Rechtsfrage vom 06.05.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: SorgerechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich möchte auf Anraten des Jugendamtes alleiniges Sorgerecht beantragen, da der Kv aufgrund von Drogenkonsum etc. Nicht zuverlässig Ist und ich immer in Sorge um mein Kind bin. Bis letzte Woche hatte er weder Arbeit noch Wohnung. Er hat uns mehrfach beklaut und eine Anzeige wegen Betrug läuft. Desweiteren steht er wohl auch wegen anderen Dingen unter polizeilicher Beobachtung. Da ich nicht möchte, dass meine Tochter in einen SEK - Einsatz oder ähnliches verwickelt wird, drängen nun alle, zu Schritten meinerseits.
Ich würde gern wissen, ob ein solcher Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat oder ob ich noch warten muss!?
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnAntrag auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge wegen Drogenkonsums und Unzuverlässigkeit des Kindesvaters
Sehr geehrte Ratsuchende,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf Ihre Anfrage vom 06.05.2019 gerne Stellung wie folgt:
Da der Kindesvater wohl nicht nur Drogen nimmt sondern darüber hinaus auch in der Ausübung seiner elterlichen Sorge unzuverlässig erscheint, wohl weder Arbeit und Wohnung hat, könnten sich schon Erfolgsaussichten für einen alleinigen Sorgerechtsantrag anbieten. Darüber hinaus wäre auch zu überlegen, ob und inwieweit überhaupt ein Umgang mit dem Kindesvater zu verantworten wäre.
Weiterhin entnehme ich, dass auch schon das Jugendamt vorgeschlagen hat, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Gerne bin ich bereit, Sie entsprechend zu beraten und die erforderlichen Schritte einzuleiten. In diesem Zusammenhang können Sie gegebenenfalls, sofern Ihre Einkommensverhältnisse eine gewisse Höhe nicht überschreiten, auch Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit beim Amtsgericht beantragen und in einem nachfolgenden Prozess sodann Verfahrenskostenhilfe.
Wie schon gesagt, wäre eine persönliche Rücksprache in unserer Kanzlei am besten geeignet, die Angelegenheit entsprechend abzuklären.
Gern sehe ich einer Terminierung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hahn Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 03.05.2019 Rechtsgebiet / Schlagwort: ZivilrechtSehr geehrte Damen und Herren, Ich wurde von einem Autofahrer dazu gedrängt mich von einem Parkplatz zu entfernen, weil er diesen beanspruchen wollte, obwohl es ein öffentlicher Parkplatz war. Er beleidigte mich und nötigte mich in dem er sich neben meinem Fahrzeug stellte, aber so nah, dass ich nicht zur Fahrertür einsteigen konnte. Zumal waren noch kleine Kinder im Auto, die hatten Angst und es war sehr warm. Hier liegt doch der Straftatbestand einer Nötigung im Raum. Ich habe das Kennzeichen des Fahrzeughalters und werde eine polizeiliche Anzeige tätigen. Auch habe ich eine Rechtsschutzversicherung und möchte diesen Herren auf Schadenersatz verklagen.
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrte Mandantin,
hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 03.05.2019 teile ich Ihnen auf Ihre Anfrage mit: Wie Sie dies schon selbst richtig einschätzen, dürfte der Autofahrer der Sie gehindert hat, in Ihr eigenes Auto einzusteigen, möglicherweise den Straftatbestand einer Nötigung erfüllt haben. Insoweit steht es Ihn auch unbenommen eine polizeiliche Anzeige gegen diese Person zu stellen. Anders beurteilt sich aber die Frage, ob durch dieses Nötigungsverhalten Schadensersatzansprüche bei Ihnen entstanden sind. Insoweit müsste durch das Verhalten des Kraftfahrers bei Ihnen ein tatsächlicher, in Geld messbarer Schaden eingetreten sein. Dies wäre dann der Fall, wenn der Nötigende z.B. Ihr Auto beschädigt hätte, z.B. durch Tritte gegen das Fahrzeug. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Insoweit dürfte es hier an einem tatsächlichen Schaden mangeln.
Die bei Ihnen mit Sicherheit eingetretene psychische Beeinträchtigung, gegebenenfalls auch bei Ihren kleinen Kindern im Auto dürfte aber wohl die Intensität nicht erreichen, hier für dieses Verhalten ein Schmerzensgeld zu fordern. Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei Ihnen tatsächlich ein Schockschaden o. ä. durch das Verhalten des Nötigers aufgetreten wäre. Dies hätte sodann auch ärztlich attestiert werden müssen. Insoweit sieht wohl die Rechtsprechung für derartige Fälle keinen Raum hier Schmerzensgeldansprüche in Ihrem Fall geltend zu machen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine ein Ausführung insoweit weiterhelfen. Sofern Sie juristische Hilfe benötigen, bin ich gern bereit mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Hahn Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 10.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Vater ist verstorben. Seine polnische Ehefrau ist seit circa zehn Jahren unbekannt verzogen und nicht auffindbar. Mein Vater ist Besitzer von einem kleinen Haus in Finsterwalde. Die finanziellen Verhältnisse sind mir nicht bekannt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Erbe antreten soll?
