Rechtsanwalt Michael Jacob
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Familienrecht, Mietrecht, OWI-Recht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht


Beschreibung | Herzlich Willkommen auf dem Profil von Rechtsanwalt
MICHAEL JACOB
Sie benötigen Informationen in aktuellen Rechtsfragen? Sie möchten ein rechtliches Problem an uns herantragen? Sie haben eine Rückfrage? Sie hatten einen Unfall? Sie haben einen Inkassoauftrag?
Was immer Sie zu uns führt, Sie sind herzlich willkommen. Sie können sich mit uns persönlich per Telefon oder Telefax in Verbindung setzen oder unseren Online- Service auf unserer Internetseite nutzen.
_______________________
zur Person: - Geboren 12.01.1968 in Neunkirchen
- Abitur 1989 am Gymnasium am Krebsberg in Neunkirchen
- Polizeivollzugsdienst im Saarland von 1990 bis 1996
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken bis 2004
- Referendariat von 2005 bis 2007
- Seit dem 01.05.2007 selbständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Jakob & Latz in Neunkirchen
_______________________
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
|
Kontakt | Telefon: 06821 - 260 25 Fax: 06821 - 171 62 E-Mail: kanzlei@ra-jacob-nk.de Pasteurstr. 12 66538 Neunkirchen
|
Karte |  |
Logo |  |
Rechtsfrage vom 01.08.2011 Thema: StrafrechtIch habe eine Vorladung zur Hauptverhandlung bei der Jugendrichterin am Amtsgericht zum 22.08.2011. Anklage: Gemeinschädliche Sachbeschädigung. Es gibt 3 Zeugen, einer davon will mich beim Sprühen von Graffitti gesehen haben. Nun werden mir mehrere Graffitti am Tatort vorgeworfen. Sonst werden jedoch in der Anklageschrift keine Beweise aufgeführt.
Meine Frage: Reichen 3 Zeugenaussagen in unserem Rechtssystem als Beweise schon aus, um jemanden einer Straftat zu überführen? Ist es notwendig, in diesem Fall einen Anwalt hinzuzuziehen (was aufgrund meiner finanziellen Lage nicht ganz einfach wäre), oder soll ich dies notfalls erst in der Revision tun?
Vielen Dank für ihre Antwort
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael JacobSehr geehrter Mandant,
es liegt alleine in der Würdigung des jeweiligen Richters (bzw. Richrerin), ob eine Verurteilung erfolgt.
Es kann schon ein einziger Zeuge, den der Richter als glaubwürdigt erachtet, ausreichen, um einen Angeklagten zu verurteilen.
Ob Sie einen Anwalt beauftragen sollen, kann ich ohne Kenntnis der konkreten Sache nicht beurteilen.
Wenn Sie Ihre Rechte gesichert sehen wollen, wäre es anzuraten, einen Anwalt hinzuzuziehen.
MfG, RA M.Jacob
|
Rechtsfrage vom 03.05.2011 Thema: meine rechte zur Kündigungich stehe seit 1 Jahr in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das jedoch schon zum 4 mal verlängert wurde. Da ich aber aus gesundheitlichen Gründen kündigen muss, lautet meine Frage:
wie lange ist meine Kündigungsfrist und zu welchem Datum kann ich kündigen, wenn ich die Kündigung heute noch schreiben würde? In dem Vertrag steht drin, die Kündigungsfristen gelten beiderseits des § 622 Abs.1 und 2 BGB.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael JacobSehr geehrte Mandantin,
es ist mir nicht möglich aufgrund einer solchen Anfrage eine Rechtsberatung per Mail zu erteilen.
Bitte ereinbaren Sie einen Termin, zu welchem Sie dann mit dem Arbeitsvertrag zu mir in die Kanzlei kommen, damit ich den Vertrag prüfen kann und Ihnen dann die gewünschten Auskünfte geben kann.
Sie erreichen mich unter der nachfolgenden Rufnummer: 06821/943157
Mfg,
RA M. Jacob
|
Rechtsanwalt berät auch in
Neunkirchen |