Rechtsfrage vom 23.08.2020 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich habe vor 8 Jahren mit meiner damaligen Frau ein Haus gekauft. Da sie mehr Vermögen mitgebracht hat, ist sie zu 70 % und ich zu 30 % im Grundbuch eingetragen. Ich habe akzeptiert, dass meine Frau auch nach 8 Jahren 70 Prozent des Hauses und Wertzuwachses erhält. Allerdings wurde damals ein Kredit aufgenommen, der noch immer über 100000 Euro Wert ist. Davon soll ich 50 Prozent zurückzahlen, wobei ja das gesamte Geld in das Haus geflossen ist, von dem mir nur 30 Prozent gehören. Kann ich einen Teil des Geldes zurückfordern oder muss ich 50 % der Schulden bezahlen? Lohnt es sich einen Anwalt deshalb aufzusuchen oder ist es sinnlos?
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Rechtsratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann mich gerne kompetent mit Ihrem Fall befassen und benötige dazu weitere Informationen. Insbesondere würde mich interessieren, was bei der Trennung und/oder Scheidung von Ihrer damaligen Frau vereinbart wurde. Außerdem benötige ich den Kreditvertrag.
Ich schlage vor, dass Sie über unser Sekretariat in München unter der Telefonnummer 089/13 07 900 einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren und zu diesem alle relevanten Unterlagen mitbringen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Köhne Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 16.07.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: VersicherungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Wegen falscher Beratung möchte ich eine Versicherung kündigen, aber leider ist das mit hohem Verlust verbunden. Besteht die Möglichkeit ohne Verlust wegen falscher Beratung zu kündigen? Liebe Grüsse
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
Ihre Frage beantworte ich gerne wie folgt:
Falls tatsächlich eine relevante Falschberatung durch die Versicherung vorliegt und dies auch nachweisbar ist, dann könnten Sie Schadenersatzansprüche geltend machen und ggfs. auch kündigen. Einzelheiten dazu müssten anhand einer ausführlichen Sachverhaltsschilderung und Prüfung der Unterlagen geklärt werden.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf über unser Sekretariat einen Besprechungstermin oder übersenden uns die vorgenannten Unterlagen und Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |
Rechtsfrage vom 31.12.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Heizungsreparatur erst nach mehreren VersuchenSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Heizung fällt aus 05.2016. Fachfirma muss 3mal kommen, um Repararurversuch zu unternehmen.-ohne Erfolg. Schließlich muss der Werkskundendienst kommen, danach läuft die Heizung wieder. Fachfirma stellt 9 Stunden Arbeitszeit und Material in Rechnung -900€ Werkskundendienst 250€. Muß ich die 900€ für erfolglose Reparaturversuche zahlen? 10+11.2017 fällt die Heizung wieder aus.Wieder 3 Reparaturversuche derselben Heizungsfirma ohne Erfolg, dann Werkskundendienst. Diesmal braucht der WK 2 Versuche bis die Heizung wieder läuft. Gesamtkosten 2060€ Beide Rechnungen wurden erst jetzt ausgestellt(27.12.2017). Was muss ich bezahlen, was nicht?
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese fällt in den Bereich des Werkvertragsrechtes, für das wir Ihnen unsere kompetente Unterstützung anbieten können.
Als Kunde haben Sie gegenüber der Heizungsfirma grundsätzlich Anspruch auf eine mangelfreie Durchführung der Reparatur. Wenn dies - wie von Ihnen geschildert - mehrfach scheitert, können Sie eine andere Fachfirma beauftragen und haben einen Erstattungsanspruch bzgl. der dort entstehenden Kosten. Diese können ggfs. mit den Kosten für den ersten Reparaturversuch verrechnet werden. Für den zweiten und dritten Reparaturversuch dürfen grds. keine weiteren Kosten berechnet werden, weil es sich dabei um für den Kunden kostenfreie Nachbesserungen handelt.
Es muss aber genau geprüft werden, wie der Ablauf gewesen ist, was berechnet wurde und zu welchen Bedingungen - z.B. unter Einbezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Sie die Fachfirma beauftragt haben.
