Rechtsfrage vom 08.01.2014 Rechtsgebiet / Schlagwort: Meine Rechte im ArbeitsverhältnisMein Arbeitgeber verlangt eine Rückzahlung der Ausbildungsvergütung, wenn ich nach Beendigung des Studiums nicht die angebotene Stelle annehme. Ist dies rechtens?
Stellungnahme der Kanzlei Dr. Bock & CollegenSehr geehrte Frau Mandatin,
anhand Ihrer knappen Schilderung wird nicht ganz deutlich, welche Art von Leistungen in welchem Kontext erstattet werden sollen.
Reguläre Vergütung kann nur in sehr engen Grenzen zurück gefordert werden. Ein solcher Fall dürfte eher nicht vorliegen. Rückzahlungsvereinbarungen für arbeitgeberseitig verauslagte Fortbildungskosten können grundsätzlich getroffen werden. Eine solche Vereinbarung ist aber in der Praxis schwierig so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt wird. Nach unserer Erfahrung können daher sehr häufig erfolgreich Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht werden.
Ich empfehle Ihnen, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Ohne genaue Kenntnis der vertraglichen Grundlagen kann eine verlässliche Auskunft leider nicht erteilt werden.
P. Scheinpflug Rechtsanwalt |