Rechtsanwalt Peter Oversberg
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfallrecht, Wohneigentumsrecht, Zivilrecht

Beschreibung |
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Kontakt | Telefon: 02251 - 555 61 Fax: 02251 - 538 81 E-Mail: kanzlei@ra-oversberg.de Hochstr. 37 53879 Euskirchen
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Rechtsfrage vom 13.05.2011 Thema: UnterhaltDezember 2009 Trennung. Kinder sind 5 und 9 Jahre alt. Seit Dezember 2010 Scheidung eingereicht. Ehemann ist selbstständig. Zahlt nur den Mindestsatz. Ich persönlich weiß aber von der Ehe, dass er auch schon selbstständig war und mindestens 4.000 Euro im Monat verdient. Mein jetziger Anwalt lehnt es ab, Weiteres einzuklagen. Er findet, dass das nicht viel Sinn macht. Heute erklärte er mir, dass er nichts einklagen möchte und ich solle doch einen anderen Anwalt nehmen, da ich aus der Region umziehen werde. Ich habe Prozesskostenhilfe erhalten. Mit 500 Euro für 2 Kinder komme ich nicht über die Runden. Gehe noch halbtags arbeiten. Wie erhalte ich mehr Geld und steht mir mehr zu? Mein Anwalt jetzt lässt mich einfach ohne Rückendeckung stehen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Peter OversbergSehr geehrte Mandantin,
aufgrund langjähriger Erfahrung in Familien- und speziell in Unterhaltssachen sind mir Probleme der von Ihnen geschilderten Art vertraut. Ob eine Unterhaltsklage in Ihrem Fall Erfolg verspricht oder nicht, lässt sich natürlich ohne nähere Sachverhaltskenntnis nicht beurteilen. Wenn aber bereits Ihr bisheriger Rechtsanwalt zu einem Anwaltswechsel rät, sollten Sie dies tatsächlich auch umsetzen.
Ich stehe Ihnen für ein eingehendes Beratungsgespräch, das Sie bitte mit meinem Büro zuvor telefonisch abstimmen wollen, jederzeit gerne zur Verfügung.
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