Kanzlei Woik & Nachtigall
Von uns vertretene Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Baurecht (privates), Betriebsverfassungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfallrecht, Vertragsrecht, Wohneigentumsrecht

Rechtsfrage vom 14.05.2012 Thema: UnterhaltIch, 35 Jahre, habe einen 2 bis 3 Jahre jungen Sohn. Er wohnt bei der Mama in ihren Elternhaus. Mein Nettogehalt monatlich ist ca. 1070 €. Ich wohne zur Miete für monatlich 320 €. Meine Frage ist: wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
Stellungnahme der Kanzlei Woik & NachtigallSehr geehrter Mandant,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann aufgrund der kurzen Schilderung keine Unterhaltsberechnung durchgeführt werden.
Grundsätzlich richtet sich der Unterhalt des Kindes nach Ihrem Einkommen. Nur in den seltensten Fällen ist das für den Bedarf des Kindes zu ermittelnde Einkommen exakt gleich demjenigen, das auf dem Lohnzettel steht. Ferner hängt die Höhe des Unterhalts ab von der Anzahl weiterer Unterhaltsverpflichtungen, zu berücksichtigender Schulden usw.
Sie können gerne Kontakt mit uns aufnehmen und in einem Telefonat die für ein Beratungsgespräch erforderlichen mitzubringenden Unterlagen erfragen und einen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Woik Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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