Kanzlei Wagner & Sterk

Von uns vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Baurecht (privates), Verbraucherinsolvenzrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, OWI-RechtKontakt
Beschreibung | Herzlich willkommen auf dem Profil der Wagner & Sterk Rechtsanwälte
Die Kanzlei liegt in der Altstadt von Wangen im Allgäu. Dort setzen sich die Anwälte Wagner & Sterk professionell für Ihre Ziele ein und stehen Ihnen in Ihrem Rechtsfall ausführlich und fachkundig zur Seite. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen garantieren wir Ihnen kompetente Rechtsberatung. So finden Sie schnell die optimale Lösung für sich und Ihre Rechtsfragen.
In folgenden Rechtsfragen stehen wir Ihnen als zuverlässiger und souveräner Partner zur Seite Arbeitsrecht Im Arbeitsrecht sind wir für Sie überwiegend in der Beratung und gerichtlichen Interessenswahrnehmung in Kündigungsschutzangelegenheiten tätig.
Ehe- und Familienrecht Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, die sich anlässlich der Trennung der Ehepartner, im Scheidungsverfahren, aber auch in Zusammenhang mit nicht ehelichen Lebensgemeinschaften ergeben:
Erbrecht Wir beraten Sie in allen mit einem Erbe zusammenhängenden Fragen, wie:
Mietrecht Ob Vermieter oder Mieter, wir beraten Sie in zahlreichen Angelegenheiten des Mietrechts:
Privates Baurecht Beim privaten Baurecht ist wichtigste Angelegenheit die Sichtung der Vertragsunterlagen und die Sicherung von Beweisen durch Sachverständige, da nach Fertigstellung eines Bauvorhabens oftmals der Mangel nicht mehr nachzuweisen sein wird. Je nach Interessenlage – Vertretung des Bauherrn/Auftraggebers oder der Baufirma/des Auftragnehmers – ist es erforderlich, bei dem Schaden, der z. B. durch unsachgemäße Herstellung/Verarbeitung entstanden ist, den Verursacher aufzufordern:
Verbraucherinsolvenz Bei der Verbraucherinsolvenz muss der Mandant zur zweck- und erfolgversprechenden Interessenwahrnehmung vorab eine genaue Auflistung aller Gläubiger erstellen und vorhandene Vollstreckungstitel beibringen. Danach wird die Rechtsangelegenheit zum weitaus überwiegenden Teil durch den Rechtsanwalt betrieben, indem dieser
Verkehrs- /Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Beim Verkehrsrecht findet die erste Kontaktaufnahme in der Regel nach dem Verkehrsunfall statt.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen täglich von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie Ihren Besprechungstermin vorab telefonisch. Wir freuen uns auf Sie!
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