Falls Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, schlagen wir vor, dass Sie über unser Sekretariat einen Besprechungstermin mit dem Unterzeichner vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |
Rechtsfrage vom 21.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeitsrecht KündigungIch habe folgenden Rechtsfall: Am 18.11.2016 habe ich eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Geeinigt haben wir uns dann auf einen Aufhebungsvertrag bis zum 31.01.2017 aufgrund von Resturlaub. Besteht trotzdem die Möglichkeit auf eine Abfindung? Auch wurde mir bis 15.02.17 zugesichert, ein Zeugnis zu erhalten. Bis heute habe ich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrte Mandantin,
wenn Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag verbindlich geeinigt haben, dann können Sie nachträglich keine Abfindung mehr fordern.
Der Zeugnisanspruch steht Ihnen aber zu. Ich kann diesen für Sie geltend machen und bitte bei Bedarf um Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Köhne Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 23.02.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Wer haftet für meinen SchadenSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: In meinen Lottoladen wurde eingebrochen und Ware im Wert von 23000€ gestohlen. Mein Laden befindet sich innerhalb eines Ladens, dieser ist laut Geschäftsleitung mit Bewegungsmeldern und Alarmanlage gesichert und hat nur einen Eingang. Meine Nachfrage, ob mein Laden sicher wäre, wurde bestätigt. Also habe ich keine Versicherungen abgeschlossen. Es gibt einen durchgehenden Hohlraum mit absperrbarer Türe, wo die Einbrecher eindringen konnten und die Rigipsplatten eintraten. Wie stehen die Chancen vor Gericht?
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
die Beantwortung Ihrer Frage hängt unter anderem von dem Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem anderen Ladenbesitzer ab. Sind Sie dessen Untermieter oder gibt es eine Vereinbarung zwischen Ihnen bezüglich Einbruchssicherungsmassnahmen?
Ich kann mich gerne näher mit Ihrer Angelegenheit befassen und schlage bei Interesse vor, dass Sie über unser Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |
Rechtsfrage vom 17.05.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: BerufsunfähigkeitBin seit 23.01.2014 bis dato arbeitsunfähig. Habe seit November 2015 ein Gerichtsgutachten, dass mir meine Berufsunfähigkeit bestätigt. Habe die abstrakte Verweisbarkeit ausgeschlossen, und trotzdem tritt mein Versicherer nicht in die Leistungspflicht, sondern schreibt dem Gericht immer neue Schriftstücke wobei das Gericht immer wieder den Kammertermin absagt.
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
ich nehme an, dass Sie im Prozess anwaltlich vertreten sind. Was sagt Ihre Anwältin/Ihr Anwalt denn dazu?
Falls Sie eine zweite Rechtsmeinung einholen möchten, können Sie mich gerne kontaktieren. Bitte vereinbaren Sie am besten über unser Sekretariat einen Besprechungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |
Rechtsfrage vom 13.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: P P KapitalanlageGrüß Gott, Ich bin ein Geprellter der Tranche 3.0. Gibt es irgendwann Aussicht auf Schadenersatz auf meine Existensgrundlage?
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
um Ihre Frage seriös prüfen zu können, benötige ich nähere Angaben zum Sachverhalt.
Ich schlage vor, dass Sie über unser Sekretariat einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren und dazu die relevanten Unterlagen zu dem Fall mitbringen. Alles weitere können wir dann gerne im persönlichen Gespräch klären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |
Rechtsfrage vom 19.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Fahren ohne FahrerlaubnisSehr geehrte Damen und Herren
Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Da ich mich jedoch zuvor bei der Polizei für eine Ausbildung für September 2016 beworben habe aber jetzt mein Ermittlungsverfahren meine Bewerbung auf Eis gelegt hat, wollte ich fragen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt das Verfahren zu beschleunigen damit ich doch noch am der Einstellungsprüfung teilnehmen kann. Ich habe nämlich einen Personal Trainier extra für den Sporttest engagiert. Kann die Staatsanwaltschaft mein Verfahren nicht beschleunigen?
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
ich bin Seniorpartner der Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und arbeite seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechtes.
Ihren Fall würde ich gerne übernehmen. Eine Verfahrensbeschleunigung kann ich durch enge Kontakte zur Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht sicher erreichen. Dazu müssten Sie mir das polizeiliche und/oder staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen mitteilen sowie eine Vollmacht unterzeichnen, damit ich Akteneinsicht nehmen kann.
