Rechtsfrage vom 19.06.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: PferderechtHallo, habe im März ein Pferd gekauft, AKU vorne links war positiv (wussten wir). Beim Probereiten und Wochen danach gab es keine Probleme. Jetzt steigt sie beim Reiten, an der hand etc. Eine Chiroprktikerin war da und sagte, das Pferd hat jahrelang stärkste Schmerzen erlitten im Rücken und hat sie eingerenkt. Sie ist nicht reitbar, wegen dem rücken und nicht wegen dem Bein. Würde sie gerne zurück geben. Problem: im Vertrag steht, dass sie Beistellerin ist, wegen der positiven Beugeprobe vorne Links am Bein (hat sie überhaupt kein problem mit). Und das wir mit der Unterschrift von jeglicher Gewährleistung abtreten. Kann man so etwas machen als Verkäufer? Besteht die Chance das Pferd doch zurück zu geben?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank KasparSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Frank Kaspar, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Dinslaken und seit mehreren Jahren im Bereich des Pferderechts tätig.
Bzgl. Ihres Falles ist für die Wirksamkeit des offensichtlich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses von Bedeutung, ob es sich um einen Kauf von einer Privatperson oder von einem Händler gehandelt hat.
Ob eine Rückgabe, also eine Rückabwicklung des Vertrages möglich ist, hängt von verschiedenen Punkten ab. Zur weiteren Prüfung müsste ich den vereinbarten Vertrag einsehen.
Ich würde mich über eine Mandatserteilung freuen und stehe Ihnen dafür unter meinen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kaspar Rechtsanwalt |