Rechtsfrage vom 24.08.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte als VermieterIch habe folgenden Rechtsfall: Mieter ist eine Woche eher eingezogen, als im Mietvertrag steht, will aber keine Restmiete dafür zahlen. Mieter hat mind. 3 Monate renoviert und will die Diff. vom derzeit gebrauchten Strom nicht zahlen und Mieter hat zweimal Nebenkosten eingenmächtig gekürzt. Kann Geld eingeklagt werden, Aussicht auf Erfolg?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan HeiermannSehr geehrte Mandantin,
um Ihren Rechtsfall beurteilen zu können bedarf es der Einsicht des Mietvertrages. Ferner ist maßgebend welche Vereinbarungen Sie ergänzend mit ihm getroffen haben. Grundsätzlich ist die Miete wie vereinbart geschuldet und die Nebenkosten entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch. Aber auch diesbezüglich bedarf es für verlässliche Auskünfte der Einsicht in den Mietvertrag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne eine Beratung in meiner Kanzlei unter Vorlage des Mietvertrags keine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten erfolgen kann. Ich rege an, einen Besprechungstermin mit meinem Büro zu vereinbaren. Die Kosten für eine Erstberatung hat der Gesetzgeber auf 190? zzgl. Umsaztsteuer festgelegt. Selbstverständlich werde diese Kosten im Fall einer Mandatserteilung vollständig auf weitere Kosten angerechnet. Sofern sich der Mieter im Verzug mit seinen Vertragspflichten befindet, isr er Ihnen gegenüber ggf. ersatzpflichtig hinsichtlich der Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiermann, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 29.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter WerkeIch habe folgenden Rechtsfall :
Guten Morgen, ich habe von einem Rechtsanwalt Post "Vergleich" bekommen, in dem es um in meinem Haushalt runtergeladene Musiktitel über eine Plattform geht.
Ich weis nicht wie ich jetzt weiter vorgehen soll, und ob es sinnvoll wäre einen Termin war zu nehmen.
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan HeiermannSehr geehrter Mandant, zur Einschätzung der Rechtslage bedarf es der Prüfung des anwaltlichen Schreibesn der Gegenseite und einer Schilderung der Ereignisse durch Sie. Regelmäßig erfolgt dies im Rahmen einer Erstberatung in meiner Kanzlei oder per Telefon nach vorheriger Übersendung der zu prüfenden Unterlagen sowie entsprechender Auftragserteilung. Die Kosten einer Erstberatung betragen 226 Euro. Schließt sich der Beratung eine Mandatserteilung an, so werden die Kosten der Erstberatung voll auf die weiteren Kosten angerechnet. Gern berate ich Sie in Ihrer rechtlichen Angelegenheit. Bitte setzen Sie sich bei Interesse telefonisch mit meinem Büro in Verbindung!
Mit freundlichen Grüßen
Heiermann, Rechtsanwalt
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Rechtsfrage vom 04.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: privater autokaufIch habe folgenden Rechtsfall.. Hallo, ich habe mir am 19.12.13 ein Auto von privat gekauft für 1200euro, jetzt hat sich herausgestellt, dass der Wagen nicht in Ordnung ist, die Reparaturkosten liegen bei ca600-700 euro ich habe den Verkäufer informiert, was für Möglichkeiten habe ich? Kann ich den Wagen zurückgeben?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan HeiermannSehr geehrter Mandant,
Ihre Möglichkeiten hängen davon ab, was Sie vertraglich mit dem Verkäufer vereinbart haben. Um Ihre Frage daher richtig beantworten zu können bedarf es der Einsicht in die Vertragsunterlagen. Gern können sie hierzu einen Besprechungstermin mit meinem Sekretariat vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Heiermann, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage vom 06.06.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vorwurf von StalkingIch habe ein Schreiben bekommen, dass ich jemanden stalken soll. Ich bekomme aber noch Geld von der Person. Wie verhalte ich mich?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan HeiermannSehr geehrte Mandantin,
mein Name ist Heiermann. Ich bin Rechtsanwalt in Wetter (Volmarstein). Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem im Bereich des Strafrechts.
Ich teile Ihnen dies mit, da es sich offenbar um einen gegen Sie erhobenen strafrechtlich relevanten Vorwurf handelt. Näheres hierzu kann ich jedoch anhand Ihrer recht knappen Sachverhaltsschilderung momentan nicht sagen. Jedenfalls sollten Sie sich in der Sache nicht äußern, bevor Sie mit einem Rechtsanwalt Rücksprache genommen haben, um so ansonsten drohende Rechtsnachteile zu vermeiden. Sofern Sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sein sollten, steht es Ihnen ohnehin frei, sich zu äußern oder zu schweigen.