Für etwaige weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie unten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Köhne Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 07.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietvertrag UmsatzsteuerSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich bin selbstständig und miete eine Immobilie für mein Geschäft. Es ist eine kleine Sprachschule für Kinder. Es gibt einen Fehler im Mietvertrag (2007-2010) und betrifft eine Klausel was die Umsatzsteuer angeht. Mein damaliger Steuerberater ist der Freund vom Vermieter. Sie haben mich "über den Tisch gezogen". Es geht über eine höhere Summe. Ich möchte dagegen klagen und suche einen kompetenten Anwalt, welcher auch englisch spricht, da es meine Muttersprache ist.
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrte Mandantin,
Ihr geschilderter Rechtsfall gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei. Wir können uns gerne mit Ihrem Anliegen befassen.
Bitte vereinbaren Sie über unser Sekretariat (Tel. 089/ 130 79 00) einen Besprechungstermin mit mir und bringen dazu die relevanten Unterlagen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |
Rechtsfrage vom 11.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mein Recht beim ImmobilienkaufIch habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung (Dachgeschosswohnung mit Empore) erworben, deren tatsächliche Wohnflaeche 11 qm geringer ist als der im Expose angegebene ca.-Wert von 70 qm. Die Verkäufer räumen inzwischen ein, nie eine Wohnflächenberechnung durchgeführt zu haben. Sie hätten sich auf die Angaben des Bauträgers im Jahr 1998 verlassen, haben dabei allerdings vermutlich Wohn-/Nutzfläche mit Wohnfläche gleichgestellt. Im Kaufvertrag stehen keine qm-Angaben, sondern nur der Miteigentumsanteil. Bei einer Beratung durch den Haus- und Grundbesitzerverein bin ich auf einen ähnlich gelagerten Fall, der zugunsten des Klägers entschieden wurde, hingewiesen worden (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 21.3.2013 - 10 U 834/12).
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrte Mandantin,
Ihr Fall klingt interessant und sollte näher geprüft werden.
Das Thema falscher Wohnflächenangaben ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen und mir natürlich geläufig. Es kommt auf die Vertragsgestaltung und etwaige Zusagen/Vertragsgrundlagen im Vorfeld an.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin über unser Sekretariat und bringen dazu alle relevanten Unterlagen mit. Die weitere Vorgehensweise sollten wir dann persönlich besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne
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Rechtsfrage vom 22.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte bei der SteuererklärungBin ich zahlungspflichtig bei einer Steuerschätzung im Kleingewerbe (17.500 Euro im Jahr)? Die Schätzung übersteigt weit den tatsächlichen Verdienst! Steuererklärung wurde nicht anerkannt!
Nächsten Schritte des Finanzamtes: Androhung eines Gerichtsvollziehers!
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
in unserer Kanzlei (www.kkkk.eu) ist Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker (tomas.hacker@kkkk.eu) als Spezialist in steuerrechtlichen Fragen für Ihren Fall zuständig. Bitte vereinbaren Sie entweder direkt mit ihm oder über unser Sekretariat (sek.muc@kkkk.eu, Tel. 089/13 07 900) einen Beratungstermin.
Es muss zunächst geklärt werden, warum das Finanzamt Ihre Steuererklärung nicht anerkennt. Gegen den Schätzungs- und etwaigen Steuerbescheid sollten die gebotenen Rechtsmittel eingelegt werden. Achtung: Hier laufen Fristen!
Für die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch Rechtsanwalt Köhne
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Rechtsfrage vom 02.02.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: AnlegerrechtSchadenersatzforderung wegen Ausfall der Handelsplattform beim Handel mit CFDs.
Stellungnahme der Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Rechtsanwalt Klaus Köhne. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter der Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH in München und seit 1985 als Anwalt zugelassen.
Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet, da ich in unserer Kanzlei unter anderem das (auch bankrechtliche) Schadenersatzrecht bearbeite. Wenn Kapitalanleger Geld wegen technischer Pannen oder Schlampereien verlieren, haftet in der Regel die Bank. Sie muss dafür sorgen, dass während der Handelszeiten Orders technisch einwandfrei abgewickelt werden.
Da die Banken dies meist abzuwehren versuchen, empfehle ich Ihnen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe. Für eine Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte durch RA Köhne |