Rechtsfrage vom 03.02.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: Sozialrecht Hartz IV
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe einen Sanktionsbescheid über 60% erhalten und benötige Hilfe zum Widerspruch. Ich muss einen Beratungshilfeschein beantragen.
Stellungnahme der Kanzlei Kleinpeter & Kollegen
Sehr geehrte Ratsuchende, ich bearbeite regelmäßig ALG-II Angelegenheiten und könnte Ihnen helfen. Bitte beantragen Sie Beratungshilfe und vereinbaren dann einen Termin. Bitte beachten Sie die Monatsfrist für den Widerspruch! Notfalls müssen Sie ihn selbst zur Fristwahrung ohne Begründung einlegen. Ich kann dann Akteneinsicht nehmen und den Widerspruch begründen. Mit freundlichen Grüßen Kleinpeter Rechtsanwalt