Rechtsanwalt Maik Doms
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Bankrecht, Erbrecht, Familienrecht, Internetrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht


Beschreibung | Willkommen auf dem Profil von Maik Doms Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Maik Doms ist seit dem 18.01.2002 als Rechtsanwalt am Landgericht Bautzen zugelassen. Diese Zulassung umfasst darüber hinaus die Vertretung vor allen Land- und Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet. In der Sächsischen Landeshauptstadt Dresden an der Technischen Universität studierte er Rechtswissenschaften und legte hier das erste Staatsexamen ab. Sodann erfolgte die praktische Ausbildung als Rechtsreferendar am Landgericht Bautzen mit Ablegung des zweiten Staatsexamens. ________________________________
Die wichtigsten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sind:
- Banken - Kreditwesen
- Erbrecht
- Familienrecht
- Telekomunikation - Online
- Zivilrecht
Daneben erfolgt die Verteidigung in Strafsachen und eine Vertretung in Verwaltungsangelegenheiten; letzteres vor allem im Bereich des Immissionsschutzes, des Wasser-und Abwasserrechts und des öffentlichen Baurechts.
In sämtlichen Angelegenheiten erhalten Sie alle Leistungen der klassischen anwaltlichen Tätigkeit von der Beratung über die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis zur Vertretung vor Gericht. Dabei geht jeder Beauftragung zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch voraus, in welchem die Chancen und Risken erörtert werden sowie das Honorar vereinbart wird.
Weiterhin bietet RA Doms Hilfe bei
- Vertragsgestaltung
- Führen von Vergleichsverhandlungen
- Inkasso
- begleitende Beratung in laufenden Angelegenheiten
- Firmengründung
an.
Ausführlichere Informationen zu den Tätigkeiten finden Sie auch auf der Homepage von Rechtsanwalt Doms.
Rechtsanwalt Doms freut sich auf Ihren Anruf!
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Kontakt | Telefon: 03591 - 46 43-0 Fax: 03591 - 46 43-16 E-Mail: ra-doms@ra-doms.de Mättigstr. 37 02625 Bautzen
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Rechtsfrage vom 10.02.2012 Thema: Miete an Zwangsverwalter gezahltIch war Mieter in einem zwangsverwaltetem Mietobjekt. Die Mietzahlungen wurden beschlagnahmt. Es heißt „Mietzahlungen an den Zwangsverwalter enden erst nach ausdrücklich gesonderter Mitteilung der Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das zuständige Amtsgericht, Vollstreckungsgericht, und Übergabe des entsprechenden Beschlusses.“
Die Zahlungen (teils unter Aufrechnung) erfolgten an den Zwangsverwalter. Die Mitteilung der Aufhebeung der Zwangsverwaltung und die Übergabe des entsprechenden Beschlusses ist bis heute nicht erfolgt.
Nun möchte der neue Eigentümer die Miete für 14 Monate nochmal haben. Konnte an den Zwangsverwalter schuldbefreiend gezahlt werden?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Maik DomsSehr geehrter Mandant,
die Beantwortung Ihrer Frage ist mir ohne weiteres in kurzer Zeit im Rahmen einer Beratung in meiner Kanzlei möglich.
Mit freundlichen Grüßen
M. Doms |
Rechtsfrage vom 02.08.2011 Thema: z B ZivilrechtPrivatkreditvertrag wird mir fristlos gekündigt (von Ex-Freund), obwohl gar keiner vorhanden ist. Es wurde mir Geld überwiesen, aber als Ausgleich für kostenlose Wohnraumnutzung. Wie wehre ich mich dagegen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Maik DomsSehr geehrte Mandantin,
bestreiten Sie den Abschluss des Kreditvertrags und fordern Sie Beweis für dessen Existenz. Ihr Ex muss den Vertrasschluss wenn er denn klagen sollte, vor Gericht beweisen. Sonst geht er leer aus.
Sie dagen müssen beweisen, dass das an Sie überwiesene Geld tatsächlich für die Wohraumnutzung erhalten haben. Für eine "kostenlose" Nutzung wohl eher nicht, denn dann wäre ja kein Geld geflossen. Was wurde bei der Überweisung als Verwendungszweck angegeben? Gibt es Zeugen?
Vereinbaren Sie einen Termin.
MfG
RA Doms, Bautzen |
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