Rechtsfrage vom 30.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Verleihen einer Summe an einen BekanntenSehr geehrte Damen und Herren, aus unserem privaten Vermögen haben wir einem langjährigen Bekannten, derzeit wohnhaft in 32130 Enger, einen höheren Betrag geliehen. Ein entsprechendes Schriftstück existiert ebenfalls. Die Summe sollte innerhalb ein paar Wochen rückerstattet sein, in der Zwischenzeit ist quasi ein Jahr vergangen, und sämtliche Rückerstattungsforderungen sind ergebnislos geblieben. Nun möchten wir juristischen Beistand, um diese geliehene Summe zurück zu erhalten.
Stellungnahme der Kanzlei Knoch und Dr. Brunn - Rechtsanwälte in BürogemeinschaftSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
aufgrund Ihrer Anfrage melden wir uns als Anwälte vor Ort, die große Erfahrung im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung solcher und ähnlich gelagerter Fälle mit langjähriger Erfahrung und guten Erfolgsquoten ausweisen können. Auch den nachfolgenden Bereich eventueller Zwangsvollstreckungsverfahren können wir hier im Hause abwickeln. Ihr Fall erscheint uns gute Erfolgsaussichten zu haben.
Anders als bei Großkanzleien legen wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 05224/790474 und vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Knoch einen Termin.
MfG Knoch RA. |
Rechtsfrage vom 06.05.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtHallo, Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Der Hausmeister erhält Pauschalvergütung und führt keinen Tätigkeitsnachweis. Die Vergütung ist von 2008 bis 2012 auf das Doppelte erhöht. Die Erhöhungen wurden nicht angekündigt und somit keine Erläuterungen. Der Hausmeister hat auch Reparaturen ausgeführt.. Auf Befragen des HAUSVERWALTERS bezüglich der massiven Erhöhungen erklärte dii.eser, die seien für Reparaturarbeiten, weil Handwerkerfirmen zu teuer wären.. Da bereits bei dem Betrag von 2008 auch Reparaturen durchgeführt wurden und in Anbetracht der erheblichen Erhöhungen stellt sich die Frage, ob ab 2012 eine 50%ige Rückforderung der Hausmeisterkosten Klageerfolg haben.
Stellungnahme der Kanzlei Knoch und Dr. Brunn - Rechtsanwälte in BürogemeinschaftWir sind permanent im Bereich des Mietrechts tätig und insofern für die Bearbeitung dieser Fälle gut gerüstet. |
Rechtsfrage vom 22.02.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtGuten Tag, ich bewohne seit dem 01.09.2009 eine laut Mietvertrag mit 63m³ ausgewiesene Dachgeschosswohnung. Zum 01.01.2015 hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. In diesem Zuge habe ich mit dem neuen Eigentümer die Wohnfläche unter Berücksichtigung der Schrägen neu vermessen. Hier haben wir festgestellt, dass abzüglich Schräge 1 bis 2m = Hälfte m² eine Gesamtwohnfläche von 47m² heraus kam. Ist vom ehemaligen Vorbesitzer die pro Monat 16m² à 4,36€ zuviel bezahlte Miete rückwirkend einforderbar?
Stellungnahme der Kanzlei Knoch und Dr. Brunn - Rechtsanwälte in BürogemeinschaftSehr geehrter Mandant,
Sie können grundsätzlich sowohl Miete und Nebenkosten herausverlangen. Zur genauen Überprüfung wäre der Mietvertrag noch vorzulegen und zu prüfen. Wir würden Ihnen dafür gerne zur Verfügung stehen. Bitte rufen Sie doch zurück und vereinbaren einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen Knoch Rechtsanwalt Tel.: 05224/790474 |
Rechtsfrage vom 22.08.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rechnung Kfz ReparaturIch habe folgenden Rechtsfall: Mein Auto war in der Werkstatt und es wurde die Zylinderkopfdichtung geplant. Das hat mich rund 500€ gekostet. Kurze Zeit später trat das Problem wieder auf und ich bin in eine andere Werkstatt gefahren dort wurde erneut der Zylinderkopf geplant. Muss ich alle Kosten selber tragen oder kann ich etwas in der ersten Werkstatt erstattet bekommen?
