Rechtsfrage vom 02.02.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht: Schimmelbefall und SchimmelbeseitigungIch habe ein Badezimmer mit erheblichen Schimmelbefall und der Vermieter reagiert nicht, obwohl Gesundheitsamt, sowie eine Fachfirma für Schimmelbeseitigung hier einen massiven Befall festgestellt haben! Nun möchte ich diesen selbst beseitigen!
Was soll ich tun?
Stellungnahme der Kanzlei Sievers · Shea · Dr. Krohn · KrietschSehr geehrter Mandant,
das Anwaltsverzeichnis.de hat uns Ihre Anfrage übersandt und wir würden gerne Ihnen in Ihrer Mietangelegenheit weiterhelfen.
Ich bin im Vorstand des Haus- und Grundeigentümervereins und habe in über zwanzig Jahren, wie meine Kollegen in der Kanzlei auch, sehr viele mietrechtliche Angelegenheiten betraut. Ich würde mich daher freuen Ihnen in Ihrer Angelegenheit helfen zu können.
Ich bitte Sie deshalb, einen Termin mit mir, oder mit einem meiner Kollegen zu vereinbaren. Ich habe Anfang der nächsten Woche für ein paar Tage freigenommen und bin erst Ende der nächsten Woche zurück.
Meine Kollegen Herr Krietsch und Herr Dr. Krohn stehen Ihnen jedoch gerne auch Anfang der nächsten Woche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Shea Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 12.10.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht: Probleme mit KautionVermieter verweigert Rückgabe der Mietkaution nach 6 Monaten, da Mängel an Duschwand gefunden wurden. Die e-mail mit der Mitteilung und Kostenvoranschlag traf ca. 3 Monate nach Überprotokoll ein. Aber laut Übergabeprotokoll wurde die Wohnung "sauber und ordentlich" (genauer Wortlaut) übergeben.
Wie sollen wir nun vorgehen? Der Mängel bezieht sich auf Schimmel an der Duschwand bzw. Duschwanne.
Stellungnahme der Kanzlei Sievers · Shea · Dr. Krohn · KrietschSehr geehrter Mandant,
wir haben Ihre Anfrage dankend erhalten und möchten Sie bitten, sich mit unserem Büro in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte bringen Sie den Mietvertrag sowie das Übergabeprotokoll zu dem Termin mit.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Sozietät Dennis Shea Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 11.02.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich Versicherte (selbstständig)Seit 2004 bin ich selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun bin ich zum 1. Mal krank geschrieben. Ich habe meine Krankenkasse informiert und im Gespräch hat man mir gesagt, dass ich seit dem 01.01.2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hätte. Ich wurde angeblich angeschrieben bzw. telefonisch kontaktiert oder ich hätte es im Mitgliedermagazin lesen können. Da dies aber nicht der Fall war und ich nicht verpflichtet bin, das Magazin zu lesen, habe ich auch keiner Vertragsänderung weder mündlich noch schriftlich zugestimmt bzw. unterzeichnet. Ich hätte auch nie auf Krankengeld verzichtet. - Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Auskunft geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Sievers · Shea · Dr. Krohn · KrietschSehr geehrter Mandant,
gerne würden wir uns um Ihr Anliegen kümmern. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Büro einen Besprechungstermin. Rechtsanwalt Krietsch wird sich dann der Sache annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Sozietät i.A. Daniela Hasl
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