Rechtsanwältin Kornelia Saß

Rechtsanwältin Kornelia Saß
Von mir vertretene Rechtsgebiete
Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Wohneigentumsrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
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Beschreibung

Herzlich willkommen auf dem Profil der Rechtsanwältin

Kornelia Saß
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Über mich
  • Ich studierte an der Freien Universität in Berlin.
  • Während des Studiums und nach dem ersten Staatsexamen war ich in mehreren Berliner Rechtsanwaltskanzleien angestellt bzw. als freie Mitarbeiterin tätig.
  • In der Zeit von Oktober bis Dezember 2000 arbeitete ich in der Rechtsabteilung des Bezirksamtes Wilmersdorf.
  • Im Januar 2001 wurde ich zur Rechtsanwältin zugelassen und machte mich selbständig.
  • Im November 2001 absolvierte ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang auf dem Gebiet des Familienrechts.
  • Im Mai 2006 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen.

Schwerpunkte
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Fachanwältin)
  • Familienrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Was bedeutet Fachanwaltschaft ?
Die Bezeichnung Fachanwalt/Fachanwältin wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen und stellt eine zusätzliche Qualifikation des Anwalts/der Anwältin dar.
Geregelt wird dies in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Es gibt Fachanwaltschaften für die Gebiete Arbeits-, Bau- und Architektenrecht, Erb-, Familien-, Insolvenz-, Medizin-, Miet- und Wohnungseigentums-, Sozial-, Steuer-, Straf-, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrs-, Verwaltungs- und Versicherungsrecht.
Die Bezeichnung wird verliehen, nachdem der Anwalt/die Anwältin besondere theoretische Kenntnisse - durch Teilnahme an einem speziellen Lehrgang mit Leistungskontrollen - und praktische Erfahrung - durch Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen - auf dem Gebiet nachgewiesen hat.
Wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich - um die Bezeichnung dauerhaft führen zu können - auf dem Gebiet jährlich fortbilden und hierüber einen Nachweis erbringen.


Was sind Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte ?
Neben einer Fachanwaltschaft dürfen zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ihre Spezialisierung durch Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte angeben.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dann vor, wenn der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin nach seiner/ihrer Zulassung mindestens zwei Jahre auf diesem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.


Bürozeiten
  • Mo - Do 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag  9.00 Uhr bis 16.30 Uhr


Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Kontakt
Telefon: 030 - 886 276 35
Fax:        030 - 886 276 36
E-Mail:   RAkanzlei-sass@freenet.de
Levetzowstr. 10
10555 Berlin

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