Rechtsfrage vom 06.07.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: verkehrsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, Mir wird eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen. Ich soll zur Polizei-Inspektion fahren. Ich habe recherchiert und es hieß, ich soll dies nicht tun und erstmal die Aussage verweigern. Was raten Sie mir?
Stellungnahme der Kanzlei Simmet & HenkelSoweit Ihnen ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen wird ist es grundsätzlich ratsam, erst einen Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor man sich äußert. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern und können dies auch jederzeit später nachholen, sofern dies notwendig sein sollte. Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung einer sinnvollen Verfahrensstrategie. |
Rechtsfrage vom 27.03.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: Angebliche Beschädigung auf einem Parkplatz beim AusparkenMeine Frage lautet: Gestern war die Polizei bei mir, da ich angeblich beim ausparken ein anderes Auto beschädigt haben soll, wovon ich aber nichts bemerkt habe. Ich war zu der angegebenen Zeit an diesem Parkplatz aber ich habe tatsächlich nichts bemerkt. Es war gegen Mittag, um 17.30 war dann die Polizei bei mir. Was mache ich jetzt?
Stellungnahme der Kanzlei Simmet & HenkelSehr geehrte Mandantin,
in vorbezeichneter Angelegenheit sollten Sie sich mit einem im verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen, da Ihnen wohl der Vorwurf des "Unerlaubten Entfernens von einer Unfallstelle" gemäß § 142 StGB vorgeworfen wird, gegebenenfalls auch erst einmal im Rahmen einer Erstberatung. Da das Delikt für den Laien in aller Regel schwer zu überblicken ist, sollten Sie gegenüber der Polizei oder Dritten bis zum Gespräch mit einem entsprechenden Rechtsanwalt keine Angaben machen. Sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Henkel über die Telefonnummer 089 / 450556-99. |
Rechtsfrage vom 01.12.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: ReiserechtIch habe folgenden Rechtsfall: Wir hatten eine Reise gebucht, bestehend aus Flug und Hotel mit Frühstück (Gran Canaria). Der Flug war geplant für Sonntag, 12:00 Uhr, gegen 16:00 dann verspätet auf Montag, 09:30 Uhr. Übernachtung und 15.-€ Verzehrvoutcher wurden gestellt. Bei Ankunft im Hotel erfuhren wir, dass unser Zimmer nicht mehr reserviert sei, da das Reisebüro nicht über die Verspätung informiert war. Trotz guter Auslastung erhielten wir dann aber doch noch das gewünschte Zimmer. Wie sind unsere Rechte? Vielen Dank
Stellungnahme der Kanzlei Simmet & HenkelSehr geehrter Mandant,
grundsätzlich haben Sie gute Chancen, für die vorliegenden Reisemängel einen Ersatz zu erlangen. Allerdings sind hier für eine eingehendere Prüfung erheblich mehr Angaben erforderlich, so dass wir uns hier leider nur eine unverbindliche, summarische Prüfung vornehmen können. Hier wären insbesondere noch Angaben zur Dauer der Reise, dem gesamten Reisepreis sowie der Art der Reise (Pauschalreise oder Individualreise) erforderlich.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne ausführlicher.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Wolfgang Henkel Rechtsanwalt |