Rechtsfrage vom 25.11.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Beamten u VerwaltungsrechtSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Bin Feuerwehrbeamter bei der Stadt Dinslaken. Seit ca. 2012 bin ich aus gesundheitlichen Gründen in die Verwaltung (Ordnungsamt) fließender Verkehr, gewechselt. Ende Februar würde ich mit 60 in Pension gehen. Aus finanziellen Gründen habe ich im Juli diesen Jahres einen Antrag auf Verlängerung meiner Dienstzeit um 2 Jahre gebeten. Jetzt habe ich eine Absage bekommen. Grund: Meine Tätigkeiten könnten auch Andere, mit entsprechenden Lehrgängen, übernehmen. Ausserdem wäre ich seit 2015 bis Antragstellung Juli 2018, ein fünftel meiner Dienstzeit krank gewesen. Kann ich dagegen nichts unternehmen?
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Hüsch & PartnerVielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir weisen daraufhin, dass Rechtsmittel gegen den Bescheid fristgebunden sind und innerhalb eines Monats nach Zugang eingelegt werden müssen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin und lassen Sie uns vorab den entsprechenden Bescheid zukommen. |
Rechtsfrage vom 27.06.2018 Rechtsgebiet / Schlagwort: Abzocke mit Lottegewinnspielen TippgemeinschaftenSehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe folgenden Rechtsfall: Ich habe bei meiner 73-jährigen, alleinstehenden Mutter Unterlagen zu Lottogewinnspielen gefunden. Sie hätte (laut den Schreiben) einen Vertrag abgeschlossen und es werden natürlich von diesen Unternehmen (mit Sitz in Österreich) in schöner Regelmäßigkeit die monatlichen Beträge abgebucht. Es handelt sich hier um die Gewinnspiele "Rente & Sparen" sowie um die "Bonus Royal Card" der Elite Premium Service GmbH. Meine Mutter erinnert sich an keine Telefonate, bei denen sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Wie können wir dagegen vorgehen und kann man sich den bisher gezahlten Gesamtbetrag zurückholen?
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Hüsch & PartnerGuten Tag, vielen Dank für die Anfrage. Die vermeintlich geschlossenen Verträge sollten angefochten, widerrufen und zusätzlich außerordentlich gekündigt werden. Zudem sind alle Abbuchungsaufträge zu stoppen und zusätzlich sollte die Bank angewiesen werden die Beträge zurück zu fordern, soweit noch möglich. Zumeist ist es aber schwierig die bisher bezahlten Beträge zurück zu verlangen, die Unternehmen sitzen oft im Ausland, hier muss man dann gesondert jeden Einzelfall prüfen. Wenn Sie hier unsere Unterstützung benötigen sind wir dazu gerne bereit. |