Rechtsfrage vom 11.04.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Auszug bei ScheidungSehr geehrte Damen und Herren, wer muss bei der Scheidung ausziehen? Wir leben in einem gemieteten Haus: Ehemann, Mutter von mir und mein Erwachsener Sohn. Meine Mutter ist Pflegebedürftig. Mein Mann ist Alkoholsüchtig und belastet die ganze Familie.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael Biolikleider darf ich als Rechtsanwalt diese konkrete Frage nicht konkret beantworten, da es sich um eine kostenpflichtige Beratung handelt.
Allerdings kann ich Ihnen soviel sagen, dass nicht automatisch der Ehegatte ausziehen muss, der die Trennung durchführen möchte. Vielmehr kann auch der andere Ehegatte dazu gezwungen werden, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.
Ich habe mit solchen Problemen sehr häufig zu tun und daher berate ich sie gerne, was sie hierfür in die Wege leiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen Michael Biolik |
Rechtsfrage vom 01.09.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rückabwicklung Autokauf Anzahlung ohne KaufvertragIch habe folgenden Rechtsfall: Habe vor über drei Wochen ein Auto kaufen wollen. Das Auto wurde via paypal mit 1.600,- € angezahlt auf die Email der Ehefrau des Autohändlers. Nach Rücksprache mit der Vorbesitzerin ist eine Motorreparatur von jenseits 3.000,- € offen. Daraufhin habe ich den Kauf storniert. Paypal hat via Käuferschutz für den Verkäufer entschieden. Jetzt möchte ich gern die Anzahlung über Ihr Büro zurück (Rückabwicklung). Die Kfz-Papiere sind per Einwurfeinschreiben zurückgesendet worden - einen Kaufvertrag hat es nie gegeben.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael Biolikzunächst möche ich mich für Ihre Anfrage bedanken. Wir würden Ihren Rechtsfall gerne übernehmen. Sie können den kompletten Rechtsfall bei uns per Email abwickeln. Ein persönlicher Besuch ist nicht notwendig. Eine Stellungnahme zur rechtlichen Situation ist leider nicht gestattet, da wir auf diesem Wege keine Rechtsberatung durchführen können. Allerdings kann ich jetzt schon soviel sagen, dass grundsätzlich bei Verschweigen von Mängeln, der Verkäufer haftet und dem Käufer das Recht auf Anfechtung, u.ä. zusteht.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden würden.
Mit freundlichen Grüßen Michael Biolik |
Rechtsfrage vom 28.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: FamilienrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Vor 6 Jahren bin ich an Krebs erkrankt, ich wurde operiert, bekam eine Chemotherapie und eine Strahlentherapie. Zu dieser Zeit war ich noch verheiratet und hatte ein gemeinsames Konsumdarlehen mit meiner Frau. Meine Frau verließ mich. Ich hatte meiner Ex-Frau gegenüber ein schlechtes Gewissen, aus diesem Grund nahm ich das Darlehen komplett auf mich und kaufte Ihr noch ein Auto. Wir lebten ca. zwei Jahre getrennt und sind mittlerweile seit Anfang des Jahres geschieden. Kann ich das Rückgängig machen? Leider bin ich derzeit finanziell nicht in der Lage das ganze über einen Anwalt laufen zu lassen. Welche Möglichkeiten habe ich hier zu meinem Recht, wenn ich es denn habe, zu kommen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael BiolikSehr geehrter Mandant,
grundsätzlich haben Sie auch dann die Möglichkeit über einen Anwalt Ihr Recht geltend zu machen, wenn Sie selbst den Anwalt nicht bezahlen können. Hierzu gibt es die sog. Beratungshilfe, die Sie bei Ihrem Amtsgericht beantragen können.
Was Ihren Wunsch betrifft, die Geschenke rückgängig zu machen, so wird dies über den sog. Zugewinnausgleich vorgenommen. Leider kann ich Ihnen hier keine weitere tiefgehende Beratung leisten, da dies nicht erlaubt ist.
Aus diesem Grund biete ich Ihnen an, dass Sie mit meinem Büro einen Termin vereinbaren. Hier kann ich Sie dann gerne über die weiteren Möglichkeiten informieren und aufklären. Dieses Gespräch wäre für Sie kostenfrei. |
Rechtsfrage vom 22.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Zivilrecht KaufvertragIch habe folgenden Rechtsfall Es geht um eine Rückforderung von ca. 1000,-, die ich in einer Brautboutique ausgegeben habe.
Auf der Quittung steht keine Rücknahme. Am Kauftag habe ich die Verkäuferin gefragt, ob die Kleider Neu sind . Sie sagte Neu Kleider aus einer älteren Kollektion. Das Problem ist, mir wurde ein Kleid als Neue Ware verkauft, im nachhinein stellte sich heraus, dass das Kleid umgenäht wurde, Das haben mir 2 Schneiderinnen, unabhängig voneinander, gesagt. Der Schleier wurde mir beschädigt verkauft. Was kann ich machen damit ich mein Geld wieder bekomme?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael BiolikSehr geehrte Mandant,
zunächst möchte ich Ihnen für die Anfrage danken. Ihre Frage ist sehr konkret, leider dürfen wir Anwälte hier keine Rechtsberatung durchführen. Daher kann ich nur sehr allgemein Antworten. Sie können aber gerne mit mir einen Beratungstermin vereinbaren, dort könnte ich Sie direkt beraten.