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnGern ist Herr Rechtsanwalt Hahn Ihnen bei der Prüfung, Durchsetzung bzw. Geltendmachung Ihrer Erbansprüche behilflich. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit unserem Sekretariat in Verbindung und vereinbaren einen Besprechungstermin. Telefon 03501 / 444 360
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmann Rechtsfachwirtin |
Rechtsfrage vom 28.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: RechtstreitSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Guten Tag. Ich habe einen Streit zwischen der Enso-Gmbh und mir. Sie verlangen 3000 Euro Nachzahlung von mir zurück, obwohl ich so viel Kilowattstunden nie verbraucht habe.
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihr Anliegen prüfen zu können, wollen Sie bitte mit uns einen Besprechungstermin (03501/444360) vereinbaren und alle relevanten Unterlagen mitbringen. Mit freundlichen Grüßen i. A. A. Thieme |
Rechtsfrage vom 08.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Kündigung Arbeitsplatz durch ArbeitgeberIch habe folgenden Rechtsfall: Mir wurde zum August gekündigt. Die Begründung lautet: Mangelnde Aufragslage. Erst letzten Monat wurde aber noch ein Mitarbeiter eingestellt. Ich bin seit vielen Jahren in der Firma angestellt. Muss ich das so akzeptieren?
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihne mit, dass sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, wenn Ihr Arbeitgeber ständig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Klage müsste innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Falls Sie wünschen, dass wir entsprechend für Sie tätig werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Büro (03501/444 360). |
Rechtsfrage vom 22.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Anderungsklage für ScheidungsvolgevereinbarungGuten Tag. 2014 Scheidung mit Notarvertrag für Scheidungsvolgevereinbarung. Haus mit Grundstück mit der Unterhaltspflicht für 2 Kinder gegengerechnet und ein Verzicht auf Unterhaltszahlungen vereinbart. Haus und Grundstück aber nicht schätzen lassen. Im Nachhinein bemerkt, dass der Wert des Hauses doch viel zu gering war. Frage: hat hier eine Änderungsklage Aussicht auf Erfolg?
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnEine Abänderungsklage bei Notarvertrag ist nicht vorgesehen bzw. es sind sehr hohe Voraussetzungen daran geknüpft (Täuschung u.a.). Da Ihre Ausführungen dazu nichts enthalten biete ich Ihnen an, dass Sie mit meinem Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren, damit ich den Notarvertrag prüfen und Ihnen dann evtl. weiterhelfen kann. |
Rechtsfrage vom 14.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: PrivatrechtschutzIch habe folgenden Rechtsfall: Ich habe mir im Jahr 2011 ein KFZ gekauft mit dem Auftrag, eine Carbonfolie auf Dach und Motorhaube anzubringen. Gestern habe ich die Carbonfolie entfernt und musste feststellen, dass beim Anbringen der Folie sehr tief in den Lack geschnitten worden ist. Ich war heute beim Lackierer und der Herr sagte, dass man nix mehr machen könne außer komplett zu lackieren. Der Schaden liegt bei ca. 1900€.
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant, bezüglich Ihrer Anfrage vom 14.03.2017 teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Autoverkäufer wohl noch nicht verjährt sind, da zum Verjährungsbeginn auch die Kenntnis der möglichen Schadensersatzforderung erforderlich ist. Bei einer kompletten Neulackierung könnte eine Wertverbesserung eintreten, sodass eventuell nur ein Teil der Lackierungskosten von der schadensverursachenden Seite gefordert werden kann.
Falls Sie in diesem Fall eine Vertretung durch uns wünschen, vereinbaren Sie am besten einen Besprechungstermin mit unserem Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Irrgang Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 15.03.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: UnterhaltMein Sohn ist Unterhaltspflichtig und hat vom Jugendamt eine Empfehlung bekommen, dass er seinen Unterhalt beurkunden lassen soll. Nun meine Frage: Er möchte ihn prüfen lassen. Sollte diese Prüfung vor der Beurkundung oder nach der Beurkundung erfolgen?