Ein Rechtsanwalt kann ggf. für Sie Akteneinsicht nehmen, sich damit einen Eindruck vom Sacherhalt machen und mit Ihnen das weitere Vorgehen erörtern. Bitte denken Sie bei Äußerungen gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft immer daran:"Reden ist Silber - Schweigen ist Gold!"
Sofern Sie berichten, noch Geld von einer Person beanspruchen zu können, wird dies im Rahmen der Rechtsberatung thematisiert werden, so dass auch bzgl. etwaiger Ansprüche Ihrerseits und hinsichtlich deren Durchsetzbarkeit Klärung herbei geführt werden kann.
Sofern Sie die Kosten einer anwaltlichen Beratung nicht selbst aufbringen können, wenden Sie sich einfach an das Amtsgericht Ihres Ortes und bitten Sie dort um Erteilung eines Beratungshilfescheins, den Sie dann mit zur anwaltlichen Beratung bringen müssen.
Unsere Kanzlei ist telefonisch an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr zur Terminsvereinbarung erreichbar: 02335 / 8470740
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Rechtsfrage vom 12.03.2013 Rechtsgebiet / Schlagwort: Vermieter lässt mich nicht aus der Wohnung (Kündigungsverzicht)Ich habe einen Mietvertrag zum Oktober 2011 unterschrieben mit einem Kündigungsverzicht bis zum August 2015 und einer Mieterhöhung ab 01.01.2013 von 35 Euro.
Lebenssituation hat sich verändert. Ich bekomme ALG 2, Wohnung ist zu teuer, möchte mit meinem Freund zusammen ziehen und planen Nachwuchs.
Der Vermieter verweigert per Telefon Kündigung wegen Inflation. Es ginge ihm nicht um einen Nachmieter. Bei Vertragsabschluss hat er mir versichert, dass ein frühzeitiger Auszug kein Problem wäre. Jetzt lässt er mich nicht heraus.
Vormieter hatten unter 300 Euro bezahlt / ich über 300 Euro und ab 01.01.2013 zusätzlich nochmal 35 Euro mehr.
Wie komme ich da raus?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan HeiermannSehr geehrte Mandantin,
zur Prüfung Ihrer rechtlichen Situation und ihren Möglichkeiten bedarf es der vorherigen Einsicht in den Mietvertrag. Grundsätzlich besteht kein Kündigungsrecht bei vereinbarter Mindestlaufzeit. Gern bin ich Ihnen im Rahmen einer Rechtsberatung behilflich. Dazu sollten die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe nutzen und einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Wohnorts einholen (gegen Vorlage Ihres ALG II-Bescheids).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Heiermann
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Rechtsfrage vom 31.10.2011 Rechtsgebiet / Schlagwort: VertragsrechtWir (Meine Frau und ich) haben mit der Schwester meiner Frau ein MFH. Laut Grundbuch existiert keine Teilung. Jede Partei besitzt 50%. Wir haben seinerzeit (vor 6Jahre) auf einen Vertrag verzichtet, woraus hervorgeht wie die Kosten für das Haus/Kreditrate geteilt werden. Der Kreditvertrag läuft nur auf mich und meiner Frau. Die Schwester überweist seit ca. 6 Jahren monatlich die Hälfte der Kreditkosten. Sie schreibt auf der Überweisung immer Kreditrate drauf. Gilt das als Verbindlich oder kann Sie die Zahlung jederzeit einstellen, mit der Begründung wir haben keinen Vertrag über die Kosten. Bitte um Rat.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Stefan HeiermannSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Heiermann. Ich bin Rechtsanwalt. Meine Kanzlei vertritt u.a. Mandanten aus dem Bereich des Vertragsrechts. Ihr Rechtsfall passt insofern gut zu unsrem Kanzleiprofil, als dass es sich um eine allgemeine Fragestellung zur Beweislastverteilung handelt. Verträge können grds. auch mündlich geschlossen werden. Probleme werden sich einstellen, sobald Zahlungen eingestellt werden und ein Gerichtsverfahren notwendig werden sollte. Dann gilt es für Sie als Kläger den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Sofern sie Beratungsgespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte mit meinem Sekretariat einen Termin! Tel.: 02335/8470740.
Mit freundlichen Grüßen
Heiermann, Rechtsanwalt |