Rechtsfrage vom 20.10.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht EigenbedarfSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgende Fragen: Ich bin im Begriff mir eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese ist seit mehreren Jahren vermietet. Ich brauche diese Wohnung selbst für mich. Ich habe selbst ein großes Haus, was ich verkaufen werde. Meine Frage ist: Ist es einfach, den Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen? Wenn die Mieter vor Wut randalieren, weil sie ausziehen müssen, bin ich für sowas versichert?
Stellungnahme der Kanzlei Klein · Greve · DietrichSehr geehrter Mandant,
grundsätzlich treten Sie als Erwerber einer vermieteten Wohnung mit allen Rechten und Pflichten in die Position des Vermieters ein, so dass Sie auch eine Eigenbedarfskündigung aussprechen können, wenn Sie die Wohnung z.B. für sich selbst benötigen. Bei der näheren Ausgestaltung einer solchen Kündigung sind wir Ihnen gerne behilflich, melden Sie sich doch einfach hier in der Kanzlei.
Freundliche Grüße
Ulf Stuckenberg Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tel. 0521 96468 28 |
Rechtsfrage vom 17.03.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Situation: Eltern, 4 Kinder Es gibt ein Testament, worin sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen mit dem Zusatz: Erbe des Letztverstorbenen sollen unsere Kinder sein. Es folgen die Namen aller vier Kinder. Zuerst stirbt der Vater, dann ein Sohn, dann die Mutter. Frage: Sind jetzt die drei noch lebenden Kinder Alleinerben oder ist die Ehefrau des Sohnes (es gibt kein leibliches Kind) auch erbberechtigt?
Stellungnahme der Kanzlei Klein · Greve · DietrichSehr geehrte Ratsuchende,
vielen Danke für Ihre Anfrage. Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu unserer Fachanwältin für Erbrecht, Frau Doris Lueg, auf. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Telefon: +49 (0)521 96468-23 Fax: +49 (0)521 96468-665 E-Mail: lueg@kgd-anwalt.de
Mit freundlichen Grüßen KGD Rechtsanwälte |
Rechtsfrage vom 06.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Forderungseinzug VertagsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Es geht um meine Tochter. Sie hat für einen Neuwagenkauf einen Kredit bei der Santander bekommen. Dieser wurde immer wieder aufgestockt obwohl Sie gerade mal 1200,00€ verdient. Beim Durchforsten des Internets habe ich sehr Fälle gefunden die der Kreditvergabe widersprechen. Sie hat versucht eine gütige Einigung zu finden. Ohne Erfolg, sie hat auch vieles falsch gemacht, ohne Frage. Nun droht man Ihr das Fahrzeug wegzunehmen.
Stellungnahme der Kanzlei Klein · Greve · DietrichSehr geehrter Ratsuchender,
gerne sind wir Ihnen bei der von Ihnen geschilderten Angelegenheit behilftlich. Um zu prüfen ob wir Ihnen tatsächlich weiter heflen können, schlage ich vor, dass Sie sich unter der u.s. Rufnummer bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schlüter Rechtsanwalt
0521/96468-22 |
Rechtsfrage vom 11.10.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Handels WirtschaftsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: ebay Kauf Minibagger, Verkäufer deutsch, tatsächlich polnisch. Erst 1 Tag später festgestellt. Sofort Widerruf. Privatnutzung geplant. Durch mißverstandene Anfrage USt-Id-Nr (Verkauf Strom Photovoltaik) dem Verkäufer gesagt. Der überweist ausgewiesene 23% Polen. MwSt und sagt dann, daß ich gewerblich bin und kein Käuferschutz habe.
Stellungnahme der Kanzlei Klein · Greve · DietrichSehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir beraten regelmäßig auch in Ebay-Fällen, auch zur Frage, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Um Ihnen eine Einschätzung der Rechtslage zu geben, müssten wir uns den Vorgang genauer anschauen und sowohl die ebay-Auktion als auch die weitere Korrespondenz prüfen.
Sie können gerne einen Besprechungstermin bei uns im Büro vereinbaren. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Unterlagen per Email an uns schicken: reinkensmeier@kgd-anwalt.de
Unsere Kontaktdaten lauten:
KLEIN GREVE DIETRICH RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB
Detmolder Straße 10 33604 Bielefeld Telefon: +49 (521) 96468-21 Telefax: +49 (521) 96468-667 www.kgd-anwalt.de
Eingetragen zu PR 3231 des AG Essen
Mit freundlichen Grüßen
Henrich C. Reinkensmeier Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 17.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BaurechtIch habe folgenden Rechtsfall: Wir haben eine Wohnung gekauft. Der Bauplan sieht einen Hauswirtschftsraum vor (HWR). Weitere Angaben dazu enthält die Teilungserklärung nicht. Der HWR wird nun plötzlich als Nebenraum mit einer Deckenhöhe von 220cm ausgebaut, obwohl in TE und Bauzeichnung ein solcher nicht vorkommt. Kann der Bauträger die Zweckbestimmung eines Raumes einfach ändern?
Stellungnahme der Kanzlei Klein · Greve · DietrichSehr geehrter Mandant, vielen Dank für Ihre Anfrage . Gerne können wir die Angelegenheit in einem persönlichen Besprechungstermin erörtern. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meinem Sekretariat (0521/9646824) und bringen Sie zu dem Termin sämtliche relevanten Unterlagen mit. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernd Dietrich |