Rechtsfrage vom 17.07.2015 Rechtsgebiet / Schlagwort: MietkautionIch habe folgenden Rechtsfall, was sind meine Rechte bei Auszug und wann muss ich die Kaution zurück bekommen?
Stellungnahme der Kanzlei Buchta & GraßeSehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Name ist Sabine Graße. Ich bin Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht und Partnerin in der Anwaltskanzlei Buchta & Graße.
Welche Rechte Ihnen bei Auszug zustehen, kann nur unter Beiziehung des Mietvertrags sowie ggf. weiterer Unterlagen (Übergabeprotokoll bei Einzug etc.) beantwortet werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution und wann dieser geltend gemacht werden sollte, muss unter Beachtung zahlreicher Aspekte geprüft werden, u. a. hat der Vermieter nach Rückgabe ausreichend Zeit, zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter geltend machen kann etc.
Es würde mich freuen, wenn Sie mir ein Mandat in dieser Sache erteilen. Unsere Kontakdaten finden Sie unten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Graße Rechtsanwältin |