Rechtsfrage vom 06.12.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: Ablehnung BAB im 3 LehrjahrSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall:
Ablehnung BAB nach 2.Widerspruch und Verweis an Sozialgericht
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerda StaudeSehr geehrte Mandantin, gerne bin ich bereit, Sie vor dem Sozialgericht zu vertreten. Hierzu können Sie gerne telefonisch einen ersten Besprechungstermin mit meiner Kanzlei unter der Telefon-Nr. 09776/468 vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen Staude Rechtsanwältin |
Rechtsfrage vom 17.09.2017 Rechtsgebiet / Schlagwort: BetreungsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Hallo mein Vater brauch ein gesetzlichen Betreuer sind vier Geschwister und jetzt ist am Freitag ein Richter gekommen und Samstag habe ich erfahren, dass es meine Schwester geworden ist. Ich und meine andere Schwester sind dagegen. Wir haben noch nichts schriftlich bekommen und mein Vater ist dagegen, dass sie ihr Betreuer ist. Was sollen wir tun?
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerda StaudeSehr geehrte Mandantin, gerne können wir Ihren Rechtsfall in einem persönlichen Gespräch klären. Ich darf Sie bitten einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen |
Rechtsfrage vom 26.03.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: PflichtteilsanspruchIch habe folgenden Rechtsfall: Mein geschiedener Mann hat meine Tochter enterbt. Nach seinem Tod, im August '14, bemühte sich meine Tochter über einem Anwalt hier in Bayern um ihren Pflichtteil. Es wurde die Tochter meines Sohnes, der 2013 verstorben ist, als Haupterben eingesetzt. Entgegen früherer Absprachen zur Aufteilung seines Vermögens, das notarielle Testament wurde 6 Monate vor dem Tod und während der Krankheit meines geschiedenen Mannes aufgesetzt, nachdem mein Sohn bereits gestorben war. Der RA meiner Tochter empfiehlt jetzt eine gerichtliche Klärung und die eventuelle Hinzuziehung eines Anwaltes aus Meiningen. Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Gerda StaudeSehr geehrte Frau Mandantin,
ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 26.03.2016.
Nachdem Ihre Tochter bereits anwaltlich vertreten ist, verstehe ich Ihre Anfrage so, dass ein Korresponenzanwalt benötigt wird.
Gerne können wir den Sachverhalt telefonisch klären.
Ich darf daher um gelegentlichen Anruf in meiner Kanzlei unter der Telefonnummer 09776/468 bitten. |