Rechtsfrage vom 28.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: AsylrechtIch habe folgenden Rechtsfall:
Ich war im Verwaltungsgericht am 15.12.2015 um Bleiberchecht zu kriegen für meine psychisch kranke Frau. Sie hat 4 positive Atteste vom Ärzte. Gesundheitsamt Ingolstadt und Dr. Dose in München. Sie hat die Diagnose Schizophrenie und die Atteste sind mit Abschiebeverbot. Jetzt hat der Richter eine negative Entscheidung gemacht, aber er hat das noch nicht schriftlich gefasst und zu uns gebracht. Was kan ich jetzt machen? Ich bitte um Anwort. Danke.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph SpankeSehr geehrter Mandant,
Solange der Richter seine Entscheidung noch nicht abgesetzt hat, also noch kein Urteil verkündet bzw. zugestellt hat, können Sie noch rechtliche Ausführungen machen. Ich nehme an, dass der Richter am Schluss der Verhandlung erklärt hat, wann er entscheidet, also entweder noch am gleichen Tag oder zu einem bestimmten Entscheidungverkündungstermin. Dies muss man zunächst herausfinden, wenn Sie daran nicht mehr erinnern bzw. keine Aufzeichnungen haben.
Um dann noch eine Stellungnahme zu machen (vielleicht ist es auch zu spät) muss ich sämtliche Dokumente (sämtliche Atteste), sowie die Bescheide, die von den Ausländerbehörden erstellt wurden, sowie Ihre Anträge usw., insbesondere den Bescheid, der dazu geführt hat, dass sie Klage erhoben haben, sehen. (Wahrscheinlich ist es notwendig, zunächst einmal Akteneinsicht zu nehmen).
Wenn die Entscheidung des Richters aber bereits gefällt, jedoch noch nicht schriftlich niedergelegt und zugestellt wurde, bleibt nur noch zu prüfen, ob Sie gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen. Die Information, die Sie mir gegeben haben, sind einfach noch zu dürftig, um einen Weg aufzuzeigen. Ich bitte Sie daher, mich zurückzurufen, um schnell zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Tel. 08151 14497; Fax: 08151 973713; |
Rechtsfrage vom 09.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Visum zur Geburt eines deutschen KindesIch bin schwanger, der Vater des Kindes ist philippinischer Staatsbürger. Wir sind noch nicht verheiratet. Wir wollen ein Visum zur Familienzusammenführung zur Geburt des Kindes beantragen. Ich bräuchte hierzu eine persönliche Beratung bezüglich der benötigten Dokumente und professionelle Unterstützung.
Bitte melden Sie sich bei mir wenn Sie mir helfen können.
Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph SpankeSehr geehrte Mandantin,
ich bin Rechtsanwalt Christoph Spanke. Ich melde mich auf Ihre Anfrage zum Thema: Visum zur Geburt eines deutschen Kindes.
Mein Tätigkeitsschwerpunk ist u.a. das Ausländerrecht, wie z.B. Beantragung von Visa aller Art, Tätigwerden gegenüber Botschaft und Ausländeramt, Beantragung des Aufenthalts & Arbeitsgenehmigung für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten usw. Ich denke daher, dass ich in Ihrer Sache sehr qualifiziert bin.
Um Ihren Fall verarbeiten zu können, benötige ich zunächst einmal Vollmacht des Vaters (Formular), sowie der Mutter, Pass bzw. Datum der voraussichtlichen Geburt, Pässe/Personal-Ausweise und - unterlagen beider Eltern. Es müssen dann Formulare usw. ausgefüllt werden, die dann übermittelt werden.
Zunächst einmal ist es wichtig, sofort einen Termin bei der deutschen Botschaft in Manila zu vereinbaren, da man solche Termine fast nur ab heute gerechnet in 2-3 Monaten bekommt.
Wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten mitteilen, lasse ich Ihnen sofort eine Vollmacht zukommen, die dann vom Vater unterschrieben werden muss. Sie können ihm die Vollmacht per Fax oder E-Mail übermitteln. Mir genügt dann, wenn die unterschriebene Vollmacht von dem Vater mir per Fax oder E-Mail zurückgeleitet wird. Alles weitere demnächst.
Mit freundlichen Grüßen.
Christoph Spanke -Rechtsanwalt- Kanzlei Spanke & Kollegen Possenhofenerstr.77 82319 Starnberg Germany Tel: +49 (0) 8151 144 97 Mobil: +49 (0) 151 12 06 36 67 Fax: +49 (0) 8151 97 37 13 E-mail:christoph@rechtsanwalt-spanke.de www.rechtsanwalt-spanke.de |