Rechtsfrage vom 26.04.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ErbrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Mein Mann hat in seiner Stellung als Verwalter eines Bauernhofes, auf dem sein dementer Bruder noch wohnt, ca. 50 ha Land, Wohnhaus 360qm Fläche, alles Eigentum, einen Kredit zur Sanierung des Wohnhauses aufgenommen. Ich trete in keiner Weise in Verträgen namentlich auf. Es gibt noch 2 weitere Geschwister, die erbberechtigt sind. Die wurden jedoch bei Abschluß des Kredites nicht um Genehmigung gebeten, da mein Mann einen Verwaltervertrag hat. Meine Frage: Hafte ich mit? Kann auf unser Privatvermögen gegriffen werden, auch wenn ich das auf meinen Namen umschreibe?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Um letztlich beantworten zu können, ob Sie für etwaige Kredite haften, müssten die zugrundeliegenden Verträge geprüft werden sowie ggf. die Sicherheiten für die Bank und die Eigentumsverhältnisse pp.. Gerne können Sie mit mir einen Besprechungstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Daugs, Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 08.02.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: EherechtMein Mann hat in der Ehe geerbt und sich ein Auto gekauft jetzt wollten wir uns scheiden lassen weil es nicht mehr passt. Was bekomme ich da von?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsMein Name ist Rechtsanwältin Ingrid Daugs. Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem im Familien- und Erbrecht. Ihre Frage betrifft einen möglichen Zugewinnausgleich im Falle der Ehescheidung. Sie können gerne einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren, um Einzelheiten zu klären. |
Rechtsfrage vom 23.01.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: ScheidungSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich möchte mich scheiden lassen und brauche dafür erstmal ein Beratungsgespräch.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrte Ratsuchende,
Mein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem im Familienrecht.
In Ihrer Scheidungsangelegenheit können Sie daher gerne mit mir einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Daugs, Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 21.11.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: ImmobilienrechtWir haben in Dezember 2013 ein Haus gekauft. Die Verkäufer haben damals einen Gutachter zur Bewertung und Preisermittlung beauftragt. In diesem Bericht steht ein Altlasten verdacht lag nicht vor. Und im Notarvertrag stand auch, dass dem Verkäufer keine Altlasten bekannt sind. Im Februar 2014 (d.h. zwei Monate später) haben wir von der Bodenschutzbehörde einen Brief erhalten, dass bei unserem Grundstück ein Altlastenverdacht vorliegt. Nach unserer Nachfrage hat es sich herausgestellt, dass schon 2004 unser Grundstück als Altlastverdacht bekannt war und seit 2010 wurde es in den Altlastkataster aufgenommen. D.h. der Verkäufer und deren Gutachter haben sich nicht bei der Bodenschutzbehörde informiert gehabt. Was sind jetzt unsere Rechte?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrte Damen und Herren,
als im Immobilienrecht tätige Anwältin empfehle ich, sowohl den Kaufvertrag als auch das Gutachten einem Anwalt zwecks Überprüfung vorzulegen. Möglicherweise können Ansprüche gegen den Verkäufer und/oder Gutachter geltend gemacht werden. Zu prüfen wäre auch, ob sich Altlasten bestätigt haben. |
Rechtsfrage vom 04.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Inkasso-Rechnungen von Klarna ohne vorherige MahnungenSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ich habe zu 2 Online-Einkäufen Inkasso Rechnungen erhalten. Der eine Einkauf wurde per Retoure gemäß Wiederufungsrecht innerhalb der Frist zurückgesandt. Der 2. Einkauf wurde nicht ausgeführt. Die Waren wurden nicht gekauft. Nach einigen Monaten erhielt ich für die beiden Einkäufe von der Firma "Klarna", ohne Vorwarnung, Rechnung und Mahnung, direkt Inkasso-Rechnungen.
Erstens wurden die Einkäufe nicht getätigt, zweitens wurden Inkasso-Aufforderungen getätigt ohne Mahnungsbescheid.
Kann ich dagegen rechtlich angehen?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrter Mandant,
wenn der Auftrag wirksam widerrufen bzw. nicht ausgeführt wurde, dann haben Sie selbstverständliche gute Aussichten, gegen die Forderung vorzugehen. Vereinbaren Sie doch einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen Daugs, Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 23.08.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: welche Abgaben kommen bei Veräußerung einer geerbten Immobilie auf mich zu?Sehr geehrte Rechtsanwälte, mein Bruder und ich haben meine im Februar verstorbene Mutter beerbt. Es ist Guthaben in Form von Geldkonten und Wertpapieren sowie eine Immobilie vorhanden. Der Gesamtwert des Nachlasses mag etwa 550.000,-- Euro betragen wobei die Immobilie etwa 300.000,-- Euro davon ausmacht. Mein Bruder und ich sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Meine Frage: wenn mein Bruder das Haus übernehmen und mich auszahlen würde, was käme seitens gesetzlicher Abgaben (Einkommensteuer o.ä.) auf mich zu? Worauf sollte ich achten um die Abgaben zu begrenzen?
