Rechtsfrage vom 28.04.2016 Rechtsgebiet / Schlagwort: mietrechtIch habe folgenden Rechtsfall: Es wurde mit vier Personen zusammen ein Mietvertrag geschlossen. Ich bin ausgezogen und will aus den Mietvertrag jetzt raus. Der Vermieter lässt mich nicht. Was soll ich machen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt André Paul LandherrSehr geehrter Mandant,
mein Name ist Andre Landherr und ich danke Ihnen zunächst für Ihre Anfrage. Unsere Kanzlei ist seit Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Mietrechts tätig. Sie schildern hier ein gängiges und weit verbreitetes Problem, nämlich dass sich einzelne Mitglieder einer Mietergemeinschaft von dem Mietvertrag lösen wollen, der Vermieter dem allerdings nicht zustimmt. Ähnliche Probleme stellen sich auch im wieder dann, wenn Ehen zerbrechen und ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung ausziehen möchte. Grundsätzlich stellt es sich im Wohnraummietrecht so dar, dass Mietverträge nur von allen Mietern gleichzeitig oder aber auch nur gegenüber allen Mietern gekündigt werden können. In Ihrem Fall wäre zunächst einmal zu prüfen, ob der Mietvertrag ggf. Klauseln enthält, die es entgegen den gesetzlichen Vorschriften erlauben, dass auch einzelne Mieter ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters aus dem Mietverhältnis ausscheiden können. Ist das nicht der Fall, wäre in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob ggf. die Mietmieter verpflichtet werden können, ebenfalls Kündigungserklärungen auszusprechen. Ich benötige von Ihnen im Falle der Mandatserteilung auf jeden Fall Ihren Mietvertrag. Im Falle der Mandatserteilung sichere ich Ihnen meine volle Unterstützung zu! Ich werde alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzten, damit Sie aus dem Mietverhältnis ausscheiden können!
Über die Erteilung des Mandats würde ich mich freuen. Die Korrespondenz könnte dann problemlos per Telefon und via eMail erfolgen. Sie erreichen mich telefonisch unter 05209/599816. Meine weiteren Kontaktdaten finden Sie unten. |
Rechtsfrage vom 24.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietrechtMängel in der Wohnung die nicht behoben werden. Jedes Jahr Probleme mit dem Warm Wasser. Terrassendach undicht, somit steht diese bei jedem Regen unter Wasser. Ich habe mich schon Verletzt, da ich ausgerutscht bin. Leider wurde noch immer nicht der Dachdecker beauftragt. Vermieter droht mit Eigenbedarfskündig.
Stellungnahme von Rechtsanwalt André Paul LandherrSehr geehrte Mandantin,
wir vertreten im Bereich des Mietrechts sowohl Mieter bei der Durchsetzung ihrer umfangreichen Rechte, als auch Vermieter bei beispielsweise unberechtigten Forderungen der Mieter.
Aus diesem Grund können wir die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung und eventuell gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche aus zwei Perspektiven betrachten, um für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Bei Mängeln an der Mietsache gibt es neben dem allseits bekannten Recht auf Minderung der Miete zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Rechte der Mieter durchzusetzen.
Schließlich geht es in erster Linie nicht darum, eine geringere Miete zu zahlen, sondern darum, sich in seinen eigenen vier Wänden wohl zu fühlen.
Wenn wir Ihnen dabei behilflich sein sollen, dass Sie sich in Ihrer Wohnung wieder richtig wohl und sicher fühlen, vereinbaren Sie bitte kurzfristig telefonisch unter 05209/599816 einen Termin.
In mietrechtlichen Angelegenheiten bieten wir überdies ohne Mehrkosten an, dass der Termin in Ihren Wohnräumen stattfindet. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass der Sachbearbeiter sich vor Ort selbst ein Bild von den Mängeln machen und diese fotografisch dokumentieren kann.
