Rechtsfrage vom 04.01.2020 Rechtsgebiet / Schlagwort: UrheberrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Die von uns erstellten Bilder, die auf unseren Webseiten veröffentlicht sind, werden durch einen Internetanbieter zum Verkauf angeboten. Können wir dagegen vorgehen? Darunter befinden sich auch Bilder auf denen nicht nur die Tiere sondern auch Vereinsmitglieder dargestellt sind.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin SchönSehr geehrter Mandant,
als Rechtsanwalt, der sich mit Fragen des Urheberrechts schwerpunktmäßig befasst, kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Der Fotograf, der Fotos gemacht hat, hat zunächst Ansprüche als Urheber bei unberechtigter Verwendung. Daneben stehen Ansprüche abgebildeter Personen aus dem Recht am eigenen Bild. Fraglich ist hier zunächst, inwieweit der Anbieter, der diese Fotos unberechtigt anbietet, greifbar ist, also ob er eine Niederlassung in Deutschland hat, bzw. wo sonst.
Verletzungen der genannten Rechte können zunächst im Wege einer Abmahnung, sollte diese nicht erfolgreich sein, auch gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei kommen grundsätzlich einerseits Unterlassung, aber auch Auskunft und Schadensersatz in Betracht.
Welche Ansprüche das im Einzelnen sind, müsste im konkreten Fall zunächst geprüft werden.
Sollten Sie das mit meiner Hilfe unternehmen wollen, melden Sie sich bitte per mail oder telefonisch. |
Rechtsfrage vom 27.10.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe mit einem meiner Kunden vor einem Jahr einen Vertrag zur Betreuung seines Unternehmens abgeschlossen. Nach dem Vertrag ist vereinbart, ein Vierteljahr vor Jahresende den Vertrag beidseitig kündigen zu können. Am 25.10.19 wollte der Kunde, da, wie von meinem Kunden mir gegenüber formuliert ein anderer Mitbewerber diese, meine Aufgaben, auch wahrnehmen will,den Vertrag beenden. Diesem habe ich telefonisch zugestimmt. Hätte ich trotz dieser Zustimmung Anspruch auf das mir für 2020 zu- sehende Honorar, da der Kunde ja seine Frist zur Kündigung nicht eingehalten hat?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin SchönSehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Ich bin seit 2001 u.a. auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts tätig.
In dem von Ihnen geschilderten Fall wurde der Vertrag in einem Telefonat beendet.
Dabei wäre zu prüfen, ob für eine Kündigung eine bestimmte Form vereinbart war bzw. ob in dem Gespräch eine einvernehmlich Aufhebung des Vertrages vereinbart wurde, welche die Einhaltung einer Kündigungsfrist entbehrlich machen würde.
Weiterhin stellen sich bei lediglich mündlichen Vereinbarungen oder Erklärungen regelmäßig Beweisfragen. Dabei ist es für denjenigen, der beweisbelastet ist, oft schwierig, die für ihn günstigen Tatsachen auch belegen zu können.
Sollten Sie mich mit der weiteren Vertretung beauftragen wollen, stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Armin Schön, Rechtsanwalt Turmstr. 155 06110 Halle info@arminschoen.de |
Rechtsfrage vom 16.10.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Urheberrecht und MedienrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
ich soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben für ein Bild auf meiner Webseite, auf der ich tatsächlich vergessen habe, den Urheber zu benennen.
Ich hatte bereits eigenständig eine Erklärung verschickt und auf meiner Webseite den Urheber nachgetragen.
Doch dies wird von der Gegenseite nicht akzeptiert. Sie fordern ich solle ihre Unterlassungserklärung unterzeichnen. Sollte ich dies tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin SchönSehr geehrte Mandantin,
danke für Ihre Anfrage! Ich bin seit 20 Jahren u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig und habe bereits mehrfach vergleichbare Fälle bearbeitet.
Für die Verwendung eines Fotos benötigen Sie ein Nutzungsrecht. Daneben steht das Recht des Urhebers auf seine Nennung.
Wenn Sie allein wegen der fehlenden Urheberbennennung abgemahnt wurden, stellt sich die Frage, ob die Verwendung des Fotos ansonsten lizenzfrei gestattet war.
Dann wäre zu prüfen, ob die von Ihnen abgegebene Erklärung ausreichend ist, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Sollte dies nicht der Fall sein, müßte diese neu gefaßt werden.
Eine Abgabe der vorgefertigten Erklärung kann ohne Prüfung ggf. zu weitgehend sein.
Zur Beantwortung ist es daher notwendig, die entsprechenden Erklärungen zu prüfen.
Im Ergebnis kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, die den rechtlichen Anforderungen genügt und einen Rechtsstreit vermeiden hilft.
Mit freundlichen Grüßen Armin Schön, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 05.10.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtHallo, ich habe 2014 ein Ticket für eine Ballonfahrt mit einer Gültigkeit bis 31.12.15 gekauft. Nun kam es durch verschiedene Hindernisse (Wetter, terminliche Gründe auf beiden Seiten) nicht zur Einlösung des Tickets. Eine Aufforderung zur Rückzahlung blieb erfolglos. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung? Vielen Dank
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin SchönSehr geehrter Mandant, ich bin u.a. im Bereich des Vertragsrechts tätig. Auch mit ähnlichen wie dem von Ihnen geschilderten Problem war ich bereits befaßt. Zu diesem Problemkreis gibt es auch Rechtssprechung. Gern können wir einen Termin für eine Beratung vereinbaren. Gegebenenfalls sind noch ergänzende Informationen zum Sachverhalt nötig. Es dürfte aus meiner Sicht aufgrund der von Ihnen gegebenen Informationen zunächst darauf ankommen, in welcher Form die Gültigkeitsfrist vereinbart wurde. Mit freundlichen Grüßen Armin Schön, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 20.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Insolvenzrecht HandelsrechtIch habe folgenden Rechtsfall . Der Insolvenzverwalter eines Lieferanten will von uns noch Zahlungen von alten Rechnungen. Diese sind aber bei uns anders verbucht als in dem Unternehmen des Lieferanten. Wir haben die Zahlungen nachgewiesen. Der Lieferant hat unsere Zahlungen , aber wohl auf ältere bereits verjährte Rechnungen verbucht, ohne Mahnungen und Hinweise. Ist das rechtens???
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin SchönSehr geehrte Frau Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bearbeite sowohl Angelegenheiten, die das Insolvenzrecht betreffen als auch solche mit vertragsrechtlichen Problemen.
Da der geschilderte Sachverhalt nach bürgerlichem Recht zu bewerten sein dürfte, handelt es sich um eine Sache, die ich bearbeiten könnte.
Es wäre sicher empfehlenswert, zunächst im Gespräch die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die erhobene Forderung zu erörtern. Dabei müßten sämtliche Unterlagen die Forderung und die Überweisung betreffend von mir eingesehen werden.
Beste Grüße Armin Schön, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 12.12.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: MedienrechtWas kann ich machen, wenn Angaben in der Presse gemacht werden, die privat sind und ich das nicht möchte, dass diese geschrieben werden?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin SchönSehr geehrte Mandantin,
die Privat- und Intimsphäre ist geschützt. Der Einzelne soll selbst entscheiden, ob und was daraus veröffentlicht wird. Veröffentlichungen, die diese Rechte betreffen, bedürfen also grundsätzlich der Einwilligung des Betroffenen.
Liegt diese nicht vor, könnten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz bestehen.
Eine Beratung könnte klären helfen, ob solche Ansprüche bestehen und was getan werden kann.
Beste Grüße
Armin Schön Rechtsanwalt
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