Danke
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrte Mandantin, die Prüfung der Berechnung des Jugendamtes sollte unbedingt vor der Beurkundung erfolgen. Danach ist eine Abänderung der Urkunde schwierig. Mit freundlichen Grüßen |
Rechtsfrage vom 03.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Unterhaltsforderung des Jugendamts GießenDas JA in Gießen besteht weiterhin auf die Zahlung des vollen Unterhaltes für meine Tochter. Ich habe anhand meines Verdienstes ein Angebot über die Summe geschrieben, die ich aufbringen kann. Ich gehe in Privatinsolvenz und möchte, dass es keine Probleme mehr gibt. Können Sie mir weiterhelfen? MfG Thomas Matzke
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant,
bitte vereinbaren Sie mit meinem Sekretariat einen Besprechungstermin (Tel. 03501 / 444 360) und bringen Sie zu diesem Termin alle Ihnen vorliegenden Unterlagen (Schriftverkehr mit JA Gießen, Ihre Auskunft über Einkommen etc.) mit.
Mit freundlichen Grüßen
Hahn Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 01.12.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: RentenansprücheMeine Eltern leben getrennt. Meine Vater ist im Oktober 2015 in ein Pflegeheim gekommen und nach über 30 Jahren Ehe steht nun meine Mutter (82) auf Sozialhilfe-Niveau. Die Rente meines Vaters reicht knapp für seine Kosten im Pflegeheim. Die Überlegung ist nun: Ist er wie bei Geschiedenen nicht dazu "verpflichtet" Rentenpunkte aus der Ehe zu übertragen? Oder ist das nur mit Scheidung möglich? Ist "getrennt lebend" nicht auch eine Option um meiner Mutter die ihr zustehenden Rentenpunkte aus den Ehejahren (2 Kinder ) zuzusprechen? Mfg
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.12.2016. Ihrer Schilderung nach ist die finanzielle Situation Ihrer Eltern wohl eher bedauerlich. Häufig ist es so, dass auch bei nicht getrennt lebenden alten Ehepartnern beide Renten zusammengerechnet nicht ausreichen, um das Pflegeheim zu bedienen. Dann müssen entweder die Sozialhilfeträger einspringen oder leistungsfähige Kinder. Nach der Vorschrift des § 1601 ff. BGB sind auch Kinder ihren Eltern unterhaltspflichtig. Die Antwort auf Ihre Frage lautet ganz klar, dass nur im Falle der gerichtlichen Ehescheidung der Versorgungsausgleich von Amts wegen mit geregelt wird. Dieser Versorgungsausgleich besagt, dass jede einzelne Rentenanwartschaft untereinander auszugleichen ist. Rentenpunkte werden also nur im Falle einer rechtswirksamen Ehescheidung mit Durchführung des Versorgungsausgleiches übertragen. Sollten hier Überlegungen anstehen, dass Ihre Eltern sich ggf. scheiden lassen möchten (Ihre Mutter) oder auch dass Sie vom Sozialhilfeträger zur Einkommensauskunft im Rahmen des Familienunterhaltsanspruches aufgefordert werden sollten, bin ich gerne bereit Ihnen in unserer Kanzlei diesbezüglich weiterzuhelfen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesbezüglich einen Termin mit unserem Büro vereinbaren (Tel.: 03501 / 444 360). |
Rechtsfrage vom 17.08.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: StrafverteidigungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Anklage wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant,
zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass im Gegensatz zur vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt bei einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt, sofer Sie über eine solche verfügen.
Wenn wir Sie vertreten sollen, dürfen wir um direkte Kontaktaufnahme bitten unter Tel.: 03501 / 444 360. |
Rechtsfrage vom 07.02.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsplatzverlegungIch habe folgenden Rechtsfall Verlegung des Arbeitsortes.Dadurch entstehen Anfahrtszeiten von 2,5 Std. für eine Strecke.Kann der Arbeitgeber darauf bestehen?
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant,
bitte rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besprechungstermin (Tel. 03501 / 444 360).
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmann Rechtsfachwirtin |
Rechtsfrage vom 29.01.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: Gewährleistungsanspruch bei FahrzeugneukaufIch habe folgenden Rechtsfall: - Neukauf eines Fahrzeuges 04/2014. - Reklamation der Sitzbezüge und des Lenkradbezuges 2014 - Austausch Lenkrad, Neubezug der Sitze - erneute Reklamation der Sitzbezüge und erneuter Tausch der Bezüge mit dem HInweis, dass hier ein konstruktiver Mangel vorliegt. - 2015 Schreiben an den Hersteller mit Fristsetzung zur Beseitigung. - Antwort telefonisch, dass an einer zeitnahen Lösung gearbeitet wird, keine Terminangabe. Die zweijährige Gewährleistungsfrist läuft im April 2016 ab.
Stellungnahme der Kanzlei Irrgang & HahnSehr geehrter Mandant,
gern sind wir bereit Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit zu vertreten.
Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin (Tel. 03501 / 444 360).
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmann Rechtsfachwirtin |