Rechtsanwalt Uwe Woltmann
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Pferderecht, Zivilrecht

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Rechtsfrage vom 25.01.2012 Thema: Meine Rechte als Mutter bei TrennungWir haben im August 2008 geheiratet. Wir haben zwei Kinder (6 und 3 Jahre alt). Mein Mann möchte, dass die Kinder mit erstem Wohnsitz bei ihm gemeldet bleiben. Habe ich dadurch Nachteile?
Was hat das für Auswirkungen für mich in Bezug auf Kindesunterhalt, Steuerklasse, Kindergeld etc.?
Mein Mann möchte im Trennungsjahr kein Kinderunterhalt an mich zahlen, da wir uns das Aufenthaltsrecht teilen wollen.
Mein Mann hat die Kinder im April 13 Tage / ich 17 Tage, im Mai 13 T. / ich 18 T., im Juni 13 T. / ich 17 T., im Juli 15 T. / ich 16 T. und im August 12 T. / ich 19 T. (Dieses Modell steht noch nicht endgültig fest.)
Wie funktioniert es unter diesen Umständen mit dem Kindesunterhalt? Hebt sich dieser dadurch auf?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Uwe WoltmannSehr geehrte Mandantin,
Mein Name ist Rechtsanwalt Uwe Woltmann, Edewecht Ich bin zugelassen seit 1985
Ich halte es für dringend geboten, dass Sie mit Ihren Fragen einen Rechtsanwalt aufsuchen, da ich es nicht nur für Sie sondern auch für die Kinder als problematisch ansehen wochenweise sich mit verschiedenen Bezugspersonen auseinander zu setzen.
Auch ist der Aufenthalt für den Kindergeldbezug maßgebend. Die von Ihnen vorgesehene Regelung birgt auch dort Risiken für beide Seiten. |
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