Mit freundlichen Grüßen |
Rechtsfrage vom 16.04.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: ArbeitsrechtIch habe ein neues Jobangebot. Bin aber laut Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) bei meinen jetzigen Arbeitgeber gebunden. Ich habe ihn um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Dieses lehnte er ab und besteht auf Vertragserfüllung.
Ist es möglich aus gesundheitlichen Gründen eher aus dem Vertrag zu kommen? Nächste Woche fahre ich zum Mutter-Kind -Kur. Des Weiteren habe ich bereits mit meiner Ärztin gesprochen und diese hat mir bereits eine Bescheinigung ausgestellt, in welcher Sie mir eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nahelegt.
Komme ich vorher aus dem Vertrag?
Stellungnahme von Rechtsanwalt André Paul LandherrSehr geehrte Mandantin,
bitte haben Sie Verständnis, dass an dieser Stelle keine Rechtsberatungen erfolgen können und dürfen.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen, früheren Beendigung des Arbeitsverhältnis ist m.E. sicherlich gegeben, allerdings müssten die Details in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. Die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandante ist ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Sollten Sie einen Beratungstermin wünschen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, die Vereinbarung eines kurzfristigen Termins ist möglich. |
Rechtsfrage vom 07.04.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Mietrecht (un renovierter zustand)Ich habe folgenden Rechtsfall Habe von meinem Vermieter die Fristlose Kündigung bekommen. Die Wohnung wurde schnellstmöglich geräumt und im unrenovierten Zustand übergeben nun soll ich für Schäden am Mietobjekt haften wie z.B. 20 Jahre alte Zimmertüren Löche in denn Wänden wo Bilder hingen. Ich bin der Meinung das ein Vermieter in dessen Mietobjekten auch was machen darf, da seid ca. 20 Jahren nichts gemacht wurde außer die Miete zu erhöhen. Wie muss ich mich Verhalten?
Stellungnahme von Rechtsanwalt André Paul LandherrSehr geehrter Mandant,
bei mietrechtlichen Sachverhalten, mit der sich meine Kanzlei oft zu befassen hat, ist es in der Regel erst nach Auswertung des gesamten Sachverhaltes möglich, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie sich zu verhalten ist.
Ob und in welcher Höhe ein Mieter zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob in der Mietsache festgestellte Mängel einer Abnutzung geschuldet sind, oder ob diese Mängel der Mieter zu vertreten hat.
Auch ist von erheblicher Bedeutung, welche Vereinbarungen in dem Mietvertrag getroffen worden sind.
In Ihrem konkreten Fall halte ich es deshalb für ratsam, den gesamten Sachverhalt anwaltlich prüfen zu lassen.
Dafür stehe ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.
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Rechtsfrage vom 22.03.2012 Rechtsgebiet / Schlagwort: Bankrecht und Kfz-Finanzierungsvertrag Es geht um eine Nachforderung von der Renault-Bank aus einem gekündigtem Kfz-Finanzierungsvertrag. Diese Bank fordert nach Rückgabe des Kfz noch eine hohe Summe.
Lohnt es sich dagegen vor zu gehen?
Stellungnahme von Rechtsanwalt André Paul LandherrSehr geehrter Herr Mandant,
ob und in welcher Höhe Zahlungsansprüche bestehen, lässt sich nur beurteilen, wenn der Vertrag und die Abschlussrechnung vorliegen.
Ganz allgemein lässt sich nie beurteilen, ob Zahlungsansprüche bestehen.
Mithin kann auch nicht beurteilt werden, ob es sich lohnt, gegen den geltend gemachten Anspruch vorzugehen.
Sie müssen also selbst entscheiden, ob Sie den Weg zu einem Anwalt wählen und ggf. zumindest Beratungsgebühren zahlen, wenn sich herausstellt, dass ein Vorgehen gegen die Rechnung aussichtslos erscheint. In derartigen Fällen hilft aber unter Umständen eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
Sollten Sie an einer anwaltlichen Vertretung durch mich interessiert sein, kann die Korrespondenz, insbesondere die Weitergabe entsprechender Schriftstücke auch gerne online erfolgen.
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