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen und bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsMein fachlicher Schwerpunkt ist unter anderem im Erbrecht. Die Angelegenheit wäre im Rahmen einer Erbauseinandersetzung/Übertragung zusammen mit Ihrem Bruder zu klären, wobei dann auch steuerechtliche Aspekte geklärt werden können. Sie können gerne mit mir einen entsprechenden Termin vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 20.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Löschung GrundschuldSehr geehrte Rechtsanwälte, nachdem nun die Grundschuld für das Grundbuch beglichen ist, habe ich die Löschungsbewilligung der Sparkasse erhalten. Meine Frage: können Sie die notwendigen Aktivitäten zur Löschung des Grundpfandrechtes übernehmen?
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrte Mandantin,
bei der Löschung einer Grundschuld kann ich gerne behilflich sein. Vielleicht nehmen Sie Kontakt zu mir auf. |
Rechtsfrage vom 18.07.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Erbrecht FamilienrechtGemäß Testament der Eltern sollen meine Schwester und ich je die Hälfte von 3 Eigentumswohnungen erben. In der neuesten Wohnung (Baujahr 1995) wohnt die Schwester, in einer Wohnung (Baujahr 1965) wohnten die E., das DG ist vermietet. Ein Gutachten aus dem 2011 forderte eine Ausgleichszahlung von 50 000 Euro an diejenige, die die neuere Wohnung bekommt. Ein neues Gutachten von 2017 stellt einen erheblichen Renovierungsstau bei den älteren Wohnungen fest, Rücklagen wurden von den Eltern nicht gebildet. Das neue Gutachten fordert nun die Zahlung von 29000€ an diejenige, die die alten Whg erbt. Die Schwester möchte die neuere Whg und von mir 25000€ Ausgleich unter Berufung auf das alte Gutachten. Sie zahlt seit März keine Miete mehr.
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsMein Name ist Rechtsanwältin Ingrid Daugs. Um auf Ihre Anfrage näher eingehen zu können, müsste zunächst das von Ihnen erwähnte Testament näher geprüft werden sowie die Frage wann eine Ausgleichszahlung fällig wird und welcher Zustand der Eigentumswohnungen zugrunde zu legen ist. Um die Frage nach Mietzahlungen beantworten zu können, werden ebenfalls weitere Informationen benötigt. Gerne können Sie mit mir einen Besprechungstermin vereinbaren. |
Rechtsfrage vom 02.01.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte als MitgliedIch bin Mitglied einer Genossenschaft und wundere mich über satzungswidriges Handeln der Vorstände. In der Satzung heißt es wie folgt: Genossenschaftliche Rückvergütung 1. ... 2. Bis zur Volleinzahlung des Geschäftsanteils wird die dem Mitglied gewährte genossenschaftliche Rückvergütung zu 10% den Geschäftsguthaben gutgeschrieben, soweit nicht die Generalversammlung einen anderen Prozentsatz beschließt.
Relevant ist hier Punkt 2, denn die Warenrückvergütung wurde immer komplett an uns Mitglieder ausgezahlt, 2016 erstmalig entsprechend der Satzung, die seit der Gründung vor rd. 15 Jahren in dieser Form gültig ist. Wie ist dieser Verstoß einzuordnen und wer hat dadurch Vor- oder Nachteile? Mitglieder, Finanzamt....?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrter Mandant, Sie schildern ein satzungswidriges Verhalten des Vorstandes. Ob dies tatsächlich vorliegt, kann von hier nicht beurteilt werden. Im Falle einer Mandatserteilung würden weitere Angaben benötigt insbesondere die vollständige Satzung sowie weitere persönliche Angaben. Über eine Kontaktaufnahme würde ich mich freuen. Die entsprechenden Daten finden Sie unten. |
Rechtsfrage vom 23.11.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: VorerbeIch habe folgenden Rechtsfall Eins unserer 4 Kinder erhielt 1996 einen Betrag als Vorerbe mit einer Verzinsung von 3% , die im Erbfall angerechnet werden.Ist dies für alle Kinder gerecht?
Stellungnahme von Rechtsanwältin Ingrid DaugsSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Ingrid Daugs. Ich bin Rechtsanwältin in Ratingen und u. a. im Erbrecht langjährig tätig. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, wären einige Einzelfragen zu klären. Sie müssten hierfür einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren.
|