Stellungnahme der Kanzlei Knoch und Dr. Brunn - Rechtsanwälte in BürogemeinschaftSehr geehrter Herr Mandant,
die Fragen, die sich hier stellen und für die Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten relevant sind, können nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht beurteilt werden. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen nach Klärung des genauen Sachverhalts sachgerecht vertreten werden können.
Sofern Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sichere ich Ihnen zu, dass wir uns schnell und effektiv um Ihre Angelegenheit kümmern werden.
Mit freundlichen Grüßen Knoch Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 28.05.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Arbeit u SozialrechtIch habe folgenden Rechtsfall Unser Sohn (39) ist Schwerbehindert(100%). Als einziger gehörloser Mitarbeiter kam es bei seinem Arbeitsablauf zu unplanmäßigen Aktivitäten,worauf er aggressiv wurde und seinem Kollegen eine leere Dose(ca.5l)an den Kopf warf. Der mußte ärztlich behandelt werden und ist krankgeschrieben. Unser Sohn ist erstmal freigestellt von der Arbeit. Der Arbeitgeber berät im Gremium wegen einer sofortigen Kündigung (seit fast 20 Jahren im Studentenwerk angestellt). Wir wurden erst am jetzt darüber informiert. Der Vorfall fand bereits vor zwei Wochen statt.
Stellungnahme der Kanzlei Knoch und Dr. Brunn - Rechtsanwälte in BürogemeinschaftSehr geehrter Mandant,
Mein Name ist Rechtsanwalt Armin Knoch aus Enger, ich bin zugelassen seit dem 01.06.1991. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Hier liegt ein Fall aus dem Arbeitsrecht vor, der gut zu meinen Schwerpunktgebieten passt. Die geschilderte Tätlichkeit am Arbeitsplatz kann durchaus ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Ich rate Ihnen daher, einen Anwalt aufzusuchen, damit Ihre Interessen auch fachgerecht vertreten werden. Über Ihre Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen Knoch Rechtsanwalt.. |
Rechtsfrage vom 29.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ehe und FamilienrechtSehr geehrte Rechtsanwälte. Von meinem Kapital von 120.000DM kaufte ich im September 1997 ein Grundstück für 70000 DM. Rechnung und Abbuchung auf meinen Namen. Da eine Darlehensaufnahme zum Bau eines Hauses geplant war, trugen wir meine Verlobte Karola auch als Eigentümerin ein. Am 02.01.98 heirateten wir. Den Rest von 50.000 DM steckte ich ins Haus. Jetzt geht meine Frau fremd, wo ich krank bin. Ich möchte wohl eine Scheidung. Ist es so, dass beim Verkauf des Hauses mein Kapital von 120.000DM für mich ist, und der Rest abzüglich der Schulden durch zwei geteilt wird?
Stellungnahme der Kanzlei Knoch und Dr. Brunn - Rechtsanwälte in BürogemeinschaftSehr geehrter Mandant,
grundsätzlich wären noch mehrere Punkte zu klären.
Ist Ihre Frau zu 1/2 Eigentümerin? Sind zwischen Ihnen weitere Verträge geschlossen worden? Erfolgte tatsächlich eine weitere Kreditaufnahme? Wann genau ist die Eintragung erfolgt, vor oder nach der Eheschließung?
Alles das wäre noch zu klären, um wirklich endgültig eine Aussage zu treffen. Nach dem geschilderten Sachverhalt müsste man grundsätzlich wohl davon ausgehen, dass Sie beide Eigentümer zu 1/2 sind und die Eintragung vor der Hochzeit erfolgte.
In diesem Fall ist der Wert des Hauses abzgl. der Verbindlichkeiten von demjenigen an den andren Partner auszuzahlen, wenn man das Haus behalten will.
Genaueres kann man aber nur in einem persönlichen Gespräch nach Sichtung aller Unterlagen sagen. Wir stehen Ihnen gerne zu einer solchen Beratung zur Verfügung. Sie können einen Termin unter der Tel. Nr.: 05224/790474 vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Knoch Rechtsanwalt
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