Allgemein ist es so, dass wenn ein Kaufgegenstand nicht so ist, wie die Verkäuferin sagt, so hat man das Recht auf die gesetzlichen Gewährleistung . Das bedeutet, die Verkäuferin muss den Mangel beseitigen oder Nachbessern. Verweigert sie beides oder kann sie es nicht, so kann man vom Vertrag zurücktreten.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine genauer Auskunft geben kann. Wie ich bereits eingangs mitgeteilt habe, geht das nur in einem Beratungsgespräch. Die Kosten hierfür wären 142,80 ?. Sollten Sie mich mit einer Vertretung in dieser Sache beauftragen würden die Kosten für das Beratungsgespräch entfallen.
Mit freundlichen Grüßen Michael Biolik |
Rechtsfrage vom 17.02.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Rückforderung Bearbeitungsgebühren Baudarlehen BausparverträgeIch habe folgenden Rechtsfall
Es geht um die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren bzw. Abschlussgebühren für Bausparverträge. Ich habe das Unternehmen mit Hilfe eines Musterbriefes von Stiftung Warentest um die Rückzahlung gebeten. Am 23. 12 kam eine Eingangsbestätigung mit der Bitte um Zeit, da die Flut der Anträge immens sei. Bis jetzt habe ich nichs wieder davon gehört. In dem Brief an deas Kreditunternehmen wurde eine 14 tägige Frist zur Zahlung eingeräumt. Falls keine Zahlung getätigt werden sollte, müsse das Unternehmen mit der Einleitung rechtlicher Schritte rechnen. Wie geht's weiter?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael BiolikSehr geehrter Mandant,
aufgrund Ihrer Anfrage kann ich Ihnen aus der Erfahrung in meinem Arbeitsalltag sagen, dass viele der Institute und gerade auch die Bausparkassen gerne bei diesem Thema mauern bzw. auf Zeit spielen.
Sie hätten jetzt die Möglichkeit die Bearbeitungsgebühr entsprechend einzuklagen. Hierzu würde ich Ihnen allerdings raten einen Anwalt hinzuzuziehen, da vorab verschiedene Fristen zu beachten sind. Es reicht aber auch in dem einen oder anderen Fall auch, das ein Anwalt sich einschaltet.
Meine Kanzlei betreut einige Kunden, die zum Teil auch durch Klage, die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Insoweit bin ich mit dem Thema vertraut und kann Ihnen gerne anbieten, Sie bei Ihrer Rückforderung zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen Michael Biolik |
Rechtsfrage vom 06.06.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: GrundsicherungIch habe folgenden Rechtsfall Ablehnung der Grundsicherung wegen Überschreitung der Bedürftigkeit um 7,18. Bezugnehmend auf Ihre Antwort zu meiner Anfrage über das Deutsche Rechtsform habe ich folgende Fragen:Bezieht sich Ihr Angebot auch auf eine kostenlose Prüfung meines Grundsicherungbescheids? Was ist unter einer kostendeckenden Beratung zu verstehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael BiolikSehr geehrter Mandant, wir bieten gerade für Empfänger von Grundsicherung und Hartz IV eine kostenlose Prüfung des Bescheides an.
Eine kostendeckende Beratung wäre bei uns, wenn Sie die Beratungsgebühr von 119 € zahlen würden. Da wir aber wissen, dass gerade Bezieher von Grundsicherung und Hartz IV verzichten wir auf die Gebühr.
Sollte nach der Beratung ein Mandat entstehen, so werden wir für Sie einen Beratungshilfeschein beantragen.
Mit freundlichen Grüßen Michael Biolik
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Rechtsfrage vom 28.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: BafögIch bekomme kein Bafög, weil dies meine dritte Ausbildung ist. Kann man da etwas machen? Bzw. ändert es was, dass ich noch nie Bafög bekommen habe, ich den Bescheid erst nach einem halben Jahr bekommen habe und ich mit dieser Ausbildung Fachabitur mache? Außerdem wollte ich gerne wissen, wie das mit dem Gutschein für Rechtsberatung läuft. Wo bekomme ich ihn her und wie kann ich ihn einsetzen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Michael BiolikSehr geehrte Frau Mandantin,
mein Name ist Rechtsanwalt Michael Biolik. Meine Kanzlei ist in Cölbe.
Mit Ihrer kurzen Beschreibung ist es schwierig eine genaue Aussage darüber zu treffen, ob der Bescheid rechtmäßig ist oder nicht. Grundsätzlich ist es schwierig, eine Förderung für eine dritte Ausbildung zu erlangen. Aber es ist nicht ausgeschlossen. Daher wäre eine genaue Durchsicht des Bescheids notwendig. Da Sie noch nie Bafög bezogen haben, ist für mich die Ablehnung so nicht nachvollziehbar.
Den von Ihnen angesprochene Gutschein für Rechtsberatung gibt es beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Dort heißt dieses Beratungshilfe. Für die Beratungshilfe benötigen Sie neben einem Antrag (den bekommen Sie beim Amtsgericht) auch die Nachweise über Ihr Einkommen.
Für diese Beratungshilfe erhalten Sie eine Beratung bei einem Rechtsanwalt und falls nötig, die außergerichtliche Vertretung. Sie selbst müssen lediglich einen Eigenanteil von 15 € nebst Mehrwertsteuer zahlen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen Michael Biolik Rechtsanwalt
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