Rechtsfrage vom 18.02.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Vermieter hat wärend meiner Abwesenheit das von mir genutzte gegenüberliegende Badezimmer aufgebrochen, weil angeblich ein Wasserrohrbruch war. Es hat sich herausgestellt, dass ein Abflußrohr defekt war, was ausserhalb des Badezimmer liegt und auch erreichbar ist. Wasserfleck in der Wohnung war auch dementsprechend klein. Er schickt mir auch seit Jahren keine Jahres-Nebenkostenentabrechnung. Meine Frage: Was raten Sie mir? Ich möchte das ungerne auf sich beruhen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Pietsch & KollegenSehr geehrter Ratsuchender,
bezüglich des Wasserschadens rate ich Ihnen die Sache auf sich beruhen zu lassen. Hier kommen Sie vermutlich nicht weiter, zumal man vielleicht auch nicht von Anfang an wusste, wo der Schaden liegt.
Die Nebenkostenabrechnungen kann man theoretisch einklagen. Bevor ich mich hierauf festlege bitte ich mir den Mietvertrag zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Pietsch, Rechtsanwalt und Notar info@ra-pietsch.de |
Rechtsfrage vom 20.09.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: BehandlungsfehlerSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Behandlungsfehler bei Fusspflege bei zertifiziertem Podologen mit nachfolgend Ulcus crius, Krankenhausaufenthalt und weitere Versorgung der Wunde. Schmerzen - kann nicht laufen - Kosten für Verbandsmaterial usw.
Stellungnahme der Kanzlei Pietsch & KollegenSehr gehrte Ratsuchende,
sofern der Behandlungsfehler nachweisbar ist, steht Ihnen grundsätzlich Schadensersatz zu. Um die Sache einschätzen zu können bitte ich einen Termin mit meinem Büro zu vereinbare und alle vorhandenen Unterlagen, insbesondere ärztliche Stellungnahmen mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Pietsch, Rechtsanwalt für Pietsch & Kollegen, Wallstr. 12a, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/166635 |
Rechtsfrage vom 20.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: PatientenrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein 72-jähriger Vater ist nach einer missglückten Caortisoperation zu einem Intensivpflegefall geworden. Ich vermute, dass es in der Vorbereitung auf die OP keine Patientenaufklärung gegeben hat. Erstens da die OP von Bereitschaftsärzten angewiesen wurde und zweitens, weil ich in den Krankenhausunterlagen keine schriftlichen Unterlagen zur Einwilligung meines Vaters fand. Viele Punkte lassen mich vermuten, dass sich die zwei beteiligten Kliniken gegenseitig schützen wollen.
Stellungnahme der Kanzlei Pietsch & KollegenSehr geehrte Mandantin,
ob ein Haftungsfall des Krankenhauses vorliegt kann ich bei Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen. Wenn Sie die Krankenakte bereits haben, schlage ich vor, dass Sie mir diese zur Verfügung stellen, dann kann ich konkret einschätzen, ob ein Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch besteht. Sollte Ihr Vater nicht mehr in der Lage sein selbst eine Vollmacht zu unterschreiben, müsste ggf. für Sie eine Betreuung eingerichtet werden, damit ich wirksam beauftragt werden kann.
Ich schlage vor, dass Sie einen Termin mit meinem Büro vereinbaren. Tel.: 05121/166635.
Mit freundlichen Grüßen
Pietsch, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 31.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Nichteinhaltung von Zusagen nach GebrauchtwagenkaufSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe am 20.11.17 einen Gebrauchtwagen im entfernten Herzberg gekauft. Es wurde mdl. vereinbart das er TÜV neu bekommt und auch fehlende Reserverad nachgerüstet wird. Nach ca. 10 Tagen fiel das Fz auf grund undichter Benzinleitungen aus. Auch funktionierte der Ersatzschlüssel nicht und der Hauptschlüssel war gebrochen (war bereits umklebt). Dies habe ich umgehend reklamiert. Der Händler teilte mir mit, dass ich die Reparatur in meiner ortsnahen Werkstatt reparieren lassen und ihm die Rechnung für Rep. + Ersatzteile zukommen lassen soll. Jetzt zahlt der Händler nicht und auch zur TÜV-Abnahme und die Gestellung eines Reserverad gibt es keine Aussage (ausser machen wir!).
Stellungnahme der Kanzlei Pietsch & KollegenSehr geehrter Ratsuchender,
um Ihre Frage zu beantworten benötige ich den geschlossenen Vertrag. Zudem müsste ich wissen, ob Sie Zeugen für die Zusicherung haben. Ggf. wäre es sinnvoll, wenn Sie einen Termin mit unserem Büro ausmachen würden. |
Rechtsfrage vom 18.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: VerwaltungsrechtIch habe folgenden Rechtsfall: mein sohn hat einen zulassungsbescheid der uni bekommen und sollte und sollte nun noch ein ärztliches Attest nachreichen (dieses hat 80€ gekostet). dazu ist er gestern Abend nach L gefahren und heute an der Uni wurde ihm mitgeteilt, dass es ja so gar nicht geht, denn er habe ja "nur" das Fachabitur und das würde nicht genügen. Selbstverständlich hatte er das aber bei seiner Bewerbung angegeben und wie gesagt, den Zulassungsbescheid hat er ja auch bekommen. Kann man da jetzt irgendwas machen? Vertrauensschutz oder so...
Stellungnahme der Kanzlei Pietsch & KollegenSehr geehrte Mandantin,
zunächst müssten wir Ihr Ziel erfahren. Soll Ihr Sohn dort studieren, oder wollen Sie die 80,00 EUR zurück. Sodann müsste man den Zulassungsbescheid sehen und den Widerruf, zudem dürften die Rechtsmittelfristen noch nicht abgelaufen sein.
Ich schlage vor, dass Sie kurzfristig bei uns einen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Miesner |