Rechtsanwalt Thomas Hermes
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Rechtsfrage vom 15.02.2012 Thema: Sozialrecht: berufliche RehabilitationIch möchte Klage beim Sozialgericht erheben, da mein Antrag auf berufliche Rehabilitation abgelehnt wird.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas HermesSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Anwaltsverzeichnis.de, die soeben bei mir eingegangen ist.
Da es sich bei der beruflichen Rehabilitation um ein recht komplexes Thema handelt, reichen Ihre bisherigen Angaben nicht aus, um die Rechtslage beurteilen zu können.
Falls Sie dies möchten, stehe ich Ihnen gerne zu einem für Sie unverbindlichen telefonischen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Am besten erreichen Sie mich morgen Vormittag (17.02.2012) in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 oder generell nachmittags ab 17.00 Uhr. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie mich beauftragen, Klage zum Sozialgericht zu erheben.
Beachten Sie aber bitte, dass die Klage spätestens einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides beim Sozialgericht eingegangen sein muss. Andernfalls wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Sache eilt also möglicherweise sehr.
Sofern für Sie eine Familien-Rechtsschutzversicherung besteht, werden die Kosten für den Prozess von dieser übernommen.
Andernfalls besteht die Möglichkeit, für die Klage Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die näheren Einzelheiten hierzu teile ich Ihnen gerne telefonisch mit.
Mit freundlichen Grüßen
RECHTSANWALT HERMES
PS: Der vorstehende Text wurde mit elektronischer Spracherkennung verfasst. Eventuelle Rechtschreibfehler bitte ich deshalb zu entschuldigen.
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