Rechtsfrage vom 03.12.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Student als Mieter von möbliertem ZimmerEin Student hat bei uns 13 Monate gewohnt. Trotz mehrfacher Aufforderung hat er nichts gesäubert, keinen Müll weggebracht und im möblierten Zimmer hat es durch Einlagern von Müll Maden und Bettwanzen gegeben. Trotz Abmahnung, Kündigung und Anschreiben keine Besserung. Fristlose Kündigung. Ich habe die Wohnung 12 Monate gesäubert, das WC war auch von Kondomen und Wattebinden verstopft, musste frei gemacht werden, den Preis 190 Euro habe ich bezahlt .Jetzt will der Student seine Kaution zurück, aber ich möchte die Putzerei bezahlt haben. Und die Schlüssel sind auch nicht zurückgebracht worden. Wie steht es rechtlich?
Stellungnahme der Kanzlei Weiß & MaulerSehr geehrte Mandantin,
um seriös konkrete Antworten auf Ihren Rechtsfall geben zu können, ist eine persönliche Kontaktaufnahme notwendig, da für eine Bearbeitung des Falles weitere Informationen in Bezug auf das Mietverhältnis und dessen Beendigung notwendig sind und - gerade beim Mietrecht - zwingend auch die Vertragsgrundlage (Mietvertrag) eingesehen werden muss. Ohne diese Grundlage und weiteren Informationen (beispielsweise sind Fristsetzungen zur Schadensbeseitigung erfolgt?) ist eine seriöse Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit leider nicht möglich.
Falls Sie Interesse an einer ernsthaften Prüfung der Sach- und Rechtslage haben, würde ich mich freuen, wenn Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Weiß
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