Rechtsfrage vom 15.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: BGH Urteil XI ZR 170 13 und XI 405 12Ich habe vor drei Wochen bei der Deutschen Bank Rückzahlungsansprüche von Bearbeitungsgebühren geltend gemacht. Wie soll ich mich wegen der Verjährung am 31.12.2014 verhalten? Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrte Mandantin,
bitte vereinbaren Sie bei mir einen Besprechungstermin. Wir haben inzwischen zahlreiche Fälle mit der selben Problematik. Da die Rechtsprechung des BGH hierzu eindeutig ist, müssen die Banken bezahlen, auch wenn sie sich anfangs immer sträuben.
Wegen der Verjährung müssen Sie sich keine Sorgen machen, zumal wir Anfang Dezember einen Termin vereinbaren können. Selbst wenn es Verjährungsprobleme geben sollte, können wir verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.
Sie können mich unter 07720/9977-0 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maier Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 31.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: arbeitsrechtDarf das Arbeitsamt eine 3köpfige Familie mit 100€ für den Monat stehen lassen?? Da geht aber noch Strom und Kindergarten weg. Also bleiben 10€ für Lebensmittel übrig l. Das ist doch Sittenwidrig oder?
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Mandant, wir sind mit der oben genannten Sache bereits von Ihnen beauftragt worden und setzen uns mit dem Jobcenter in Verbindung. Über das weitere Vorgehen werden Sie von uns auf dem Laufenden gehalten.
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Rechtsfrage vom 22.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltszahlungenIch habe folgenden Rechtsfall :
Mein 17 1/2 jähriger Sohn lebt seit 2009 bei seinem leiblichen Vater mit dem ich selbst nie verheiratet war. Das Sorgerecht besteht zu gleichen Teilen. Ich zahle als Unterhalt den Satz nach der Düsseldorfer Tabelle. Seit 2009 habe ich vom Vater keinerlei Informationen über Stand der Schulausbildung, Wohnortwechsel u.v.m. erhalten Der Unterhaltsberechtigte wurde mehrfach straffällig (auch mit Jugendarrest), ein Schulausschluss fand statt. Um eine Berufsausbildung wird sich nicht bemüht. In wie weit muss ich unter diesen besonderen Umständen weiterhin den vollen Satz bestreiten
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrte Frau Mandatin,
Ihre Frage, ob Unterhaltsberechtigte Ihren Anspruch verlieren können, beantworte ich Ihnen wie folgt: Minderjährige Kinder verwirken ihren Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht. Auch wenn das Kind keinen Kontakt zu der Mutter hat, straffällig wird oder sich sonst unsittlich verhält, bleibt der Unterhaltsanspruch grundsätzlich bis zum Eintritt der Volljährigkeit bestehen.
Etwas Anderes gilt für volljährige Kinder. Eine Verwirkung der Unterhaltsberechtigung tritt dann ein, wenn es durch eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde, seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hatte oder vorsätzlich eine schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen Angehörigen begangen hat.
Ob dies der Fall bei Ihnen ist, müssten wir in einem persönlichen Gespräch erläutern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Ihnen angenehmen Besprechungstermin. |
Rechtsfrage vom 20.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: KapitalanlagenrechtIn wie fern ist ein nicht vorhandenes Vermittlungsdokument / Beratungsprotokoll wichtig. Wenn ich eine Beteiligung an einem Fond abgeschlossen habe ? Ratenzahlung. Es gibt definitiv keins, es sei denn der Vermittler hat jetzt in der kurzen Zeit selbst eines erfasst. Der Vermittler war zu dem Zeitpunkt noch kein Handelsvertreter und hat durch meinen Ausweis den ich ihm gegeben habe durch einen anderen Handelsvertreter in Auftrag gegeben. Aufgeklärt wurde ich nur in der Hinsicht das alles super sei und das Risiko fast auf Null sei durch die Streuung. Gutgläubig habe ich den Vertrag unterschrieben ohne zu wissen was ich eigentlich gemacht habe.
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Mandant,
für Finanzanlagen-Vermittler besteht eine umfassende Beratungs- und vor allem Dokumentationspflicht. Hierzu zählt insbesondere auch die Übersendung eines schriftlichen Beratungsprotokolles. Werde diese Pflichten nicht erfüllt, besteht grundsätzlich eine Schadens- oder Rückabwicklungspflicht. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen.
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Rechtsfrage vom 26.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Steuerrecht KleinunternehmerIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Auftraggeber zieht mir von meiner Rechnung Mehrwertsteuer ab, obwohl ich ein Kleinunternehmer bin, das auch auf meiner Rechnung mit § 19. Abs.1 ausweise. Was tun? Auch beim Finanzamt bin ich als Kleinunternehmer gemeldet.
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Herr Mandant,
das Umsatzsteuergesetz sieht für Sie als Kleinunternehmer Erleichterungen vor. Für Ihre Umsätze fällt keine Umsatzsteuer an. Damit dürfen Sie keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen und Ihrem Auftraggeber keine Vorsteuer vermitteln.
