Rechtsfrage vom 30.12.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: vermietungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Bekomme von der Hausverwaltung nicht mehr die volle Miete überwiesen.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Thalhofer, Herrmann & KollegenSehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihrer kurzen Schilderung kann ich Ihnen leider keinen fundierten Rechtsrat erteilen. Die Gründe der teilweisen Einbehaltung von Mietzahlungen können vielseitig sein. Um zu überprüfen, ob die Hausverwaltung diesbezüglich rechtmäßig oder rechtswidrig handelt, würde ich eine umfassendere Schilderung des Sachverhaltes benötigen. Hierzu können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.
In unserer Kanzlei bearbeiten wir eine Vielzahl an Mandaten aus dem Bereich der Vermietung von Wohnung bzw. aus dem WEG-Recht. Wir sind sowohl auf Seiten von Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen tätig und können somit die Angelegenheiten aus den verschiedenen Blickwickeln rechtlich durchleuchten.
Mit freundlchen Grüßen
John Folkerts Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Dr. Thalhöfer, Herrmann & Kollegen Geibelstraße 1 66121 Saarbrücken
E-Mail: folkerts@rechtsanwaltspraxis.com Telefon: 0681/968640 Fax: 0681/9686420 |
Rechtsfrage vom 28.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrückständeMein Mieter zahlt seine Miete nicht.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Thalhofer, Herrmann & KollegenSehr geehrter Mandant,
unsere Kanzlei ist überwiegend für Vermieter im Bereich des Wohnungs- und des Gewerberaummietrechtes seit vielen Jahren nicht nur im Saarland sondern bundesweit tätig. Wir nehmen uns zeitnah Ihrer Angelegenheit an und werden Ihre Interessen nachdrücklich vertreten. Sie erreichen uns unter 0681/968640.
Mit freundlichen Grüssen Hans-Georg Herrmann Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 20.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtSehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitgeber übernimmt meine Weiterbildungskosten, aber nur, wenn ich mich für 3 Jahre verspflichte.
Ich weiß, dass es eigentlich nicht rechtens ist, einen AN über eine so lange Zeit zu verpflichten, Stimmt das?
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Thalhofer, Herrmann & KollegenSehr geehrte Mandantin,
leider lässt sich Ihre Frage nicht mit einem kurzen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Werden gewisse Voraussetzungen beachtet, können solche Bindungsklauseln durchaus wirksam sein.
Als eine Kanzlei, zu deren Tätigkeitsschwerpunkten unter anderem das Arbeitsrecht zählt, prüfen wir für Sie gerne, ob die beabsichtigte Fortbildungsvereinbarung die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Hierfür benötigen wir jedoch noch weitere Informationen. Gerne können wir zur Besprechung der Angelegenheit einen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Birk Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 19.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VermietungIch habe ein Haus zur Kaltmiete für 600,- € angeboten mit Option eines späteren Kaufs. Nachdem der Kunde sich damit einverstanden erklärte und zu Renovierungsarbeiten das Haus betreten durfte, nahm er baul. Veränderungen ohne Zustimmung vor und bei Unterschrift des Mietvertrages teilte er mit, dass er nur 200,- € Miete zahlen will. Schlüssel gab er nicht zurück.
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Thalhofer, Herrmann & KollegenSehr geehrter Mandant,
ich rate Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.
Um die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit zu bestimmen ist es erforderlich, mit diesem den Sachverhalt genau aufzuarbeiten. Derzeit ist Ihre Sachverhaltsschilderung hierfür nicht ausreichend. Aus dieser ergibt sich beispielsweise nicht, ob Sie den Mietvertrag mit dem Interessenten abgeschlossen haben, und wenn ja, zu welchem Mietzins.
Ist der genaue Sachverhalt geklärt, kann die weitere Vorgehensweise besprochen und das Nötige veranlasst werden. Gerne können Sie sich zur Vereinbarung eines Besprechungstermins mit uns in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Birk Rechtsanwalt
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