um die erste Kündigung gehandelt hat und nunmehr alle Mietrückstände bezahlt sind, ist die Kündigung nicht mehr haltbar. Wenn der Vermieter im Mietvertrag unterschrieben hat, dass die Miete erst zum 15. des Monats gezahlt werden soll, so ist die Zahlung zu diesem Termin dann nicht verspätet und auch kein Kündigungsgrund. Anders wäre es, wenn im Mietvertrag steht, zum 3. des Monts ist zu zahlen und Sie zahlen erst zum 15.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorerst helfen.
Sollte der Vermieter jedoch an der Kündigung festhalten und über das Gericht ein Räumungsverfahren einleiten, so rate ich dringend an, einen Anwalt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen |
Rechtsfrage vom 21.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: keine fristgerechte KündigungMieter hat am 15.08 gekündigt --erhalten am 20.08,hält sich nicht an Vertrag und will nur bis Ende August bezahlen. muss der Mieter sich an den Vertrag halten und Miete bezahlen auch wenn er nicht mehr im Haus wohnt bis der Vertag ausläuft oder nicht ?? laut Mietvertrag 3 Werktag des Monats bis zum letzten Tag des übernächsten Monats, welcher Tag wäre es dann --wenn sie am 15. 08 gekündigt haben.(Kündigung war nicht unterschrieben).
Stellungnahme von Rechtsanwältin Grit BrodowskySehr geehrter Mandant,
die einzuhaltende Kündigungsfrist wäre der 30.11. und bis dahin haben die Mieter auch ihre Mieter zu zahlen. Um aber die Gesamtproblematik erläutern zu können, gerade auch, weil die Kündigung nicht unterschrieben war, rate ich Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Grit Brodowsky Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 18.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim VertragsrücktrittIch habe folgenden Rechtsfall Haben bei einem Unternehmen eine Heizungsanlage bestellt die staatlich gefördert wird. Der Antrag wird nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung des einmaligen Zuschusses durch die Bafa geschlossen. Nur haben wir Keine Zuschussbewilligung erhalten.Trotzdem besteht der Heizungsbauer darauf,das wir die Anlage einbauen,tun wir das nicht,müssten wir eine Vertragsstrafe von ca10% bezahlen.Er hat sich schon, laut seiner Aussage ,an ein Inkassounternehmen gewandt.Was sollen wir jetzt tun,sind vollkommen ratlos.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Grit BrodowskySehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwältin Brodowsky. Auf Ihre Frage kann so pauschal nicht geantwortet werden, da hierzu ein Blick in den Vertrag mit dem Unternehmen der Heizungsanlage erforderlich ist. Wichtig wäre zur weiteren Prüfung, ob der Vorbehalt der Bewilligung des Zuschusses im Vertrag enthalten ist und wie die AGB des Unternehmen lauten.
Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen auch sachgerecht vertreten werden können. Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen eine zügige Bearbeitung zu.
Mit freundlichen Grüßen |