Dies müssten Sie Ihrem Auftraggeber so eindeutig, möglicherweise erneut, kundtun. Gerne vereinbaren Sie mit uns einen Ihnen angenehmen Besprechungstermin, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. |
Rechtsfrage vom 01.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerkaufsrechtIch habe einen Motorroller verkauft mit Kaufvertrag. Im Vertrag stand Roller wird gekauft wie gesehen und Probegefahren ohne jegliche Garantie und Gewährleistung. Jetzt wollen sie gerichtlich Rückerstattung anfordern weil der Roller nicht gedrosselt war. Ich hab sie aber drüber informiert und sie haben ihn öfters besichtigt und Probegefahren. Wer ist im Recht?
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Herr Mandant,
ein Gewährleistungsausschluss unter Verbrauchern ist grundsätzlich möglich. Der Ausschluss der Gewährleistungsansprüche ist nur dann nicht zulässig, wenn der Verkäufer mit Arglist handelte. Da Sie jedoch die Käufer vollständig und umfassend darüber aufgeklärt haben, ist der Gewährleistungsanspruch als wirksam anzusehen.
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. |
Rechtsfrage vom 18.03.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: HerausgabeverweigerungIch habe den Vertrieb einer Rezeptur. Eine Firma hat mir meine bestehende Webseite überarbeitet und neu gestaltet. Knapp 300 Euro habe ich bar bezahlt und auf drängen auch eine Abbuchungsgenehmigung für zusätzl über 50 Euro monatl. erteilt unter der Voraussezung, dass mir dann die neue Webseite zum uneingeschränkten Gebrauch überlassen wird. Das wird jedoch verweigert weil man diese Seiten auf dem eigenen Server hosten will. Genau das will ich aber nicht weil ich selbst einen Server habe. Der Gegner verweigert mir die Herausgabe der Administrationsrechte bzw. den FTP Zugang damit ich an ihn gebunden bleibe. Unterschrieben habe ich nichts. Ich denke an eine einstweilige Verfügung beim zuständigen AG. Was können Sie mir raten ?
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Mandant,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage auf dem Internetportal „anwaltsverzeichnis.de“ und teile Ihnen mit, dass Sie allein wegen der Umgestalltung Ihrer Internetseite nicht die Nutzungsrechte daran verlieren. Die Gründe, warum Ihr Vertragspartner Ihnen nicht den (uneingeschränkten) Gebrauch überlässt, sind mir nicht ersichtlich. Dies stellt offensichtlich eine vertragswidrige Handlung dar. Eine einstweilige Verfügung ist eine Möglichkeit eines schnellen Rechtschutzes. Ich kann mir aufgrund der eindeutigen Tatsachenlage auch vorstellen, dass ein außergerichtliches Schreiben Erfolgsaussichten bietet.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Einzelheiten und das weitere Vorgehen zu besprechen.
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Rechtsfrage vom 11.12.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte bei BerufsunfähigkeitArbeitsamt hat ohne Begründung Zahlung von ALG 1 eingestellt
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Herr Mandant, ich heiße Mark Stöhr und ich bin Rechtsanwalt der Kanzlei Lerner Lachenmaier & Partner in Villingen-Schwenningen (www.llp-kanzlei.de). Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Sie sollten überprüfen lassen, warum die Einstellung der Leistungen des Arbeitsamtes erfolgt, wobei zu vermuten steht, dass dies aufgrund der von Ihnen angesprochenen Berufsunfähigkeit erfolgt ist. Das und die Frage der Rechtmäßigkeit läßt sich allerdings nur anhand von vorzulegenden Unterlagen klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Mark Stöhr Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 27.09.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: ScheidungsrechtMeine Frau möchte mich aus meiner Wohnung haben. Das ganze Haus gehört mir. Ich möchte mich aus mehreren Gründen von ihr scheiden lassen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mein Haus behalten kann?
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrter Mandant,
ich antworte Ihnen auf Ihre Anfrage bei Anwaltsverzeichnis.de. Mein Name ist Mark Stöhr. Ich bin Rechtsanwalt der Kanzlei Lerner Lachenmaier & Partner in Villingen-Schwenningen.
Ihre Anfrage ist sehr komplex und ohne umfassende Information und Beratung nicht zu beantworten. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie einen Ihnen genehmen Besprechungstermin bei uns in Schwenningen machen, wo ich Ihre Fragen umfassend beantworten kann. Sie erreichen uns unter: 07720/9977330
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören,
Mit freundlichen Grüßen,
Mark Stöhr
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Rechtsfrage vom 01.09.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte beim AutoAutokaufvertrag unterschrieben und selbst bezahlt, aber im Kaufvertrag und Fahrzeugbrief steht eine andere Person.
Stellungnahme der Kanzlei Lerner Lachenmaier & PartnerSehr geehrte Mandantin,
mit Ihrer Anfrage kann ich nicht allzu viel anfangen. Haben Sie bar bezahlt? Haben Sie einen Beleg? Wer nutzt gerade das Fahrzeug?
Vielleicht rufen Sie kurz an, um die Fragen zu klären.
Meine Rufnummer: 07720/9977-123
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maier Rechtsanwalt
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